Twister Gutachten & Balenomania

  • Also ich hab den Kaltluftschlauch an den originalen Ansaugstutzen gemacht. Deshalb brauch man keine Dämmmatte weil der Twister mit Kaltluftschlauch keine Geräuschveränderung erzeugt.

  • Ich hab das Unbedenklichkeitsschreiben bei meinen Eltern zusammen mit dem Dekrazettel wo meiner eingetragen wurde.
    Kann ihn leider erst am Wochenende mitbringen zu mir nach hause.

  • HOI


    ehm jaor *meld*^^ ich hab des noch
    hofe doch zumidnest das es das ist, hab acuh noch des ganz nromale wo der baleno halt net aufgelistet ist:-)

    wer des au no will eifnach melden, des andere stell ich ja so schon rein;-)

    byebye

  • Zitat


    Original von Baleno_1.3:
    Ist doch blödsinn. Wenn die Dekra das abnimmt is das regelkonform...


    Ja, allerdinmgs wird das keiner RICHTIG eintragen... Du bekommst wenn überhaupt nur ne Abnahme für den Luftfilter einzeln (also in Verbindung mit dem Serienauspuff). Wenn es aber legal sein soll, müsste in der Abnahme de Luftfilters explizit drin stehn, daß er zusammen mit dem Sportauspuff (hast du ja dran, wenn ich das richtig mitbekommen hab) abgenomen wurde. (Oder beim Auspuff müsste stehn, daß er mit genau diesem Luftfilter betrieben werden kann) Dafür wäre allerdings eine Fahrgeräuschsmessung nötig, die (soweit ich weiß) nur irgendwo in Bayern auf einer Anlage mit DIN-Straßenbelag und soweiter durchgeführt werden kann. Ich weiß das seit heute, weil ich ne Stunde beim TÜV darüber diskutiert habe... Ich habe ja auch nen Sportauspuff und nen Twister drin; beides beim TÜV abgenommen, aber nur wegen unwissenheit des Prüfers. Mir wurde heute gesagt, daß ich so trotzdem ohne Betriebserlaubnis durch die Gegend fahre....
    Lange Rede, kurzer Sinn: Du kannst Dir die Abnahme sparen, es ist so oder so illegal!

  • Ja ok mit Sportauspuff is der Twister sowieso illegal aber mit Serienauspuff, wenn er eingetragen ist, völlig legal.
    Im Gutachten des Twisters steht ja drin nur mit Serienauspuf....

  • Leuts,
    es ist immer Auslegungssache des Prüfers ob etwas so oder in Verbindung mit was anderem eingetragen wird. Fakt ist daß eigentlich alles was ein Prüfer nach eigener Auslegung einträgt von jedem anderen angezweifelt, und im schlimmsten fall wieder ausgetragen werden kann,wenn es nicht nach den Vorgegebenen Richtlinien abgenommen wurde bzw.ein Teilegutachten hat.

    Maefe
    Das war auch kein Problem solange das GA gültig war!!