Hi Leute, habe mir vor kurzem bei EBay schwarz lasierte Rückleuchten für meinen STH Swift ersteigert.
Nun muss ich diese ja noch eintragen. Auf dem Bild könnt ihr die Rückleuchten sehen, ich habe sie schon montiert. Sieht absolut genial aus! :biggrin:
Wenn ich nun Reflektoren anbringe, meint ihr, ich bekomme die ohne weiteres beim TÜV eingetragen oder muss ich noch was bestimmtes beachten?
:d_gutefrage:
Schwarz Lasierte Rückleuchten Eintragung beim TÜV
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sagemal wovon treumst du das lackieren von rückleuchten ist in deutschland verboten und somit ist die abe für dein auto erloschen wenn du die anbaust
noch fragen
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:biggrin: sieht aber bestümmt geil aus!!! machma bilder rein wo die am auddo dran sind!! krigt man die echt nich eingetragen?? hab schon öfter welche mit so dinger fahren sehen oder ist das noch was anderes??folie hinter oder so?? :d_gutefrage:
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da gibt es zwei arten einmal die selbst lackirten die man nicht eingetragen bekommt und einmal die mit abe bei den es keine probleme giebt und für suzuki bietet die noch keiner an betonung ligt hier aus noch
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Hi Leut´s,
kann man vielleicht nicht unbedingt vergleichen,habe aber meine Rückleuchten selber lasiert.Ne Dose dafür habe ich bei ATU gekauft.Ist eigentlich sehr gut geworden.Wenn man es nicht zu dunkel macht,denke ich ist es okay.De Polizei hat mich jedenfalls noch nie angehalten deswegen.Ist auch die billigste Methode.De Rückleuchten sehen danach aus wie neu,muß man nur aufpassen das man keine Nasen bekommt,also vorsicht,sonst kannste alles nochmal neu machen.
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hehe aber wenn se dich anhalten kratzen sie dir die plaketten ab und du darfst laufen!!!!!
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Also, ihr meint, dass da kaum Chancen bestehen die eingetragen zu bekommen?
So nen scheiss. Alles was gut aussieht trägt der TÜV nicht ein.
Dabei ist die Leuchtkraft nur minimal durch das Lasieren dunkler geworden.
Naja, wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben, als wieder die originalen Rücklichter zu montieren. -
frag halt erstmal beim Tüv nach.. Fragen kostet nix
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also soooooooooooooooooooo schnell bekommst auch bei selbsgetönten den stempel ned abgekratz und muss laufen..
die dürfen nur ned ZU dunkel sein, und vergiss die roten rückstrahler nicht...
wenn de dann doch ma des pech haben solltest, das du nen \"bösen\" Mann in Grün vor dir hast, bekommst auch erstma nur ne mängelkarte, und kannst weiter fahren...
dan hast immer noch 1-2wochen zeit, um wieder orginale leuchten einzubauen, und vorzufahren bei denen....
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Genau, einfach mal nachfragen und nich gleich abwimmeln lassen. Und bei verschiedenen, irgendeiner trägts schon ein. Bei uns hier klappts meistens mit 5 Euro in die Kaffekasse.
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das mit den rücklichtern die net eingetragen sind iss so ne sache.
gestern auf Pro7/bizz (oder so) haben sie nen Golf mit nicht ABE-Beleuchtungsanlage rausgezogen.
3 PUnkte und eine Spende für die Staatskasse in nuicht unerheblichen Masse.
aber echt derb wird nur wenn du nen Unfall hast und jemand (versicherung oder Unfallgegner) will dir deswegen (hab ihn net bremsen sehen, etc) ans bein pissen.wie gesagt, beim tüv fragen kostet nur was wenn auch was eigetragen bekommen will :d_zwinker:
wir sind ja hier im Kumpelstaat. -
Naja, ich werde jetzt einfach mal die nächsten Tage, sobald ich bei meinem Wagen bin, zu Tüv fahren und fragen ob das möglich ist.
Ich hoffe einfach mal, dass sie ein klitzekleines Auge zudrücken :augenroll: -
selbst die lassierten mit dem gutachten für \"veränderte serienleuchten\" sind illegal...
weil dieses gutachten nicht echt ist.... diese firma gibts auch nicht mehr - die hat sich irgendwann mit mhw zusammengeschlossen
wichtig ist rauszufinden ob wenn sie eingetragen sind die versicherung haftet (bin ich noch bei komm aber nicht weiter)
weil wenn die eingetragen sint und die versicherung trotsdem nicht zahlt isses fürn A....
hab selber welche für meinen audi abgedunkelt und beim lacker mit klarlack überziehen lassen
wollte die bisher auch anbauen nur bin ich vor kurzem meinem kumpel im tigra (hat auch solche leuchten) im regen bei dämmerung auf der AB hinterhergefahren einmal saß ich ihm fast hinten drin weil die lampen zu dunkel sind - hab es nur noch gesehen weil die 3. bremsleuchte nicht getönt ist.....
ich kann auf jedenfall den tip geben wenn ihr die nachrüstet dann baut euch ne schöne helle 3. bremsleuchte ein weil dann kann der, der hinten reinfährt nicht sagen er hätte kein bremslicht gesehen.
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Aber das ist doch nicht dein ernst, sowas kann es doch eigentlich nicht geben. Wenn der TÜV eine Veränderung am Fahrzeug einträgt und diese genehmigt und damit die ABE für das Fahrzeug erteilt, kann doch nicht die Versicherung danach nicht hingehen und sagen es war doch nicht verkehrssicher und wir zahlen nicht.:erschreck:
Dann brauchen wir diese, ohnehin fragwürdige Erfindung \"TÜV\", ja erst recht nicht.:d_gutefrage:
Weiss das ich mich gerade weit aus dem Fenster hänge, aber das kann es doch eigentlich nicht sein....
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klar kann das sein.
aber erstmal zahlt die versicherung natürlich, nur wenn dieser dann an dem unfall etwas komisch vorkommt, kann sie es untersuchen lassen und prüfen .... und dann den Versicherungsnehmer in Regress nehmen, d.h. den gezahlten schaden von ihm zurückfordern.
und es gab in der vergangenheit schon fälle das ist den versicherungen wegen zu wenig profiltiefe oder schmutzigen lichtern etc so was eingefallen. wenn es hart auf hart kommt dann zählt eine TÜV-Eintragung nicht mehr viel. könnte ja sein dass du nachträglich die lichter noch etwas nachgedunkelt hast, beweis das gegenteil wenn sie im endeffeckt zu dunkel sind und der tüvler sagt: \'bei mir waren no net so dunkel\'
:t_teufelboese:
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Zitat
Original von RH423:
da gibt es zwei arten einmal die selbst lackirten die man nicht eingetragen bekommt und einmal die mit abe bei den es keine probleme giebt und für suzuki bietet die noch keiner an betonung ligt hier aus nochnicht ganz richtig:
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also das ist genau die tüv bestätigung die es bei jeder schwarzen rückleuchte von ebay mitgibt diese ist ungültig...
es gibt nur eine möglichkeit die leuchten eingetragen zu bekommen:
eine lichtmessung machen lassen (ca 8000€) und wenn sie nicht zu dunkel sind werden sie freigegeben
was meint ihr denn - dann würden hella und mhw und wie sie nicht alle heissen pleite gehen wenn jeder für 10€ seine leuchten tönen kann und nicht für 200€ kauft nur weil es diese eine betätigung gibt und es ist immer die gleiche bestätigung
getönte oder lasierte leuchten sind nie legal egal wie hell/dunkel die sind damit hab ich mich schon abgefunden *g
ich werd meine wohl mit diesen wisch (den n kumpel bei seinen leuchten dabei hatte) bei ebay vertickern
gibt ja immer welche die auf die legalität der anbauteile pfeifen -
hm also das mit der lichtmessung...
kann ich mir kaum vorstellen das dass so teuer ist
ich mein ein lumen messgerät ist nichts aussergewöhnliches
und kostet auch net soo viel (wir ham eins in der Arbeit)des ist ja des Selbe mitm bösen Blick, da wärs ja auch so teuer
weil die Leuchtkraft kleiner wird.... -
das hat eher damit was zu tun das es staatlich gemacht werden muß incl aller freigaben und das ist so teuer kannst ja mal bei mhw anfragen was die für ne lichtmessung bezahlen
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Hmm, ich werde, wie gesagt, die Tage mal zum TÜV fahren und dann mal sehen, was die zu den Rückleuchten sagen. :d_gutefrage:
Denke an Freitag.
Jedenfalls habe ich heute mal Standlicht und Blinkerhelligkeit mit einem anderen Wagen verglichen und dass ist kaum der Rede wert. Der Unterschied ist ziemlich gering. :augenroll:
Sicher kann man jetzt sagen es gibt einen und ich sage ja auch nichts anderes.:d_neinnein:
Wie gesagt, mal schauen was der TÜV dazu sagt.
Vielleicht hab ich ja ein wenig Glück... :biggrin: