Cupralippe nicht eingetragen!

  • wollte heute alles eintragen lassen, aber der kerl hat sich dann bei der lippe quer gestellt.
    begründung: man kommt nicht mehr so gut an die vorderen abschlepp hacken.

    so ich sagte dass die öffnungen relativ groß seien und dass man das gitter auch bei bedarf rausdrücken kann.
    das reichte dem guten mann aber dann nicht aus.

    so jetzt meine frage: ich wohne auf dem land und wollte mal eure meinung wissen ob ich jetzt einfach 30km weiter zum nächsten tüv soll und da probieren... und vorallem heute oder in nem monat. im brief steht ja dass ich heute beim tüv war

  • hm daran hab ich noch garnicht gedacht, aber beim abschleppen würd ich meine schürze dann einfach abmachen ;)

    wenn ich eh zum Tüv muss werd ich dann mal fragen ob die mir das eintragen

  • Äähh, ich würde dann einfach mal den TÜVtler fragen, ob es ihm dann recht wäre, wenn man die Abschleppöse an einer besseren Stelle wieder anschweißt!
    Oder du fährst einfach malmit nem Abschleppseil dahin, und zeigst ihm das man da noch locker an die Öse kommt.
    Oder so wie Spy schon sagte!

  • Erstmal grundsätzlich: Jeder Prüfer ist anders, was einer gut findet lehnt der nächste ab. Probieren könnte man das mal!

    Geld spart diese Frage: "Könnten Sie sich meine Spoilerlippe mal ansehen? Ich möchte wissen, was ich alles beachten muß wenn ich sie abgenommen und eingetragen bekommen will."

    Erstens ist diese Frage noch keine Begutachtung und kostet somit nichts. Zweitens kommt der selbe Prüfer bei einer Vorführung zur Abnahme nicht mehr herum wenn du alles das gemacht hast was er gefordert hat.

    Noch ein Zusatz von mir: Die vordere Abschleppöse ist elementar wichtig. Sie muß "mit wenigen Handgriffen" freizulegen sein. Entweder eine Abdeckklappe oder wie bei VW die geschraubte Öse (liegt beim Reserverad). Mit der vorderen Abschleppöse wird gewährleistet, daß dein Fahrzeug im Pannenfall schnell geborgen werden könnte. Die hintere Abschleppöse ist nicht zwingend erforderlich - du fährst kein Abschleppfahrzeug und mußt nichts und niemand ziehen können. Fehlt die hintere Abschleppöse oder ist sie verbaut darfst du auch nichts abschleppen. Einzig zulässig wäre das dann noch über eine Hängerkupplung.

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