Hilfe! Beweis für Unfall

  • Hallo Leute,

    ich hab ein riesen Problem!
    Hab mir vor einem Jahr einen Suzuki Swift gekauft, nur leider dabei gepennt und mir das Teil nicht richtig angeschaut...
    Waren viele Faktoren dran Schuld. (Regen, Leichtsinn...)
    Nun ist der Gs ein Wirtschaftlicher Totalschaden (Hab auch ein Gebrauchtwagengutachten)
    und der PRIVATE A***Verkäufer hat irgendwie seinen Tüvmensch bestochen und der Suzuki hat mit durchrosteten Teilen usw. Tüv bekommen.
    Nun gut, seit nem Jahr läuft das über meine Anwältin wegen Arglistiger Täuschung und nun ist das Gericht soweit, dass die meinen: der Private Verkäufer muß diesen Wirtschaftl. Schaden nicht erkennen als "Leihe" und der Tüv 'kann auch mal nen Fehler machen" :(

    Nun muß ich beweisen, dass er doch von den Schäden wusste...
    Ne Chance hab ich viell., weil ich vermute, dass der Swift ein unfallwagen ist..
    Muß da mal versuchen, die Vorbesitzer ausfindig zu machen.
    Aber wie erkenne ich, ob er einen unfall hatte?
    Hab mal nen bissel gesucht.
    Spaltmaße am linken Kotflügel zur motorhaube hin stimmt nicht, dann Spaltmaß Motorhaube <-> Grill und rechter Kotflügel Tür ebenfalls...
    Der Mensch meint, er habe den rechten Kotflügel getauscht wegen Rost. Komisch ist nur, der Linke ist nachlackiert, eindeutig erkennbar und der Verkäufer hat auch ne andere Stoßstange drangebastelt und am Dreieckslenker vorne Links war auch irgendetwas weil da der Tüv genörgelt hat. Und die Frontscheibe hat der Verkäufer ausgewechselt.Hab mal im Motorraum geschaut, aber wo könnten da Bleche resultierend aus nem Unfall verbogen sein?
    Habt ihr da ideen, fotos, wo man die stelle sieht??
    Ich hab irgendwo was im Forum von ner Punktschweisnaht gelesen, die bei nem kleinsten Unfall verzogen sein soll. Wo ist die?

    Bitte helft mir.
    Ihr seid meine letzte Chance..
    Ich bin drauf und dran den Prozess zu verlieren und der A** siegt mit seiner Tour...

    Vielen Lieben Dank an alle, die mir helfen oder irgendwelche Tips geben.

    Mit freundlichen Grüßen, Stephan....

  • oh haua haua hee, das tut weh... ;D

    ich würde ja mal versuchen die werkstatt zu finden bei der die unfallschäden repariert worden seien könnten (denn dreieckslenker und konsorten tauscht der amateur denke ich nicht alleine), wenns im ganzen dorf nur eine gibt ist das ja nicht sonderlich schwer, vielleicht haben die noch papiere...
    desweiteren lass dir von dem lump unterschreiben was angeblich alles an dem wagen gemacht wurde , dann geh zu einem unabhängigen gutachter deines vertrauens und lass das prüfen, wenn die was finden was nicht erwähnt wurde kratzt das gehörig am lack der gegenseite... aber so ein gutachten ist teuer und erfolgsganrantie gibts keine...
    --
    Robert
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  • Danke für die schnelle Antwort.

    Der Verkäufer macht das als Hobby, Autos verpfuscht zu reparieren...
    Also gibts keine Werke.

    UNd geklärte Reperaturen waren die Kotflügel und die Windschutzscheibe. Den Dreieckslenker hat der Tüv bemängelt.
    Naja, und als der damals bei mir beim Fahren Probleme gemaht hat und ich stehen blieb hab ich ne Gebruachtwagenuntersuchung für 50 Euros machen lassen, aber die wird nicht anerkannt. weil er ja die Schäden nicht als Leihe erkennen muß, der Verkäufer.
    Ich hab bloß ne Chance, wenn ich beweise, dass der Wagen nen Unfall hatte...

    Vielleicht weis ja jmd. noch weiter.

    Danke, Stephan...

  • böse sache das...
    geithain hat mal erzählt, dass wenn man die kunststoffverkleidung innen von der a-säule abmacht und da ist wohl diese schweissnaht an dem stehblech(?), wo man gut an rissen/verformungen erkennen kann, ob der wagen mal vorne angeeckt ist, selbst bei den kleinsten sachen...
    --
    [f1]Those Of You Lucky Enough To Still Have Your Lives...Take Them With You! But Leave The Limbs You ve Lost. They Belong To Me Now.[/f1]

    • Offizieller Beitrag

    Das ist wiedereinmal das Problem bei Privatverkäufern. :teufel:

    Da wirst du wohl leider keine großen Chancen haben, außer du findest die Werkstatt wo der Unfall damals repariert wurde und kannst nachweisen, dass der Verkäufer davon wußte.

    Die müßten ja eigentlich noch Unterlagen davon haben.
    Vor allem wenn es ein schlimmerer Unfall war, wird meistens von einem Gutachter der Shaden begutachtet und alles dokumentiert, wegen Schadenshöhe, Zeitwert des Wagens, usw. halt alles was für die Versicherungen so benötigt wird.

    Wenn der Wagen beim Verkauf natürlich kurz vorher erst neuen Tüv bekommen hat, wird das wohl noch wesentlich schwieriger, denn das heißt dann der Wagen ist verkehrsicher bzw. die Mängel wurden ALLE beseitigt.
    Denn dann kann sich der Verkäufer auf den neuen Tüvstempel berufen und sagen, dass alles mit dem Wagen i.O. war beim Verkauf, da ansonsten der Wagen vom Tüv nicht abgenommen worden wäre.

    Was stand denn im Kaufvertrag drin, Wagen mit Vorschaden oder ähnliches. Falls nicht wäre daszumindest nicht korrekt, wenn er von dem Schaden wußte.
    Vermutlich stand aber auch soetwas wie "Kauf von Privat" , "gekauft wie gesehen oder " Verkauf ohne jegliche Gerantie" mit in dem Vertrag. Und in solch einem fall hast du eigentlich keinerlei chancen, denn das heißt du hast dir den Wagen selber genau angesehen und bist mit den vereinbarungen zufrieden und verzichest natürlich auf jegliche Ansprüche gegen den Verkäufer.
    Und dazu zählt auch ein Schaden, der dir erst später auffällt.

    Deshalb sollte man wirklich immer vor unterzeichnen des Vertrages ein unabhängiges Gutachten erstellen lassen in einer Tüv oder Dekrastelle für die 50€ die du schon erwähnt hast.
    Besonders wenn es um relativ viel geld geht, denn lieber einmal diese 50 Euro ausgeben, als nacher (wie du jetzt leider) auf einem verunfallten Wagen zu sitzen.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von stepge1:
    Der Verkäufer macht das als Hobby, Autos verpfuscht zu reparieren...
    Also gibts keine Werke.


    Hatte ich gerade übersehen.
    Wenn du nachwesen kannst, dass der regelmäßig Autos billig ankauft, dann selber "verpfuscht" repariert und dann wieder verkauft. Dann hättest du vielleicht einen Punkt mit dem du ihn rankreigen könntest, denn soetwas ist privat nur in sehr geringem Unfang erlaubt.

    Normalerweise muß man dann (wenn man das regelmäßig macht) ein Gewerbe anmelden (so wie ein Gebracuhtwagenhändler) und DANN müßte er dir das Auto auch MIT Gewährleistungen verkaufen und NICHT als Privatperson.

  • So, ich hab mal die Verkleidung von der A-Säule abgehabt, aber das sieht noch alles ganz normal aus.
    Hab ja auch keinen Zweiten swift zum Vergleich...
    Hm, gibt es denn vielleicht im Motoraum so ne Art Blech, was ziemlich dünn ist, sich also schnell verformt und was man bei ner Reparatur übersehen könnte, oder einfach irgend ne Art Zeugs, wo ich noch erkennen kann, dass es nen Unfaller ist.
    Die Spaltmaße werden nicht reichen. Obwohl man sich fast 1 und 1 zusammenzählen kann. Kotflügel, Windschutzscheibe, Frontstoßstange und Dreiecklenker.
    Das geht doch nicht bei jedem Swift nach 11 Jahren einfach so kaputt, oder?


    @ amiga 4 ever. danke für den Ansatz.
    Er hat auch schondie Steuerfahndung auf dem Hals.
    Also wäre das Praktisch möglich mit dem Gewerbe anmelden usw.?
    Ich hab ertsmal nächste Woche noch nen Termin mit meiner Anwältin und vielleicht bekomme ich ja wirkl. die Vorbesitzer raus?

  • Hm, weis sonst noch jmd. weiter?

    Hab eben versucht, mal den Vorvorbesitzer zu erreichen... es hat auch jmd abgenommen und ich habe Freundlich guten Tag und meinen Namen gesagt und der Herr am anderen sagte: "Wie bitte"

    ich wiederholte alles und er sagt: " ja, der Kaffee ist auch kalt" und legt auf.. :(
    ist wohl nicht mein Tag heute.
    Naja, bitte schreibt noch einzwei Vorschläge.

    Bin wirkl. schon sehr Dankbar für die Tips bis jetzt..

    MFg, Stephan

  • Ehrlicher Rat? Vergiss es und schade um das Geld das Du dafür schon geopfert hast, alleine schon mal bei dem nicht eindeutigen Schadensumfang wird da allerbestenfalls ein wachsweicher Vergleich bei rauskommen, aber ich vermute noch nicht einmal das, da der Laie eben .... ! Wie das Gericht wohl schon festgestellt hat.

    Der Verkauf von ein paar Gebrauchtfahrzeugen per Anno ist BTW noch kein Indiz für einen gewerblichen Kfz.-Handel mit allen seinen rechtlichen Folgen, auch da müsste erstmal der Beweis erbracht werden dass der Handel gewerbliche Dimensionen hat - lohnt sich die Mühe?

    Hak´s als Lehrgeld ab und lerne daraus, auch wenn es hart ist und ungerecht erscheint, aber Recht haben und Recht bekommen sind zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe, und wenn Deine Anwältin meint da was reissen zu können statt Dir ehrlich die Chancen darzulegen, dann ist sie m. E. auch nicht wirklich viel besser als der betrügerische Verkäufer! ;)

    Aber da jetzt noch gutes Geld schlechtem hinterherwerfen? ?(
    --
    Grußsz, @rne

    "Die Lage ist hoffnungslos aber nicht ernst!"