Also die Bullen haben es diese Semesterferien voll auf mich abgesehen...diese kranken Anscheisser...
Nu aber mal zu meiner Frage...gestern haben die mich erwischt wie ich mit nem Hänger durch die Gegend getuckert bin...war ne Baumaschiene was bedeutet, dass die keine Zulassung bzw. Nummernschild braucht, dafür aber nen 25Km/h Begrenzungsschild...und da die Kiste grad neu lackiert wurde hatten die Kollegen das Schild vergessen...nu sagt der Bulle "Ja ich schreib ma schnell den Strafzettel...suchen se doch schon ma 15 € oder so raus..." Ich relativ beruhigt warte ca. ne halbe Stunde bis der zurückkommt und meint..."Ja also im Ordnungswiedrigkeitenkatalog kann ich da nix finden....denn ist das wohl neuerdings ne Straftat....da müssen sie dann so mit 500 bis 1000 € rechnen...+Anwalt natürlich...ihr Arbeitgeber bekommt natürlich die gleiche Anzeige...aber ich schau nachher auf der Wache nochmal in den Katalog...falls ich was übersehen habe....schönen Tag dann noch :rotate: "
Nu die Frage....weiss einer von euch zufällig ob das nun ne Ordnungswiedrigkeit oder ne Straftat ist?
Mist...hat jemand Ahnung?!?
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- Offizieller Beitrag
:shock1:
Dann spar schon mal schön
Ne, mal im Ernst, das weiss ich auch nicht.
Aber vielleicht belassen sie es doch noch mal bei einer geringen
Geldstrafe, wenn du belegen kannst, dass der gerade erst neu
lackiert wurde und das Schild nur ausversehen vergessen wurde.Da passt wieder mal der Spruch.
Vergesslichkeit(Blödheit) schutzt vor Strafe nicht
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Zitat
Original von madman:
...und da die Kiste grad neu lackiert wurde hatten die Kollegen das Schild vergessen...Wann war denn "gerade", 1998?

Wart mal den Bußgeldbscheid ab, dann kannste immer noch zum RA gehen und/oder Widerspruch einlegen, genau weiss ich das allerdings auch nicht!
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Grußsz, @rne"Die Lage ist hoffnungslos aber nicht ernst!"
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hi madman,
naja straftat ... so schlimm wirds schon nicht kommen. Ich hab eben mal im OWiKat (Ordnungswidrigkeitenkatalog) nachgeschaut - fehlendes 25 km/h-Blech steht tatsächlich nicht drin. Drin steht aber:
"Verstoß gegen andere Kennzeichnungsvorschriften" - gibt Verwarnung mit 10 Euro - und (das meinte dein bulle wohl):
"Gegen Vorschrift über Ausrüstung oder Kenntlichmachung von Anbaugeräten oder Hubladebühnen verstoßen" gibt eine Verwarnung; 15 Euro
Nur so zum vergleich: wenn du vollig ohne (amtliches) kennzeichen durch die gegend gondelst, kostet dich das (wenn die karre ansonsten angemeldet und versichert ist) 40 Euro.
Ich weiss zwar nicht, wie das in berlin im einzelnen gehandhabt wird (todesstrafe?), aber die 500 bis 1000 Teuro sinf völliges blech und der bulle, der das gesacht hat, gehört zur nachschulung geschickt.
@ all: Wens interessiert - unter http://www.kprkpr.de/Bussgeld/Katalog.htm steht eine liste mit den verwarnungen/bußgeldern für die kleinen sünden des alltags.
Yankee
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