Auto angemeldet, jedoch TÜV über mehrere Jahre abgelaufen. Beste vorhergehensweise?

  • Hallo liebe Community,

    ich habe mal wieder eine Frage an euch. Und zwar geht es um folgendes:

    Das Auto meines Vaters musste aus privaten Gründen über mehrere Jahre ( ich glaube es sind 4 ), in einem Carport, still stehen.
    Es wurde in dieser Zeit keinen Meter bewegt, aber fortlaufen Versicherung und Steuern bezahlt. D.h. es war und ist durchgehend angemeldet.

    Heute hab ich mich mal an die Arbeit gemacht und das Auto komplett gesäubert, Bremsen frei gemacht und mich um den Motor gekümmert.
    Er läuft erstaunlicherweise ohne Probleme und ich habe auch schon eine Runde gedreht.

    So der Wagen soll jetzt verkauft werden. Allerdings will ich davor neuen Tüv machen und eine Inspektion vornehmen.


    Wie komme ich jetzt am besten (legal) zum TÜV und wie ist die weitere vorhergehensweise?
    Ich habe gelesen das man jederzeit mit dem Auto zum TÜV fahren darf, solange die Kiste versichert ist und man Steuern bezahlt hat. Also das diese EINE fahrt erlaubt sei.
    Dann habe ich noch etwas von zurück Datiertem TÜV gelesen und das eventuell sogar eine Vollabnahme fällig ist?

    Ich wäre froh wenn ihr mir ein paar nützliche Tips geben könntet :)


    Vielen Dank und euch noch einen schönen Abend!


    Gruß Basti

  • Mach einen Termin bei der Prüfstelle und fahre auf direktem Weg dort hin, d.h. kein Zwischenstop beim Bäcker oder ähnliches. Du bekommst ab abgeschlossener Hauptuntersuchung wieder volle 2 Jahre TÜV. Ggf. fällt für das Überziehen eine zusätzliche Gebühr an.

    Du kannst aber direkt beim TÜV, Dekra etc. dir auch nochmals die nötigen Informationen telefonisch einholen, die wissen am besten bescheid und beraten bei sowas auch recht fix.

    Gruß Philix

    seit 2002 92er Swift GTi-S mit vielen Modifikationen.

  • Würde mich auch sehr interessieren, da ich vor dem selben Problem stehe. Ich würde mir entweder ein Trailer besorgen, oder einfach in der Nacht zum Tüv fahren.

  • Ich denke auch Philix hat recht, wenn Du Steuern und Versicherung gezahlt hast dann darfst Du auf direkten Wege zum Tüv fahren fahren. Wichtig schriftlich bestätigen lassen das Du einen Termin hast.
    Wäre das Auto jetzt abgemeldet gewesen, dann bräuchtest Du ein Kurzeit Kennzeichen oder einen Anhäger.
    Aber frage noch einmal beim TÜV Zulassungsstelle und bei Deiner Versicherung nach.

    @ Doc Nicht in der Nacht fahren das wäre es mir nicht wert. Lieber das Geld in ein Kurzeit Kennzeichen investieren.
    Grüße Rüdiger

  • "Die Laufzeit der Plakette beträgt , z.B. für PKW und Motorrad, 24 Monate – ab Termin der HU. Wer künftig den Untersuchungstermin versäumt, bekommt die Plakette nicht mehr rückdatiert.

    Bei PKW und Motorrad gilt also: Die HU ist grundsätzlich immer 24 Monate nach dem jeweils erfolgten letzten Untersuchungstermin fällig. Ist die Plakette jedoch um mehr als 2 Monate abgelaufen, müssen wir eine vertiefte Prüfung durchführen, die wir Ihnen mit einem Aufschlag von 20 Prozent berechnen.

    P.S.: Ist die Plakette mehr als zwei Monate abgelaufen und man gerät in eine Verkehrskontrolle, muss man mit einem Verwarnungsgeld bis hin zu Bußgeld und Punkten rechnen. Kritisch ist es auch, wenn man mit abgelaufener HU-Plakette in einen Unfall verwickelt wird. Dann kann man von der Versicherung entsprechend belangt werden."

    Quelle: Quelle


    Im Endeffekt kommt es aber darauf an auf was für Beamte man trifft war auch schon angehalten wurden hab dann gesagt ich wollte zum Tüv und die haben nichts weiter bemängelt haben die ganze Zeit nur auf die dicken Schlappen geguckt.

    Eine Strafe kannst Du auch von der Zulassungsstelle bekommen ist aber eher selten..

  • Super, vielen Dank schonmal für die zahlreichen Antworten!

    Das "beste" wäre wohl den Wagen abzumelden, in einem Zug ein Kurzzeit Kennzeichen zu holen, ab zum Tüv und dann zum verkauf bereitstellen.
    Allerdings ist das natürlich auch ziemlich umständlich...

    Weiß denn einer von euch ob die Strafe --> "über 8 Monate im Tüv verzug, 75€ und 2 Punkte" an den Fahrzeughalter oder den Fahrzeugführer geht ?

    Ansonsten werde ich wohl nächste Woche zur TÜV Stelle fahren und auf mein Glück hoffe das ich nicht angehalten werde :D


    Gruß
    Basti

  • Nein nicht abmelden. Fahr zum TÜV hin mache einen Termin aus und lass Dir das schriftlich bestätigen.
    Und dann kannst Du zu Deinem Termin fahren natürlich auf den kürzesten Weg.
    Einfach beim TÜV nachfragen.

    Schönes Wochenende
    Rüdiger

    • Offizieller Beitrag

    Wie erwähnt am besten zur TÜV Prüfstelle deiner Wahl, dir einen Termin schriftlich bestätigen lassen und dann direkt dorthin fahren. Solltest du auf dieser Fahrt von der Polizei angehalten werden, sollte eine Erklärung und der Termin-Zettel für die Weiterfahrt reichen und es wäre schon grob unsportlich, die Strafe dann auszusprechen, obwohl es allemal zulässig wäre, da der Halter nicht seinen gesetzlichen Pflichten nachgekommen ist.

    Und Abmelden würde ich erst recht lassen, denn auch dort wird die fehlende gültige HU auffallen und könnte auch eine Strafe nach sich ziehen, obwohl das bei jeder Zulassungsstelle total anders gehandhabt wird.

    Beim TÜV selber musst du 20% vom HU-Preis zusätzlich berappen, da die HU mehr als 2 Monate überfällig ist. Dafür wird, wie erwähnt, die HU, Bestehen natürlich vorausgesetzt, für 24Monate ab Durchführungsmonat erteilt.

    Meine (ehemaligen) Suzukis:
    2011 - 21 93er Suzuki Swift 1.3 GTi: Heigo Überrollkäfig, Sparco Vollschalensitze, 195/45R15, K-Sport Gewindefahrwerk, Sportlenkrad, Domstreben ...

    2014 - 21 93er Suzuki Swift 1.3 Cabrio GTi: Eibach Federn,195/45R15, Stahlflexbremsschläuche ...

    2013 - 16 Suzuki SX4 1.6 City+ Bj. 2013 | 2009 - 10 Suzuki Swift 1.0 GLS Bj. 1996 | 2007 - 10 Suzuki Grand Vitara 1.9 DDiS limited Bj. 2007 | 1997 - 2004 Suzuki Swift 1.3GS Bj. 1994