Für alle die in die zweistelligen Punktebereiche kommen (so wie ich leider) eine kleine Zusammenfassung des Punktesystems.
Maßnahmen des Straßenverkehrsamtes
8 – 13 Punkte
Verwarnung und Hinweis, freiwillig an einem Aufbauseminar teilnehmen zu können.
14 – 17 Punkte
Anordnung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen.
Falls innerhalb der letzten fünf Jahre ein Aufbauseminar besucht wurde, schriftliche Verwarnung mit dem Hinweis,
... freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
... dass bei 18 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird.
18 Punkte
Entziehung der Fahrerlaubnis
Gesetzliche Sonderregelung
Stufe 1
Erreicht oder überschreitet der Betroffene 14 Punkte, ohne dass die Fahrerlaubnisbehörde ihn bei 8 – 13 Punkten schriftlich verwarnt hat, wird er so gestellt, als habe er 13 Punkte.
Stufe 2
Erreicht oder überschreitet er in der Folgezeit 18 Punkte, ohne dass die Fahrerlaubnisbehörde die bei der Schwelle von 14 – 17 Punkten vorgesehenen Maßnahmen ergriffen hat, wird er so gestellt, als habe er 17 Punkte.
Stufe 3
Auch wenn der Betroffene "auf einen Schlag" eine hohe Punktezahl erreicht, kann er dennoch stufenweise die Hilfestellungen des Punktsystems in Anspruch nehmen.