EssIksVir's SUZUKI SWIFT SPORT '12 + '15 (NZ)

  • Das tut mit echt leid für dich und deinem Auto.

    Polizeiliches Fazit: Ich bin schuld, da ich auf ein stehendes Fahrzeug aufgefahren bin.

    Das würde ich aber nicht auf mir sitzen lassen, vielleicht einen Anwalt nehmen?
    Eine Teilschuld für den Fahrer müsste dorch drin sein, ich mein der bleibt auf einer unübersichtlichen Straße stehen und riskiert ja damit einen Unfall.
    Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Glück mit dem was jetzt noch kommt.

  • Guete Abig

    Bezüglich Schuldfrage muss man nichts weiteres sagen; ein jeder muss auf Sichtweite anhalten können, thats it...

    Froh sein, ist es nur Blech und man hat ne vernünftige Versicherung abgeschlossen....

    Gruess Dani

  • Schön, dass dir offensichtlich nichts passiert ist.

    Ich hoffe, du hast auch eine gute Verkehrsrechtsschutzversicherung. Ich würde da auch etwas versuchen, auch wenn Noquest Recht hat. Aber wer steht, hält und ob dort ein LKW halten darf?

    SX4 2.0 ddis 4X4 2011; Vitara Benzin Allgrip A/T 2017; Ignis 1.2 Allgrip 2019; Vitara 1,4 M/T Allgrip 2020

    Vitara 1.4 M/T Allgrip 2025

    Ignis Allgrip 2022

  • Also ich würde mich in diesem Fall definitiv von einem Anwalt beraten lassen, ob man hier nicht etwas machen kann.

    Grüße, Flo :)
    Müssen Kinder in der Garage bleiben, damit Autos draußen spielen können?
    :P
    2013er Swift Sport NZ 5-Türer in Cosmic Black Pearl Metallic
    1992er BMW 525i E34 Limousine in Granitsilber Metallic

  • Also das mit der Schuldfrage, und das man immer auf Sichtweite anhalten können muss stimmt zwar, aber dennoch hat sich der LKW-Fahrer auch nicht richtig verhalten:

    Zitat aus §12 STVO:
    1) Das Halten ist unzulässig
    - 1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,
    - 2. im Bereich von scharfen Kurven,

    - 3. auf Einfädelungsstreifen und auf Ausfädelungsstreifen,
    - 4. auf Bahnübergängen,
    - 5. vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.

    Von daher trägt er meiner Meinung nach eine mitschuld, weil er gegen die Punkte 1 und / oder 2 verstoßen hat.

  • Guete Tag

    Ich habe nie gesagt, dass der Lastwagenfahrer alles richtig gemacht hat!
    Vielleicht bekommt er für das Halten auch ne entsprechende Strafe; Schuld am Unfall trägt er aber in keinster Weise, da nicht sein Fehlverhalten den Unfall verursacht hat, sondern der Swift Fahrer (Nicht Anpassen der Geschwindigkeit an die Strassenverhältnisse/Sichtverhältnisse)
    Es hätte ja auch jemand auf der Strasse liegen können (ohne dass dieser in irgendeiner Art etwas falsch gemacht hat, ein medizinisches Problem zB).
    Selbst Einsatzfahrzeuge von Rettungskräften mit Vortrittssignalen müssen auf Sichtweite anhalten können (gab erst vor wenigen Monaten wieder ein entsprechendes Urteil gegen die Fahrerin eines Polizeiautos, welche auf der AB eine liegende Person überfahren hat)
    Da gibt es nun wirklich nichts zu diskutieren; wenn ich irgendwo wirklich sattelfest bin dann im Verkehrsrecht (berufsbedingt)

    Gruess Dani

  • Nur mal so am Rande, die Polizei stellt keine Schuld an einem Unfall fest! Die Polizei klärt nur die Unfallursache. Die Schuldfrage klären alleine die Versicherungen! Also ist die Schuld bei dir noch überhaupt nicht geklärt...

    Gruß Sven[b]

  • Nur mal so am Rande, die Polizei stellt keine Schuld an einem Unfall fest! Die Polizei klärt nur die Unfallursache. Die Schuldfrage klären alleine die Versicherungen! Also ist die Schuld bei dir noch überhaupt nicht geklärt...

    Erhöht aber den Dramafaktor der Story ungemein ^^ :rolleyes:

  • Nur mal so am Rande, die Polizei stellt keine Schuld an einem Unfall fest! Die Polizei klärt nur die Unfallursache. Die Schuldfrage klären alleine die Versicherungen! Also ist die Schuld bei dir noch überhaupt nicht geklärt...

    Ist aber nicht so, dass die Versicherungen den Polizeibericht sozusagen 1zu1 übernehmen bzw. gar nicht erst anzweifeln?

  • Nein, dem ist nicht so. Und das ist sogar sehr leicht nachzuvollziehen. Versicherungen sind ja auch wirtschaftlich arbeitende Unternehmen. Denen geht es ja auch um ihre Zahlen und ihr Kapital. Daher prüfen Versicherungen jeden Fall, schließlich will man ja nicht das Geld zu Fenster rauswerfen. Und wenn die nur die kleinste Chance sehen, die Schuld aufzuteilen bzw. die Schuld jemand anderem in die Schuhe zu schieben, dann tuen die das auch. Wenn die andere Versicherung (mehr) zahlen muss, lachen die sich doch ins Fäustchen.

    Gruß Sven[b]

  • Guete Tag

    Ich habe nie gesagt, dass der Lastwagenfahrer alles richtig gemacht hat!
    Vielleicht bekommt er für das Halten auch ne entsprechende Strafe; Schuld am Unfall trägt er aber in keinster Weise, da nicht sein Fehlverhalten den Unfall verursacht hat, sondern der Swift Fahrer (Nicht Anpassen der Geschwindigkeit an die Strassenverhältnisse/Sichtverhältnisse)
    Es hätte ja auch jemand auf der Strasse liegen können (ohne dass dieser in irgendeiner Art etwas falsch gemacht hat, ein medizinisches Problem zB).
    Selbst Einsatzfahrzeuge von Rettungskräften mit Vortrittssignalen müssen auf Sichtweite anhalten können (gab erst vor wenigen Monaten wieder ein entsprechendes Urteil gegen die Fahrerin eines Polizeiautos, welche auf der AB eine liegende Person überfahren hat)
    Da gibt es nun wirklich nichts zu diskutieren; wenn ich irgendwo wirklich sattelfest bin dann im Verkehrsrecht (berufsbedingt)

    Gruess Dani

    Also wenn ein LKW fahrer hinter einer Kurve wendet die nicht einsichtig ist ,hat er sehr wohl ein Fehlverhalten.
    Und das man immer so fahren soll das man rechtzeitig anhalten soll /kann / muss steht schon im § 1 der STVO
    Wo hast du die weisheit her das Fahrzeuge mit Sonderrechten immer in Sichtweite anhalten können,das hat nichts mit Sonderrechten zu tun sondern ergibt sich aus § 1
    Und Fahrzeuge mit Sonderrechten dürfen sehr wohl anderes Fahren ja auch bei Rot und schneller als erlaubt ,nur die Krucks ist ,wenn was passiert kommt erst einmal das du zu schnell bei rot etc gefahren bist.Dann wird entschieden ob es fahrlässig ist oder grob fahrlässig oder oder ,denn im Nachhinein sin die Rechtsverdreher immer schlauer.
    So und nicht die Versicherungen entscheiden wer die Schlud an so einem Unfall hat sonder der Staatsanwalt ,wenns vor Gericht geht


  • Gut das dir nix passiert ist ,hast instinktiv das richtige gemacht.
    Nur würd ich mir einen Anwalt nehmen ,klar bei einer Teilschuld bezahlt jeder seinen schaden selber .
    Wie du schreibst muss man da nicht mit rechnen das dort einer wendet zudem wäre da sonst keine 100 km erlaubt ,also muss man da aiuch nicht rechnen
    Gruß Fl

  • Generell muss man mit der Dummheit der anderen rechnen und wenn es eine uneinsichtige Kurve war, dann hat man seine Geschwindigkeit den Verhältnissen anzupassen.
    Der LKW Fahrer ist zwar nicht unschuldig an der Situation und wenn er einen guten Anwalt hat, könnte er eine Teilschuld rausholen aber vom Grundsatz her, seh ich es auch wie die Polizei.

    Was wäre denn gewesen, wenn dort ein Pannenfahrzeug, ein Unfall oder dergleichen gewesen wäre? Gibt das einem die Erlaubnis dort mit 100 durchzubügeln obwohl es nicht einsehbar ist und einen umzufahren, weil man dort nicht mit rechnen muss? Ich glaube nicht.

    Egal wie, soll er froh sein, das er heil raus kam und nichts schlimmeres passiert ist und den Rest klären die Versicherungen und gegebenfalls die Versicherungen.

  • Ich kann und muss allen soweit Recht geben.

    Hintergrund: Beruflich bin ich 2x täglich (d.h. an mind. 5 Tagen in der Woche = mind. 10x / Woche) auf dieser Straße unterwegs... daher habe ich nicht damit gerechnet, dass dort jemals ein LKW stehen würde, da ich die Straße in und auswendig kenne - ansonsten hätte ich meine Geschwindigkeit den Sichtverhältnissen selbstverständlich angepasst. So habe ich mich via Tempomat an die vorgeschriebene Gewchwindigkeit gehalten.

    Morgen habe ich einen Termin beim Autohaus... sobald es Neuigkeiten gibt, melde ich mich.


    Beste Grüße
    Fabian

  • Zitat

    Generell muss man mit der Dummheit der anderen rechnen und wenn es eine uneinsichtige Kurve war, dann hat man seine Geschwindigkeit den Verhältnissen anzupassen.
    Der LKW Fahrer ist zwar nicht unschuldig an der Situation und wenn er einen guten Anwalt hat, könnte er eine Teilschuld rausholen aber vom Grundsatz her, seh ich es auch wie die Polizei.

    Was wäre denn gewesen, wenn dort ein Pannenfahrzeug, ein Unfall oder dergleichen gewesen wäre? Gibt das einem die Erlaubnis dort mit 100 durchzubügeln obwohl es nicht einsehbar ist und einen umzufahren, weil man dort nicht mit rechnen muss? Ich glaube nicht.

    Egal wie, soll er froh sein, das er heil raus kam und nichts schlimmeres passiert ist und den Rest klären die Versicherungen und gegebenfalls die Versicherungen.


    Ein pannenfahrzeug hat aber auch vorschriftsmäßig gesichert zu werden. Also Warndreieck vor der Kurve, warnblinklicht, etc. Und das steht auch nicht mitten auf der Straße und versperrt alles, sondern sollte am Rand stehen. Deswegen finde ich dieses Argument auch nicht angebracht hier. Wenn ein Lkw Fahrer mit voller Absicht versucht an so einer Stelle zu wenden ist er meiner Meinung nach definitiv mit schuld und hat durch sein Verhalten einen Unfall provoziert.
    Einfach mitten auf ner Landstraße zu wenden oder grundlos anzuhalten ist doch sowieso auch nicht erlaubt, mal ganz abgesehen von der uneinsichtigen Stelle.

    Einmal editiert, zuletzt von Rauschkugl (17. Juni 2015 um 11:21)

  • hätte, hätte, Fahrradkette!

    es gibt 1000 Gründe die dafür und dagegen sprechen.
    wenn du auf der Autobahn angeflogen kommst und hinter einem Hügel ist ein Stau, hätten die dann da auch nicht stehen dürfen, weil es uneinsichtig war?

    deshalb sag ich ja, man muss mit der Dummheit der anderen rechnen oder mit unvorhersehbaren Gegegebenheiten.

    Klar kann er nichts für den LKW Fahrer aber wenn man was nicht einsehen kann, muss man sich anpassen!

    Er soll froh sein, das er lebt und das bisschen Blech ist doch Wurst

  • Zitat

    hätte, hätte, Fahrradkette!

    es gibt 1000 Gründe die dafür und dagegen sprechen.
    wenn du auf der Autobahn angeflogen kommst und hinter einem Hügel ist ein Stau, hätten die dann da auch nicht stehen dürfen, weil es uneinsichtig war?

    deshalb sag ich ja, man muss mit der Dummheit der anderen rechnen oder mit unvorhersehbaren Gegegebenheiten.

    Klar kann er nichts für den LKW Fahrer aber wenn man was nicht einsehen kann, muss man sich anpassen!

    Er soll froh sein, das er lebt und das bisschen Blech ist doch Wurst


    Das ist was komplett anderes. Ich sage nur es war ein schlechter Vergleich und nicht dass er nichts dafür kann wenn er 100 fährt und nicht um die Ecke schauen kann. Ein stau ist ein Grund da stehen zu müssen, der Lastwagen hatte aber offensichtlich keinen. Natürlich muss man sich anpassen aber eine teilschuld sollte der Lkw ganz eindeutig zugesprochen bekommen. Alles andere ist ein Witz.
    Wenn ich mein Fahrzeug bei Problemen oder Unfall nicht ordnungsgemäß absichere und mir fährt einer rein deswegen, würde ich auch ne teilschuld bekommen weil ich kein Warndreieck aufgestellt hab wie es vorgeschrieben ist. Und du hältst ja auch nicht einfach so aufm standstreifen der Autobahn an um pause zu machen. Wenn dir dann einer rein fährt wird sicher auch eine teilschuld zugesprochen, wenn man da aus Spaß stehen bleibt.
    Ich würde auf jeden Fall nen Anwalt mit einschalten oder zumindest mal mit einem über die Situation reden.

  • Ich denke, das hätte jedem von uns passieren können. Bei mir zuhause gebe ich auch gerne Gas, vermutlich wie wir alle. Deswegen haben wir doch wohl so ein Auto. Es ist Gott sei Dank nichts passiert und in paar Monaten ist auch das Vergangenheit.

    • Offizieller Beitrag

    Heute Abend sinkt für sie....das Niveau.... Wieder einmal :rolleyes:

    Auf deutschen Landstraßen, wenn nicht anders ausgeschildert, herrscht Höchstgeschwindigkeit 100km/h für PKW. Ob man diese nun fährt, oder man steht mit 80 auf dem Asphalt rum ist ja ersteinmal Wurst und beides rechtens....Obwohl ich, wenn ich hinter einem klebe der Strich 70 fährt trotz der offenen 100, oft genug über eine Anzeige wegen Verkehrsbehinderung nachdenke... :D  
    Unfälle wünscht man keinem, wenn man selbst schonmal etwas miterlebt hat, sei es eigene Schuld oder passiv darin verwickelt. Und wer das tut würde dann garantiert auch an der Unfallstelle vorbeifahren und die arme Wurst da liegen lassen. (Strafbar, weil unterlassene Hilfeleistung).
    Der LKW-Fahrer hatte die Möglichkeit sich eine geeignete Wendestelle zu suchen, auch wenn das bedeutet eine Ehrenrunde durch irgendein Kaff drehen zu müssen. Und jetzt komm hier keiner mit Zeitdruck blablabla...Hätte er gleich den richtigen Weg genommen hätte er weniger vom Zeitdruck gehabt.

    Fakt ist:

    -Fabian hat sich den Gegebenheiten der Strecke nicht angepasst in seinem Fahrverhalten und war zu schnell für seine Sichtweite.
    -Der LKW hat ohne offensichtlichen, entschuldigendem, Grund auf der Landstraße gehalten und das in einer äußerst ungünstigen Stelle.

    Es waren einfach beide zur falschen Zeit am falschen Ort und haben falsch gehandelt. Aber da sollte man sich generell zu erst an die eigene Nase fassen. Wenn man mit 80 fährt ist man für manche ein Hindernis und provoziert gefährliche Überholmanöver. Es gibt schließlich auch Leute, die halten sich an die StVO und wollen trotzdem ihre 100km/h fahren, weil sie es mal eilig haben. Soll ja auch private Leute mit Zeitdruck geben und da kann man so einen Schleicher nicht brauchen.  :whistling:

  • [...] Und wer das tut würde dann garantiert auch an der Unfallstelle vorbeifahren und die arme Wurst da liegen lassen. (Strafbar, weil unterlassene Hilfeleistung). [...]


    Ich möchte die Unterhaltung ungern unterbrechen und nur mal eine Zwischenbemerkung hinzufügen:

    Der einzige, der überhaupt an der Unfallstelle angehalten und nachgefragt hat, ob er helfen kann, war ein PORSCHE GT3 -Fahrer... Dem war mein, beim einsetzenden Starkregen, aufgespannter SPARCO -Schirm aufgefallen :D

    ...natürlich gießt es genau dann aus Kübeln, wenn man auf den Abschleppwagen warten muss und am Fahrzeug eine Scheibe fehlt ;( *das arme Interieur*


    Beste Grüße
    Fabian