• Salve miteinander,

    mir is am WE etwas saublödes passiert.

    Ich hab auf unserem Firmenparkplatz am Rand eines Grabens geparkt.....wie alle andern auch. Ist ein reiner Mitarbeiter Parkplatz. Und man kann auch nur seitlich zum Graben hin Parken.
    Da es nun am WE so stark geregnet hat, wurde der Schotterboden total aufgeweicht und mir ist beim Rückwärtsfahren die gesamte Karre den ca 3m Tiefen Graben runtergerutscht und lag nun halb auf dem Dach.

    Der ADAC hat mich dann mit 2 Trucks wieder rausgezogen.

    Sichtbare Schäden wie Kratzer, Dellen etc. konnte ich noch keine finden aber der nette Herr vom ADAC meinte "bis zur Werkstatt und nicht weiter".


    Meine Frage nun:

    Zahlt evtluelle Schäden mein Arbeitgeber da der Parkplatz nicht befestigt ist und der Graben nicht gesichert ist mit Leitplanke, Zaun oder ähnlichem?
    Fahrfehler ist ausgeschlossen. Der Wagen wäre bei dem Wetter so oder so den Hang runtergerutscht. :thumbdown:

    Greetz

    Daniel

  • also das kommt eigentlich auf die firma an. unser parkplatz wurde vor 1 jahr neu gemacht und da mussten einige draußen parken (vor der firma), da gab es auch beschwerden und probleme.
    da meinte mein cheff das der arbeitgeben nicht verpflichtet ist ein parkplatz zu stellen also denk ich mal so wie ich das mitbekommen habe - dein pech aber ich denke über die versicherung müsste doch was zu machen sein.
    aber ich lass mich auch gerne eines besseren belehren.

  • Mal eine Zwischenfrage:

    Zitat

    [...] die gesamte Karre [...] lag nun halb auf dem Dach [...]. Sichtbare Schäden wie Kratzer, Dellen etc. konnte ich noch keine finden [...].


    D.h. der Wagen ist 3 Meter in den Graben gerutscht, lag nahezu auf dem Dach und du meinst, der hat nichts - nicht mal einen Kratzer - abbekommen? :huh: ... kann ich mir allein aus der Beschreibung kaum vorstellen.


    Beste Grüße,
    Fabian

  • Der Arbeitgeber ist nur für die Verkehrssicherheit des Firmenparkplatzes verantwortlich, mehr nicht. Deshalb muss dein Arbeitgeber beispielsweise dafür sorgen, dass...

    - der Firmenparkplatz bei Glatteis gestreut wird
    - Schlaglöcher ausgebessert werden
    - eine ausreichende Beleuchtung vorhanden ist,
    - die Abstellplätze nicht zu eng bemessen sind
    - offenkundige Gefahrenquellen (z. B. umsturzgefährdete Bäume) ausgeschaltet werden.

    Solange hier sorgfältig darauf geachtet wird, kann der Mitarbeiter den Arbeitgeber nicht haftbar machen, wenn sein Fahrzeug auf dem Firmenparkplatz beschädigt wird.
    Soweit die Theorie. Zumindest kannte ich, bzw lag mir das so im Hinterkopf.
    Vllt hast du Glück. Wende dich an einen Rechtsanwalt und hake nach.

    Gesendet von meinem LT18i mit Tapatalk 2 - und verschönert am PC ;)

  • Ach du Sch**** :wacko:

    Ob es da eine prinzipielle Regelung gibt weiß ich nicht.
    Aber hast du nicht vielleicht irgendeine Vereinbarung mit deinem Arbeitgeber über das Thema Firmenparkplatz.
    Ich kenne das bei mir so dass zum einen an der Einfahrt ein Schild mit "...auf eigene Gefahr" steht und außerdem jeder so einen Wisch unterschreiben musste das der Arbeitgeber für eventuelle Schäden am Auto nicht haftet. Wenn das nämlich der Fall ist wäre der Arbeitgeber Grundsätzlich raus und du hast keinen Anspruch auf irgendwas.

  • offenkundige Gefahrenquellen (z. B. umsturzgefährdete Bäume) ausgeschaltet werden.


    Ist das nicht in dem Fall so, wenn der Pp nicht ausreichend befestigt war, das starker Regen ein abspülen verursacht?!

    "Beschleunigung ist, wenn die Tränen der Ergriffenheit waagerecht nach hinten wegfließen." 
    -
    Walter Röhrl

  • Also das Auto hat einige Beulen und schaut aus wie sau :D
    Mehr konnte ich in der Dunkelheit nicht erkennen.

    Meines Wissens nach ist der AG nicht verpflichtet bei einem Schaden etwas zu tun, da er aber den Untergrund nicht befestigt und den Graben nicht abgesichert hat, müsste ich ihn doch dafür drann bekommen :confused:

    Ob noch weitet Schäden sind weiß ich erst die Tage. Hab ihn heute beim Händler aufn Hof gestellt.


    Gesendet von meinem Taschenrechner

  • Ist das nicht in dem Fall so, wenn der Pp nicht ausreichend befestigt war, das starker Regen ein abspülen verursacht?!

    Ich bin kein Rechtsverdreher, aber ich würde jetzt aus dem Stehgreif heraus sagen, das dein Arbeitgeber haftbar gemacht werden könnte. Er hat sein "Grundstück" nicht richtig gesichert. Rutschst du im Winter vor meiner Haustür aus, weil ich nicht gestreut habe, muss ich dir Schmerzensgeld bezahlen. (Insofern du mich verklagst^^)

    Wie gesagt, wende dich an einen Rechtsanwalt im Verkehrsrecht. Der kann dir mehr dazu sagen als jede Privatperson, die mal irgendwas gehört hat. ;)

  • Das ist verständlich. Ich kann jeden nur eine Rechtschutz Versicherung ans Herz legen. Die kann dir in der Not eine Menge Geld und Nerven ersparen.
    Aber probiere es sicherlich erst einmal damit, deinen Chef anzusprechen. Mal sehen was der sagt. Wenn man immer gleich mit einem Anwalt anrückt, sinkt man wahrscheinlich immer gleich in der Sympathie beim Chef :D

  • So ein Rechtschutz rund ums Auto macht echt Sinn, aber sollte dein Chef zicken, kannst du dennoch mal bei einem Anwalt nachfragen. Anfragen ob etwas in diesem Fall zu machen ist, kostet dich normal noch nichts, erst der ganze andere Kram.
    Aber wenn es soweit kommt, könnte es auch sein, dass dir eine neue Arbeit suchen musst  :S

    :thumbup:  Prinzessinen tragen Krönchen - Göttinen fahren Kizashi :thumbup:

  • Mit nem Anwalt will ich gar nicht auftauchen^^ Will nur auch nicht hin :P

    Leider kann man mit meinem Chef nicht reden. Totaler Geizhals....ich versuche seit 2 Jahren für Programmierungen einen neuen Laptop zu bekommen...das sind kosten von 300-400€

    Das mir die Arbeit gekündigt wird ist auch mein geringstes Problem. Ich will nur nicht auf den Kosten für das Auto sitzen bleiben -.-


    Falls hier noch ein angehender Jurist ist, bitte melde dich xDD

  • Nein aber auch Definitiv nicht als Besucherparkplatz freigegeben. Zudem passen da max. 4 Autos hin.

    Es ist auch nicht wirklich ein Parkplatz. Ist halt sozusagen der Hintereingang zum Fitnessstudio und da dürfen wir Mitarbeiter Parken.

    Ich werd schaun das ich mal ein Foto mache dann seht ihrs besser ;)

    Gehört aber zu unserem Firmengrundstück!

  • Da es nicht eingezäunt ist, ist es möglich, dass es sich hier um "öffentlich-tatsächlichen"-Verkehrsraum handelt. Da wäre der Grundstücksinhaber in der Pflicht. Kann es von hier aber nicht sagen.

    Gruß Sven[b]

  • das ist der öffentlich-rechtliche Verkehrsraum. der öffentlich-tatsächliche Verkehrsraum ist ein Privatgrundstück, welches frei befahrbar oder zugänglich ist. Paradebeispiel hierfür wäre der Supermarktparkplatz. Erst wenn die Schranken geschlossen sind, ist es ein reines Privatgrundstück.

    Ich gebe hier aber keinerlei Garantien. Es ist nur die hohe Theorie der Verkehrsräume. Wie es im Einzelfall aussieht, entscheiden im Zweifel die Richter ;)

    Gruß Sven[b]

  • Da wird Dir nur ein Anwalt weiterhelfen können. Alles andre ist Spekulation.

    Zitat

    Fahrfehler ist ausgeschlossen. Der Wagen wäre bei dem Wetter so oder so den Hang runtergerutscht

    Mit der Aussage so wäre ich vorsichtig (das Internet vergißt nichts). Man könnte diesen Satz auch so verstehen, daß Du die Lage richtig eingeschätzt, aber falsch (fahrlässig) gehandelt hast.

    Die richtige Aktion gemäß Deiner Feststellung wäre gewesen, ADAC / Feuerwehr zu holen, und das Fahrzeug gesichert vom Platz ziehen zu lassen.

    Oder?

    Meine Suzukis:
    seit 2005: 2005er 1.3 Jimny Urban Challenge 25, APIO 58*STAR / Front Bumper / GOKU / Intake Chamber / Panhards / HD Radius Arms, ARB Air Locker, ASFIR VTG-Schutz, BF Goodrich MT 215/75 R15, Dotz Hammada Dark, Fox V2A ESD, trail master comfort +50mm, Waeco MS-402 Autopilot
    2001 - 2005: 89er Samurai GTi, Babylobster, 255/70 R15 ATs auf CW, Eberspächer B5W-Standheizung

  • Ich habe gerade mit unserem Chef gesprochen, der ist gelernter Jurist. Er meint auf jeden Fall zum Anwalt. Da fließen soviele Faktoren und Variablen mit ein, da hast du als Privatperson keine Chance und keinen Überblick. Alles andere ist, wie schon viele meiner Vorredner hier schrieben, Glaskugel, Spekulation und gefährliches Halbwissen.

  • Denke mal

    1. du kennst den Parkplatz und ob der innerhalb deiner Parkzeit so tief aufweicht??

    Auch musst du als Fahrer danach sehen wo und wie du dein Fahrzeug abstellst.

    Wenn du bei Starken regen dein Auto am Fluss abstellst und 5 Stunden später haste nee Badewanne , wen machste dafür verantwortlich???

    Und wie schon geschrieben Firmen sind nicht zwingend verpflichtet Parkplätze zu stellen.

    Ok bei Firmen mit was weis ich 1000 Mitarbeitern denke ich schon oder so ähnlich.

    FL

    Na ja und die Stelle riskieren ?? ich weis nicht in der heutigen zeit