[ACHTUNG] Abzocke in Österreich!!

  • Bei Verwaltungsübertretungen kann man Sicherheitsleistungen einheben, jedoch nicht bei bei einem Hauptwohnsitz in Deutschland, da es zwischen Deutschland und Österreich ein Rechtshilfeabkommen gibt, d.h. solte ein deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland eine Verwaltungsübertretung in Österreich begehen wobei in Österreich eine Anzeige vorgesehen ist (z.B. Geschwindigkeitsübertretungen über 30km/h usw) so wird ihm einfach die Anzeige in Deutschland zugestellt, d.h. er muss keinesfalls an Ort und Stelle etwas bezahlen. Bei kleineren Übertretungen kann man ein Organmandat bezahlen, sollte man dies verweigern -> Anzeige siehe oben.

    Bei Strafrechtsdelikten gibt es keine Sicherheitsleistungen bzw wird kein Geld eingehoben, sondern einfach eine Anzeige nach dem Stgb erstattet..., bzw die Staatsanwaltschaft kontaktiert welche über Untersuchungshaft bzw Anzeige auf freiem Fuss usw. entscheidet.

    DroidXE Sicherstellung des PKW ist wegen einer Verwaltungsübertretung nicht möglich und wegen so etwas wie es im Artikel beschrieben ist auch nie und nimmer. So etwas wird dir nie passieren...

    Deutschland und Österreich kooperieren bei Allem gut zusammen, faktisch braucht ihr in Österreich keine Angst wegen so einem Blödsinn zu haben. Wie schon gesagt ist der Artikel :sleeping:

    In Italien ist alles schon schärfer, die können einem wegen Alkohol am Steuer auch das Auto wegnehmen...

  • ruziman, wenn es wirklich so ist wie du sagst, wieso werden dann Fahrzeuge mit nach deutschem Recht Bauartgeprüfte und eingetragene Umbauten zu einem Sachverständigen gebracht?
    Beispiel:
    Bekannter von mir hat einen LKW, mit dem er eigentlich regelmässig zu unseren italienischen Freunden fährt. Schön gemacht der Wagen, alles eingetragen. Vom Rammschutz, Lampen, hintere Stossstange, sogar der dicke Auspuff, welcher dem V8 einen guten Klang bereitet, steht in dem deutschen Schein. Er durfte richtig Strafe zahlen, weil der Zug zu lang sei, obwohl da nur ein kurzer Kipper hinten dran hängt und die Gesamtlänge etwa 12 Meter beträgt. Im Schein ist die neue, veränderte Länge genauso eingetragen wie der DB-Wert, der sich ja durch den Auspuff um 1 DB erhöht hat. Dafür durfte er auch bezahlen.
    Das sagt mir doch, das in eurem Land die Deutsche Gesetzgebung nicht gilt und Eintragungen in EU-Einheitlichen Papieren nicht anerkannt werden, auch wenn sämtliche Nachweise unmittelbar bei der Kontrolle beigebracht wurden. Das ist kein Ammenmärchen oder so, das ist Realität.

    Jeder Tag ist ein neuer Anfang. Jede Nacht eine neue Versuchung...

  • Hallo Treelo 75,

    Da ich ja nicht den Strafbescheid vor mir habe bzw weder Fahrzeug noch Anhänger kenne, kann ich auch nur mutmaßen (also nagelt mich nicht fest):

    Die Strafe dürfte nichts mit der Eintragung zu tun haben sondern das Ganze wird einfach gegen ein nationales Gesetz verstoßen haben, z.B. vielleicht § 4Abs 6 KFG 3.a:

    (6) Die Abmessungen von Kraftfahrzeugen und Anhängern dürfen nicht überschreiten


    3. eine größte Länge von
    a) bei Kraftfahrzeugen und Anhängern, ausgenommen
    Sattelanhänger, Omnibusse und
    Gelenkkraftfahrzeuge ............................ 12,00 m,
    b) bei Gelenkkraftfahrzeugen ....................... 18,00 m,
    c) bei Gelenkbussen ................................ 18,75 m,
    d) bei zweiachsigen Omnibussen ..................... 13,50 m,
    e) bei Omnibussen mit mehr als zwei Achsen ......... 15,00 m.

    Meine Aussagen davor beziehen sich lediglich darauf, dass Österreich und Deutschland beim Strafvollzug im Verwaltungsrecht gut kooperieren, weshalb ein deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland vor Ort keine Sicherheitsleistung zahlen muss, sondern die Strafe zugeschickt bekommt bzw ich im Verwaltungsrecht kein Auto beschlagnahmen kann.

    Die nationalen Gesetze unterscheiden sich sehr wohl, solange es von der EU nichts einheitliches gibt wird das vermutlich auch so bleiben. Und wenn ein Deutscher oder Österreicher gegen ein nationales Gesetz des jeweils anderen Landes verstoßt, so wirds auch immer eine Strafe geben. Wie schon gesagt für wirkliche Auskünfte braucht man den Strafbescheid.

  • Ja gut, den hab ich natürlich nicht vorliegen. Was ihm vorgeworfen wurde, ist, das die Fahrzeuglänge der SZM durch den Anbau der Ramme um 20 cm etwa verändert wurde. Dies war aber eingetragen. Die Gesamtlänge des Sattelzuges waren so 12 Meter noch was.
    Und dann eben der Auspuff, weil LKW zu laut.
    Versteh ich jetzt alles auch nicht, aber egal.

    Gut, Beschlagnahme gibt es in eurem Land für uns Deutsche eigentlich nicht, ausser es besteht ein offener Strafbefehl. In Italien ist man da schon etwas Krasser drauf und in Belgien noch viel extremer. Da gibt es nur eine Weiterfahrt, wenn man innerhalb 48 Stunden zahlt. Und zwar Cash. Dann, wenn man das Geld nicht beibringen kann, wird das Fahrzeug mit Inhalt sichergestellt und man kann gehen. Dann hat man 14 Tage Zeit, die Strafe plus Gebühren und Nebenkosten zu Zahlen. Tut man das nicht, wird das Fahrzeug versteigert. Den Gewinn bekommt man, nach Abschluss des Prozesses, ausbezahlt.

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  • Naja das ist auch wieder was anderes..
    Wenn der LKW durch den Umbau (auch wenn eingetragen) 12,xx m ist und es sind nur 12m erlaubt, dann bringt ihm die Eintragung ja auch nichts..
    Das sind halt Ländergesetze, die aber genau so anders herum ablaufen können..
    Und eingetragene DB bringen ihm auch nichts, wenn es hier zB eine DB Obergrenze gibt , oder er durch ein spezielles Gebiet gefahren ist wo andere Bestimmungen waren.

    Nicht so einfach, wenn jedes Land andere Gesetze hat :S

  • Daniel, Grundsätzlich hast du Recht, aber der ganze Zug ist kürzer als ein Planeauflieger alleine. Ein normaler Trailer hat 13,60m, der ganze Zug von ihm hat 12, etwas Meter.

    Ja, das Problem ist ja auch in Österreich, das Bundesgesetze nicht unbedingt auf Landesebene gelten bzw dort die Gesetze verändert sind. Sprich, hier kocht jeder sein eigenes Süppchen. Und wenn ein Land intern schon keine gescheite Regelung untereinander hin bekommt, wie soll das dann als Staat der EU gegenüber sein. An Sich ist das Problem, das Österreich banal gesagt aus vielen einzelnen Staaten im Staat besteht. Wie du schon angeschnitten hast, mit dem Gebiet. Ganz extrem ist es auf der Route nach Italien, durch Tirol. Man muss ja die Alpen retten, so ein Schwachsinn. Umweltschutz in allen Ehren, aber man kann es auch übertreiben. Warum gibt es bitte das Nachtfahrverbot dort für LKW unter Euro 5?
    An sich ist Österreich ja ein angenehmes Land, aber sowas kann und muss man nicht verstehen.
    Anderes Beispiel:
    Warum muss ich eine Lok vom Strom nehmen, wenn ich länger als eine viertel Stunde stehe? Bis die Maschine wieder wach ist, dauert es länger als 15 Minuten. Alles so kleinigkeiten zum "Klimaschutz".
    Was war das ein Aufriss, bis die Standklimaanlagen bei den LKW oder Reisemobilen zum Betrieb freigegeben wurden. Hier gab es die Kästen schon 2 Jahre, bei euch durfte man das elektrisch betriebene Gerät nicht einschalten. Lauter solche Gängeleien.

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  • Also, habe heute in der Zeitung gelesen, dass diese Meldung groß die Runde gemacht hat und viele deshalb auch ihren Schein ändern lassen wollen. Es wurde aber jetzt zumindest von deutschen Behörden klargestellt, dass beide Schreibweisen gültig sind und das Auswärtige Amt ein Schreiben verfasst hat um das zu klären.

    mfg

  • Oha, ich sollte doch öffters hier ins Forum schauen.

    Diese Woche war jemand bei mir im "Laden" und fragte uns (wir sind mit der Zulassung von Fahrzeugen beschäftigt) was da in Italien los sei und erzählte die Geschichte vom Bindestrich. So recht wollte das keiner von den Fachleuten glauben, aber den Italiener traut man alles zu.
    Nun les ich hier das Thema und da kocht das Interesse an der "Rechthaberei" wieder auf.

    Ich möchte erst einmal etwas zum deutschen Kennzeichen beitragen. Dieses ist in der "Fahrzeugzulassungsverordnung" (FZV geregelt.
    Man unterscheidet zwischen dem Kennzeichen an sich und dem Kennzeichen-Schild und dann natürlich die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II.

    Das Kennzeichen besteht aus der "Buchstaben-Zahlen-Reihe" wie wir es kennen und hier schon richtig formuliert wurde:
    1. Teil: Unterscheidungszeichen für den Verwaltungsbezirk
    2. Teil: Erkennungszeichen
    mehr ist da nicht beschrieben,

    Das Kennzeichen-Schild wiederrum hat ein definiertes Aussehen.
    Schwarze Schrift für Teil 1 und Teil 2 des Kennzeichens (siehe oben)
    Farbiges Wappen für die Zulassungsbehörde
    (bem. da steht noch nicht mal was von der HU-Plakette, das kommt erst hinterher)
    Die "Formatierung" der Schilder ist in Bildform in den Anlagen der FZV definiert. Hier sind dann auch die Plakettenfelder definiert.

    In den Zulassungspapieren wird laut Gesetz das Kennzeichen eingetragen. Die Papiere haben aber nur ein einziges Feld für die zwei Teile des Kennzeichens. Man hat also die leicht lesbare Trennung mit dem Bindestrich (mancher Orts auch Gedankenstrich gennant) bei behalten. Ob dies erlaubt ist oder nicht steht halt nirgends.

    Wer nachlesen will: §8 ff FZV

    Soweit etwas Jura.

    Ich habe ein Fahrzeug was in Österreich erstmals zugelassen wurde.
    In den Originalpapieren steht im Feld Kennzeichen (hier ist auch nur ein Feld): LL-759AM
    Also auch mit Bindestrich. Die Papiere sind von 2001. Laut Wikipedia, hat das Österreich-kennzeichen auch keinen Bindestrich.
    nun die Frage an die Nachbarn: Ist das Normal, das bei euch auch in den Papieren ein Strich ist, wo auf dem Kennzeichenschild keiner ist? Und ist das bei euch gesetzlich geregelt?


    Noch am Rande:
    Ich habe am letzten Freitag bei zwei Fahrzeugen Eintragung in die Papiere vornehmen lassen. In diesem Zuge hat die Zulassungsstelle vom Landkreis Fürth gleich die Striche weggelassen, ohne das ich was dazu gesagt habe.

    Gruß,
    TManiac

    1993er Swift GTi 100% Original
    1993er Swift GTi (zur Zeit Aufbau für Gruppe F Slalom)
    Nicht Suzuki: Barkas HP, Barkas KM, Trabant 601