Bei Verwaltungsübertretungen kann man Sicherheitsleistungen einheben, jedoch nicht bei bei einem Hauptwohnsitz in Deutschland, da es zwischen Deutschland und Österreich ein Rechtshilfeabkommen gibt, d.h. solte ein deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland eine Verwaltungsübertretung in Österreich begehen wobei in Österreich eine Anzeige vorgesehen ist (z.B. Geschwindigkeitsübertretungen über 30km/h usw) so wird ihm einfach die Anzeige in Deutschland zugestellt, d.h. er muss keinesfalls an Ort und Stelle etwas bezahlen. Bei kleineren Übertretungen kann man ein Organmandat bezahlen, sollte man dies verweigern -> Anzeige siehe oben.
Bei Strafrechtsdelikten gibt es keine Sicherheitsleistungen bzw wird kein Geld eingehoben, sondern einfach eine Anzeige nach dem Stgb erstattet..., bzw die Staatsanwaltschaft kontaktiert welche über Untersuchungshaft bzw Anzeige auf freiem Fuss usw. entscheidet.
DroidXE Sicherstellung des PKW ist wegen einer Verwaltungsübertretung nicht möglich und wegen so etwas wie es im Artikel beschrieben ist auch nie und nimmer. So etwas wird dir nie passieren...
Deutschland und Österreich kooperieren bei Allem gut zusammen, faktisch braucht ihr in Österreich keine Angst wegen so einem Blödsinn zu haben. Wie schon gesagt ist der Artikel ![]()
In Italien ist alles schon schärfer, die können einem wegen Alkohol am Steuer auch das Auto wegnehmen...