Oha, ich sollte doch öffters hier ins Forum schauen.
Diese Woche war jemand bei mir im "Laden" und fragte uns (wir sind mit der Zulassung von Fahrzeugen beschäftigt) was da in Italien los sei und erzählte die Geschichte vom Bindestrich. So recht wollte das keiner von den Fachleuten glauben, aber den Italiener traut man alles zu.
Nun les ich hier das Thema und da kocht das Interesse an der "Rechthaberei" wieder auf.
Ich möchte erst einmal etwas zum deutschen Kennzeichen beitragen. Dieses ist in der "Fahrzeugzulassungsverordnung" (FZV geregelt.
Man unterscheidet zwischen dem Kennzeichen an sich und dem Kennzeichen-Schild und dann natürlich die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II.
Das Kennzeichen besteht aus der "Buchstaben-Zahlen-Reihe" wie wir es kennen und hier schon richtig formuliert wurde:
1. Teil: Unterscheidungszeichen für den Verwaltungsbezirk
2. Teil: Erkennungszeichen
mehr ist da nicht beschrieben,
Das Kennzeichen-Schild wiederrum hat ein definiertes Aussehen.
Schwarze Schrift für Teil 1 und Teil 2 des Kennzeichens (siehe oben)
Farbiges Wappen für die Zulassungsbehörde
(bem. da steht noch nicht mal was von der HU-Plakette, das kommt erst hinterher)
Die "Formatierung" der Schilder ist in Bildform in den Anlagen der FZV definiert. Hier sind dann auch die Plakettenfelder definiert.
In den Zulassungspapieren wird laut Gesetz das Kennzeichen eingetragen. Die Papiere haben aber nur ein einziges Feld für die zwei Teile des Kennzeichens. Man hat also die leicht lesbare Trennung mit dem Bindestrich (mancher Orts auch Gedankenstrich gennant) bei behalten. Ob dies erlaubt ist oder nicht steht halt nirgends.
Wer nachlesen will: §8 ff FZV
Soweit etwas Jura.
Ich habe ein Fahrzeug was in Österreich erstmals zugelassen wurde.
In den Originalpapieren steht im Feld Kennzeichen (hier ist auch nur ein Feld): LL-759AM
Also auch mit Bindestrich. Die Papiere sind von 2001. Laut Wikipedia, hat das Österreich-kennzeichen auch keinen Bindestrich.
nun die Frage an die Nachbarn: Ist das Normal, das bei euch auch in den Papieren ein Strich ist, wo auf dem Kennzeichenschild keiner ist? Und ist das bei euch gesetzlich geregelt?
Noch am Rande:
Ich habe am letzten Freitag bei zwei Fahrzeugen Eintragung in die Papiere vornehmen lassen. In diesem Zuge hat die Zulassungsstelle vom Landkreis Fürth gleich die Striche weggelassen, ohne das ich was dazu gesagt habe.
Gruß,
TManiac