Hallo an alle, habe ein Problem.
Habe mir einen Personenschutzbügel bestellt und möchte darauf ein paar Zusatzscheinwerfer (Fernlicht) montieren.
Welche max. größe darf ich nehmen (Lichtaustritt) kann auf den normalen Scheinwerfer keine bezeichnung des Lichtaustrittes finden????
Personenschutzbügel und Scheinwerfer
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Es gibt keine Größenbeschränkung für die Scheinwerfer selbst. Wichtig ist nur die Anbauhöhe. Erst bei eine Anbauhöhe über 1000mm vom boden aus, gibt es beschränkungen. Grundsätzlich sind in der EU 4 Fernlichter erlaubt die gleichzeitig Leuchten.
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Personenschutzbügel? Willst du deine Person schützen? Ansonsten sagt der Volksmund \"Kuhfänger\" dazu.
Schau in der STZVO nach. Es gibt ebenso zur Höhe auch noch Abstände seitlich bzw. von der Mitte aus zu beachten.
Ansonstenm muss dein SW eine Zulassung für deinen Zweck haben. In deinem Fall als Fernlichtscheinwerfer.
Ebenso, wenn angeboten bei deinen SW, gibt es eine Regelung über das Standlicht (falls deine SW auch Standlicht haben). Glaube es ist nur 1 Paar zulässig.
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Hallo Sindy, recht herzlichen Dank für den Link.
Ich habe mal was gehört daß der Lichtaustritt nur max. die Zahl 75 ereichen darf bin mir aber auch nicht sicher oder das Gesetz wurde geändert. :i_respekt: Werde mich nächste Woche beim Tüv nochmal erkundigen.
Wenn das so stimmt wie es im Link steht, kommen mir noch ein paar
Fernscheinwerfer HELLA RALLY 3000 blue darauf. -
Du kannst alles was deine Elektrik aushält als Fernlicht reinknallen. Nur der Anbauort, die Beschaltung und die Anzahl sind vorgeschrieben.
Zusammengefasst:
(4) Für das Fernlicht und für das Abblendlicht dürfen besondere Scheinwerfer vorhanden sein; sie dürfen so geschaltet sein, daß bei Fernlicht die Abblendlichtscheinwerfer mitbrennen.(5) Die Scheinwerfer müssen bei Dunkelheit die Fahrbahn so beleuchten (Fernlicht), daß die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 100 m in der Längsachse des Fahrzeugs in Höhe der Scheinwerfermitten mindestens beträgt
1,00 lx bei anderen Kraftfahrzeugen.
(8) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, ... müssen so beschaffen sein, daß die Ausrichtung des Abblendlichtbündels von Scheinwerfern, die nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn (Absatz 3) angebracht sind, den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
(9) Scheinwerfer für Fernlicht dürfen nur gleichzeitig oder paarweise einschaltbar sein; beim Abblenden müssen alle gleichzeitig erlöschen.
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Also ich bedank mich bei dir.
Aber daß habe ich auch mitrerweile gelesen im Link von Sindy. :k_biggrin: -
So jetzt ist alles dran und der TÜV ist auch zufrieden.
weiter Bilder: -
So jetzt ist alles dran und der TÜV ist auch zufrieden.
weiter Bilder: -
So jetzt ist alles dran und der TÜV ist auch zufrieden.
weiter Bilder: -
na, will die technik nicht so wie du willst??

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So jetzt ist das auch fertig und der TÜV ist auch zufrieden.
Weitere Bider:
http://markusoder.web.officelive.com/SuzukiSx44x4.aspx -
Also damit siehst du jetzt bestimmt wesentlich besser. Meins bringt auch extrem mehr licht
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Das hoffe ich wolte mir von Hella die Rally 3000 drauf machen hat aber der Tüv ein Problem mit der Größe sind jetzt die Rally 3000 Compact. :sonne:
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Bist du damit dann im Wald unterwegs oder aus welchem Grund hast du dir nun das Flutlicht montiert?

Beste Grüße,
Fabian -
Ich glaube Cindy arbeitet beim TÜV Nord in Norwegen:)