Personenschutzbügel und Scheinwerfer

  • Hallo an alle, habe ein Problem.
    Habe mir einen Personenschutzbügel bestellt und möchte darauf ein paar Zusatzscheinwerfer (Fernlicht) montieren.
    Welche max. größe darf ich nehmen (Lichtaustritt) kann auf den normalen Scheinwerfer keine bezeichnung des Lichtaustrittes finden????

  • Personenschutzbügel? Willst du deine Person schützen? Ansonsten sagt der Volksmund \"Kuhfänger\" dazu.

    Schau in der STZVO nach. Es gibt ebenso zur Höhe auch noch Abstände seitlich bzw. von der Mitte aus zu beachten.

    Ansonstenm muss dein SW eine Zulassung für deinen Zweck haben. In deinem Fall als Fernlichtscheinwerfer.

    Ebenso, wenn angeboten bei deinen SW, gibt es eine Regelung über das Standlicht (falls deine SW auch Standlicht haben). Glaube es ist nur 1 Paar zulässig.

  • Hallo Sindy, recht herzlichen Dank für den Link.
    Ich habe mal was gehört daß der Lichtaustritt nur max. die Zahl 75 ereichen darf bin mir aber auch nicht sicher oder das Gesetz wurde geändert. :i_respekt: Werde mich nächste Woche beim Tüv nochmal erkundigen.
    Wenn das so stimmt wie es im Link steht, kommen mir noch ein paar
    Fernscheinwerfer HELLA RALLY 3000 blue darauf.

  • Du kannst alles was deine Elektrik aushält als Fernlicht reinknallen. Nur der Anbauort, die Beschaltung und die Anzahl sind vorgeschrieben.

    Zusammengefasst:
    (4) Für das Fernlicht und für das Abblendlicht dürfen besondere Scheinwerfer vorhanden sein; sie dürfen so geschaltet sein, daß bei Fernlicht die Abblendlichtscheinwerfer mitbrennen.

    (5) Die Scheinwerfer müssen bei Dunkelheit die Fahrbahn so beleuchten (Fernlicht), daß die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 100 m in der Längsachse des Fahrzeugs in Höhe der Scheinwerfermitten mindestens beträgt

    1,00 lx bei anderen Kraftfahrzeugen.


    (8) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, ... müssen so beschaffen sein, daß die Ausrichtung des Abblendlichtbündels von Scheinwerfern, die nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn (Absatz 3) angebracht sind, den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.

    (9) Scheinwerfer für Fernlicht dürfen nur gleichzeitig oder paarweise einschaltbar sein; beim Abblenden müssen alle gleichzeitig erlöschen.