vmax@landstrasse

  • hi
    weis einer von euch wie schnell man auf einer 2 oder einspurigen landstrasse maximal fahren darf wenn ein schild \"unbeschränkte geschwindigkeit\" steht?
    hab mich nämlich mit meinen freunden in der wolle weil der eine sagt max 100 und der andere max 130 und ich denke wenn keine beschränkung dann keine beschränkung, also wie auf der autobahn.
    hab auch n bissel bammel weil ich bei mir hier in der nähe auf ner landstrasse teils draufdrücke und wenn ich da mal geblizt werden würde wäre ich sicher über 20km/h über den beiden angaben.

    mfg

  • hallo, ist total easy...
    normale landtraße 100 km/h (also für jede richtung ein fahrstreifen... )
    mehrspurige landstraße 130 km/h aber nur dann, wenn die fahrstreifen für die jeweilige richtung durch "eine bauliche massnahme" getrennt sind (also leitplanken, zaun... ein grünstreifen alleine zählt afaik nicht... ;) )
    ansonsten auch hier 100 km/h...

    alles klar? ;D
    nebenbei sollte man eh nur 10 zu schnell fahren, kostet immer nur geld, keine punkte (und somit kein vermerk ;) ) und ist im regelfall auch genuch um jeden opi und traktor abzuhängen...
    [smalltalk] gibt natürlich auch städte die fahrer mit 36 in der 30er zone rausziehen :-p da muss man durch als lurch wenn man ein frosch werden will... ;D [smalltalk off]
    --
    Robert
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  • Landstrasse bzw. ausserhalb geschlossener Ortschaften 100, bei "baulich getrennten Fahrbahnen" (Mittelleitplanke, Mittel-Grünstreifen) keine Geschwindigkeitsbeschränkung!

    Warst Du nie in der Fahrschule muss ich da jetzt mal fragen? ?(
    --
    Grußsz, @rne

  • hi
    doch, war schon in ner fahrschule aber ich weis das nicht mehr so genau, is schon fast 3 jahre her und in der probezeit nicht auffällig geworden, dh ich hab das nicht alles wiederholen müssen. für mich heißt unbeschränkt unbeschränkt und deshalb fahr ich da auch schnell, ob 1 spur oder 2 war mir beisher wurscht. aber eure aussagen wiedersprechen sich ja auch :( *rätsel*

    mfg
    --
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  • Baulich getrennt ist nicht zwigend Autobahn, es gibt auch solche Land- bzw. Kraftfahrstrassen, wobei mir da keine ohne Tempolimit (per Verkehrszeichen) geläufig ist!

    Mittelplanke ist afaik zwar nicht Usus aber inzwischen in D üblich, auf Autobahnen ja sowieso!

    1komma3: Nach drei Jahren schon wieder alles an Wissen gelöscht? Da hat bei mir länger gehalten, oder liegt das daran dass ich insgesamt drei mal ´nen Führerschein gemacht habe? :D

    Ferner bei Zweifeln oder widersprüchlichen Antworten: Meine ist immer richtig! :))
    --
    Grußsz, @rne

  • Von http://www.verkehrsportal.de :

    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
    I. Allgemeine Verkehrsregeln

    §3 Geschwindigkeit

    (1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbarten Strecke halten kann.

    (2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.

    (2a) Die Fahrzeugführer müssen sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, daß eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

    (3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

    innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge ... 50 km/h,

    außerhalb geschlossener Ortschaften

    für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger und Lastkraftwagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger und für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger ... 80 km/h,

    für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t und für Kraftomnisbusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen ... 60 km/h,

    für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.

    Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

    (4) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt für Kraftfahrzeuge mit Schneeketten auch unter günstigsten Umständen 50 km/h.

    ;D
    --
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  • na bitte, noch ausführlicher geht ja nicht... ;D

    @1,3: wo ist da ein widerspruch? ?(

    arne: solche strassen gibt es nördlich von cottbus... aber immer mit 70er unterbrechungen, die durch blitzer abgedeckt sind (seit drei wochen auf den bösen wart X( )

    --
    Robert
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  • Zitat


    Original von mason:
    (2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.

    für sowat müsste dat fahrverbot geben !
    .........dann werden die strassen auch leerer :teufel:


    --
    .........unterwegs im Namen des Herrn

    so long............

  • Zitat


    Original von Robert:

    arne: solche strassen gibt es nördlich von cottbus... aber immer mit 70er unterbrechungen, die durch blitzer abgedeckt sind (seit drei wochen auf den bösen wart X( )

    Jou, diese Marotte in den NBL hab´ ich im Mai in Mc.-Pomm auch erleben dürfen: 70 - Starenkasten - 70 aufgehoben! :rolleyes: Von mir war zwar dank Bus und Sonnenblende nur von der Nase abwärts was zu sehen, aber ´ne Bekannte von mir die Gerichtsgutachten von solchen Fotos erstellt meinte auch das würde im Zweifelsfall ausreichen für ´ne Identifizierung! :rolleyes: Na ja, waren zum Glück nur 20 Öro! 8)
    --
    Grußsz, @rne

  • hi
    @@rne: ne nicht alles weg, war mir nur bei der sache nicht mehr ganz sicher.
    mason: danke fürs beamten/bürokratendeutsch, jetzt bin ich genauso schlau wie vorher. muss ich jetzt meinen notar damit beauftragen das der mir des übersetzt? also: bei einspurig doch max 100, ansonsten wurscht richitg?

    mfg
    --
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