Unfall Gutachten und ich steig nicht durch

  • Zuallererst JA ich habe einen RA eingeschaltet ( bin aber ungeduldig :D)


    Also am Montag ist mir eine Frau rückwärts aus ihrer Einfahrt herraus in meine SUZI ( 2002er Wagon R+ special edition scheckheft mit 60tkm) gesemmelt .. ihrem Fourfour ist nichts passiert aber suzi hat es den Kotflügel und den Scheinwerfer zerlegt , und die Schürze ist an den Bohrungen ausgerissen ( denke, durchaus noch rettbar)

    Da ich sowas noch nie hatte habe ich den Fehler gemacht und das \"der\" Gutachter kommt morgen zu ihnen nicht wirklich verarbeitet.

    Jetzt ist das Gutachten da, und ich verstehe zwar die verschiedenen Abrechnungsweisen, aber kann es nicht wirklich ausrechnen :( Und mag grade nicht auf Montag ( RA) warten ..


    Wie kann ich da am für mich günstigsten Abrechnen ??
    Angesetze Rep. Dauer sind 3-4 Tage habe auch keinen Mietwagen genommen, dh bisher sind es 6 Tage

    reparaturwürdig.

    Also Wiederbeschaffungswert* (brutto) 3850€
    Restwert 1350€
    Reparaturaufwand Netto 2468€
    brutto 2937€

    Wird der Reparaturaufwand bei fiktiver Abrechnung netto oder Brutto berechnet ?? und wann greift Wiederbeschaffung- Restwert?


    * imho unrealistisch hier in der Region da fangen die bei 4500€ an, zudem BRAUCHE ich diese Farbe für ein bereits fertiges Konzept ( mache Beschriftungen) Ich habe diesen Wagen vor 6 Monaten für 4900€ gekauft, es gibt auch ein Dekra Gutachten über diesen Wert allerdings von 2009 ( nach einem anderen Unfall beim Vorbesitzer)

  • wenn du glück hast nimmt der prüfer den vorhanden schaden mit auf, was sich zu deine gunsten rechnet;)....

    denn is die frage, wer schuld hat...also ob sie einfach so rausgefahren ist, ob du zu schnell warst.....usw, das wird der RA mit dem gutachter denn klären, oder du musst das klären....

    nen kleiner tipp: rechen nich mit dem geld was du nicht hast!!!!! kann nach hinten los gehen.....also ruhig bleiben,RA befragen was auf dich zukommen könnte und abwarten;)

  • Hallo das ist doch schon das Gutachten zu dem Aktuellen Schaden, der Altschaden ist bereits vom Vorbesitzer behoben und das 09er Gutachten bezieht sich auf den Wert nach dieser Reparatur.


    Die Schuldfrage ist geklärt, ich hatte schon gebremst und stand als sie einschlug. Wollte zwar noch zurücksetzen und hupen aber die war schneller als ich die hat einfach nicht geguckt.

  • ich muss dazu jetzt eins sagen, sind im märz jetzt so viele beteiligt an schäden? mir einer an meinen süssen rangefahren, beim kumpel is einer riengefahren bei dir hier, der märz 2011 der schadensmonat des jahres,
    Ich hoffe das du deine Suzui wieder schick zurück bekommst, wird meinen süssen gerne wieder normal sehen :(

    :thumbup: Alles für den Swift :thumbup:

  • Wird der Reparaturaufwand bei fiktiver Abrechnung netto oder Brutto berechnet ??
    Also bei fiktiver Abrechnung biekommste das Geld in Netto und kannst damit arbeiten, überlegst du dir dann doch zu reparieren bekommste die Mwst. nachgezahlt.
    Wann greift Wiederbeschaffung- Restwert?
    Wenn es ein Wirtschaftlicher Totalschaden ist und du dein Auto behalten willst, dann zahlt dir die Versicherung die Different.
    Falls du und dein RA nicht mit dem Gutachten zufrieden seid, ist es (soweit ich es noch weis) auch möglich einen eigenen Gutachter zu beauftragen...

    Für den Fall ich hab was falsches gschrieben, sorry und berichtigt mich!

  • Zitat


    Original von pixel:


    Also Wiederbeschaffungswert* (brutto) 3850€
    Restwert 1350€
    Reparaturaufwand Netto 2468€
    brutto 2937€


    Übersetzt:
    Dein Auto hatte einen Wert von 3850€
    hat jetzt noch einen Wert von 1350€
    Du bekommst von der Versicherung 2468€ (ohne MWST
    In der Werkstatt bezahlst du 2937€ (übernimmt die Versicherung komplett).

    Wenn du jetzt selbst reparierst, kannst du die Rechnungen deiner Ersatzteile der Versicherung schicken. Von diesen Rechnungen bekommst du die MWST. Lässt du für weniger in der Werkstatt reparieren (etwa notdüftig), kannst du auch von dieser Rechnung die MWST bekommen.

    Da du schon einen Anwalt eingeschalten hast, kann der dir auch noch den Ausfall (3-4Tage, steht im Gutachten) einfordern UND dazu pauschalen zu Telefon/Post etc.

    Nächste Version ist: du gibst den Wagen ab (bekommst 1350€) und kannst dir vom Rep.aufwand Netto einen neuen kaufen. Gehst du zum Händler, bekommst du auch von dieser Rechnung die MWST dazu... Kostet dein neues Auto mehr, bekommst du nur die max. dir zustehende MWST laut GA erstattet.