Zuallererst JA ich habe einen RA eingeschaltet ( bin aber ungeduldig :D)
Also am Montag ist mir eine Frau rückwärts aus ihrer Einfahrt herraus in meine SUZI ( 2002er Wagon R+ special edition scheckheft mit 60tkm) gesemmelt .. ihrem Fourfour ist nichts passiert aber suzi hat es den Kotflügel und den Scheinwerfer zerlegt , und die Schürze ist an den Bohrungen ausgerissen ( denke, durchaus noch rettbar)
Da ich sowas noch nie hatte habe ich den Fehler gemacht und das \"der\" Gutachter kommt morgen zu ihnen nicht wirklich verarbeitet.
Jetzt ist das Gutachten da, und ich verstehe zwar die verschiedenen Abrechnungsweisen, aber kann es nicht wirklich ausrechnen
Und mag grade nicht auf Montag ( RA) warten ..
Wie kann ich da am für mich günstigsten Abrechnen ??
Angesetze Rep. Dauer sind 3-4 Tage habe auch keinen Mietwagen genommen, dh bisher sind es 6 Tage
reparaturwürdig.
Also Wiederbeschaffungswert* (brutto) 3850€
Restwert 1350€
Reparaturaufwand Netto 2468€
brutto 2937€
Wird der Reparaturaufwand bei fiktiver Abrechnung netto oder Brutto berechnet ?? und wann greift Wiederbeschaffung- Restwert?
* imho unrealistisch hier in der Region da fangen die bei 4500€ an, zudem BRAUCHE ich diese Farbe für ein bereits fertiges Konzept ( mache Beschriftungen) Ich habe diesen Wagen vor 6 Monaten für 4900€ gekauft, es gibt auch ein Dekra Gutachten über diesen Wert allerdings von 2009 ( nach einem anderen Unfall beim Vorbesitzer)