Heckscheibe cleanen -> Heckscheibenwischer entfernen... erlaubt?!

  • (Fast) zufällig gefunden:

    Zitat


    Der Heckscheibenwischer ist Bestandteil der Fahrzeug-ABE, ohne Eintragung ausbauen geht nur dann, wenn das Fahrzeug mit der selben ABE sowohl mit als auch ohne HSW ausgeliefert wurde (Wunschausstattung). Ansonsten ist das eine Einzelabnahme nach §21.

    Ergänzung: Es ist deshalb eine 21er, weil es kein Teilegutachten gibt, auf dessen Grundlage eine (normale) Eintragung nach §19(3) möglich wäre. Kein Teilegutachten -> Einzelabnahme.

    Eine Eintragung muss aber sein, wenn ausnahmslos alle Fahrzeuge einer Baureihe (die dann auch alle die selbe ABE haben) mit einem HSW ausgerüstet waren. Hat ein Fahrzeug später keinen mehr, entspricht es eben nicht mehr der Fahrzeug-ABE, weil es den dösigen HSW nicht als Wunschausstattung gab, sondern nun mal an jedem Fahrzeug montiert war.

    Das ist reine Juristerei, das hat keinen technischen Hintergrund, das hat auch nichts damit zu tun, dass es Stufenheckfahrzeuge ohne und Kombis mit HSW gibt. Auch dass ein HSW nicht für alle vorgeschrieben ist, spielt keine Rolle. Es geht nur und ausschließlich darum, dass es Baureihen gibt, die nicht ohne HSW gebaut und verkauft wurden. Cleant man den dann weg, ist eine Eintragung erforderlich, um diese Abweichung von der Fahrzeug-ABE wieder zu legalisieren.


    Übrigens, verstehe wirklich nicht warum HSW so \"unbeliebt\" ist, selbst benutze den oft, besonders bei längeren Fahrten.
    Und zwei Aussenspiegel sind zu wenig um den nachkommenden Verkehr jederzeit eindeutig abschätzen zu können, aber es scheint doch
    immer mehr Verkehrsteilnehmer zu geben, die sich während der Fahrt nur auf das Tacho und DZM konzentrieren...

  • Es gibt auch Menschen, die halten ihre Scheiben sauber und brauchen das Teil absolut nicht... ich hatte den Heckscheibenwischer noch nie in den 4 Jahren an! ...und da ich sowieso am Umbauen bin, fliegt der nun endgültig raus!

    Ich habe sowieso noch ein paar Dinge einzutragen, von daher wird es auf den Wischer auch nicht mehr ankommen...


    Gruß,
    Fabian

  • Zitat


    Original von EssIksVir:
    Es gibt auch Menschen, die halten ihre Scheiben sauber und brauchen das Teil absolut nicht... ich hatte den Heckscheibenwischer noch nie in den 4 Jahren an!

    Ok...also bist du ab sofort mein Beifahrer und kletterst bei schlechtem Wetter (davon hatten wir diesen Winter bisher ja genug) alle 10km aus dem Auto und putzt meine Heckscheibe.
    Nach ca. 5min Autobahn sehe ich nach hinten durch die Scheibe nämlich garnichts mehr, bei entsprechendem Schmuddelwetter.

    ...aber gut...jedem das seine...

    ...lass den austragen und fertig ist der Lack.
    Freue mich auf den nächsten Thread:
    \"Beim Einparken anderes Auto gerammt - zahlt die Haftpflicht meine Heckschürze\"
    *grins*

  • Beim astralischen Karawahn ist der Wischer auf jeden Fall pflicht. Mein GSI-Heckspoiler auf´m Kadett hat die Heckscheibe ab 70km/h frei gehalten. Die war nichtmal nass...

    Mein Prüfer hat auch seit 4 Jahren nichts zum nicht vorhandenen HSW gesagt. Trotzdem korrekt, er müsste da sein.

    Über die Notwendigkeit lässt sich weiter streiten. Trotzdem sichert ein vorhandener HSW nicht den Fakt, dass es immernoch am Fahrer liegt, diesen auch zu nutzen.

  • Zitat


    Original von EssIksVir:


    Ich wollte die Spiegel von der SUZUKI GSX-R 1000 verbauen... der TÜV meinte dann per e-Mail-Anfrage \"ob ich nicht ganz sauber wäre\"... :totlach:


    Wäre zu schön um wahr zu sein...


    Solange die Spiegel ein e-Prüfzeichen haben und die Spiegelfläche groß genug ist,darfst du sie verbauen!

  • Zitat


    Original von Tomytom:
    . . .
    Solange die Spiegel ein e-Prüfzeichen haben und die Spiegelfläche groß genug ist,darfst du sie verbauen!

    Moin!

    Auch wenn die (e)-Nummern wichtig sind und (i.d.R.) vorhanden sein müssen - sie reichen allein noch nicht aus, um bspw. Spiegel oder Scheinwerfer von Motorrädern an Autos oder umgekehrt zu verbauen.

    Die (e)-Nummern geben erstmal nur eine Info darüber, DASS das Teil zugelassen wurde, und in welchem Land.
    Der Rest ergibt sich aus dem übrigen Buchstaben-Zahlen-Code auf dem geprüften Teil.

    Wenn dem nicht so wäre, dann hätten sicher ziemlich viele Tuner (professionelle wie private) schon die kleinen LED-Blinker der Zweiradfraktion für ihre Projekte verwendet.
    (Ich habe mich da im Rahmen meines Scheinwerfer-Projektes bereits belehren lassen.)

    Jedes geprüfte Teil hat nämlich in der Regel auch eine sog. Musterprüfung (Pkw, Lkw, Anhänger, einspurige Fz., ...) für best. Verwendungszwecke zu absolvieren . . .

  • Joo das E-Zeichen ist halt nur für das dementsprechende Fahrzeug gültig.

    Das schöne am E-Zeichen ist ja, dass man die Teile ggf. dennoch eingetragen bekommt (ohne irgendwelche Gutachten zu benötigen; sowie meine Angel Eyes).

    Es kommt auch immer drauf an, was man von anderen Fahrzeugen einbauen möchte, z.B. hatte ich das Problem mit dem ESD, für sowas brauchte ich dann noch ein Abgasgutachten (laut TÜV).