(Fast) zufällig gefunden:
Zitat
Der Heckscheibenwischer ist Bestandteil der Fahrzeug-ABE, ohne Eintragung ausbauen geht nur dann, wenn das Fahrzeug mit der selben ABE sowohl mit als auch ohne HSW ausgeliefert wurde (Wunschausstattung). Ansonsten ist das eine Einzelabnahme nach §21.Ergänzung: Es ist deshalb eine 21er, weil es kein Teilegutachten gibt, auf dessen Grundlage eine (normale) Eintragung nach §19(3) möglich wäre. Kein Teilegutachten -> Einzelabnahme.
Eine Eintragung muss aber sein, wenn ausnahmslos alle Fahrzeuge einer Baureihe (die dann auch alle die selbe ABE haben) mit einem HSW ausgerüstet waren. Hat ein Fahrzeug später keinen mehr, entspricht es eben nicht mehr der Fahrzeug-ABE, weil es den dösigen HSW nicht als Wunschausstattung gab, sondern nun mal an jedem Fahrzeug montiert war.
Das ist reine Juristerei, das hat keinen technischen Hintergrund, das hat auch nichts damit zu tun, dass es Stufenheckfahrzeuge ohne und Kombis mit HSW gibt. Auch dass ein HSW nicht für alle vorgeschrieben ist, spielt keine Rolle. Es geht nur und ausschließlich darum, dass es Baureihen gibt, die nicht ohne HSW gebaut und verkauft wurden. Cleant man den dann weg, ist eine Eintragung erforderlich, um diese Abweichung von der Fahrzeug-ABE wieder zu legalisieren.
Übrigens, verstehe wirklich nicht warum HSW so \"unbeliebt\" ist, selbst benutze den oft, besonders bei längeren Fahrten.
Und zwei Aussenspiegel sind zu wenig um den nachkommenden Verkehr jederzeit eindeutig abschätzen zu können, aber es scheint doch
immer mehr Verkehrsteilnehmer zu geben, die sich während der Fahrt nur auf das Tacho und DZM konzentrieren...