Mmh..................?!?!

  • Kennt sich jemand mit den Rechten und Pflichten eines Schrotthändlers aus. Wollt letzte Woche mal die Rohkarosse meines geschlachteten GTI abholen lassen und entsorgen und da meinte der Schrottfritze das er mir keine Entsorgungsnachweis für das Fahrzeug ausstellen kann.

    Ist das nicht seine Pflicht?

    Wer stellt denn einen Entsorgungsnachweis aus oder woher bekommt man sowas?

  • ein zertifizierter verwertungbetrieb muß einen verwertungnachweis ausstellen, damit der letzte halter sein fahrzeug endgültig sillegen lassen darf.
    die zulassungsstelle entstempelt den kfz-brief nur wenn auch nachgewiesen werden kann was mit dem fzg.geschehen ist- ordnugsgemäss verwertet/entsorgt.

    ein normaler schrotthändler sollte eine rohkarosse auch annehmen, nur wie es hier mit dem nachweis ausschaut weis ich leider nicht.
    einfach mal beim schrotter/zulassungsstelle fragen und sachverhalt erläutern.

    hoffe es hilft etwas.;)
    --
    die summe der toleranzen hat das ergebniss das nichts funktioniert...........

  • ...... hab vor "kurzen" gehört das ganze gesetz,
    und die bestimmungen zum Entsorgungsnachweis
    sind eingestampft worden..........

    weiß da hier jemand mehr von ?

    (ein gesetz weniger, in deutschland
    kann ich eh nicht glauben)


    also hier in niedersachen kenn ich nur ein kumpel,
    der mal angeschrieben worden ist.........

    der hat einfach zurückgeschrieben, die alte kiste ist nach polen gegangen, (ohne nachweiß) und das wars...... *g*
    --
    .........unterwegs im Namen des Herrn

    so long............

  • Das mit der "scheinbaren Abschiebung" nach Polen ist gar keine schlechte Idee. Wen ich hier schon an der Grenze wohne und es doch gut möglich das ich die Karosse nach Polen verscherbelt habe...

  • Abgemeldet wird der Hobel ja wohl sein und an wen Du ihn gegeben hast weißt Du ja auch (hat er Dir wenigstens den Empfang quittieren wollen? Das könnte er m. E. zumindest!), es geht dabei ja in erster Linie darum den letzten Halter haftbar machen zu können wenn wenn Das Fahrzeug illegal entsorgt werden würde und der Allgemeinheit dadurch Kosten entstehen es richtig zu entsorgen, also das einstmals so beliebte "Schrottkarosse auf öffentlichem Parkplatz abstellen und gut ist"! Wird er ordnugsgemäß entsorgt hakt da höchstens mal jemand stichprobenartig nach und gibt sich i. d. R. auch mit Äußerungen wie oben zufrieden, ok, bei so ´ner Aussage wie "ach der, ja der steht zusammen mit den zehn anderen öltriefenden Schlachtautos bei mir im Garten" haste´ dann evtl. gleich noch das Umweltamt anne´ Hacken :)) , aber sonst passiert da nix, auch ohne den Entsorgungswisch! ;)
    --
    Grußsz, @rne