Fahrzeugbedingt hatte ich auch einige telefonische Rücksprachen in der Vergangenheit mit dem TÜV. Ein einfacher Anruf bei schafft hier meist einfache Klarheit
1. Geändertes Ansaugsystem mit geänderter AGA -> keine Chance, da gibt es auch keine Grauzone.
Begründung: In der Kombination sind die erlaubten Werte nicht mehr haltbar (dB,etc.)
2. Offene Luftfilter bei unseren Baujahren ebenfalls nicht mehr eintragbar, die müssen "boxed" sein (in einem geschlossenen Gehäuse wie bspw. das Simota V3)
Und das ganze müsste für die Korrektheit gemeinsam als Kombinationseintragung erfolgen um überhaupt formal die Grundlage zu haben.
Sprich die Eintragung müsste "Simota in Verbindung mit Remus" sein.
Wenn der Prüfer nur die AGA abnimmt...aber das Ansaugsystem "vergisst" oder "nicht bemerkt"...dann hab ich ne Abnahme auf ne AGA...aber keine benötigte Kombi-Eintragung.
Nach RHDs Aussage könntest du dort das v3 Eintragen lassen, das sind dann 280€ + 120€ Dyno.