2 Unfälle an 1 Tag

  • Hallo ihr,

    hatte heute zwei Unfälle mit meinem Swiftlein.. jetzt ist er erst mal hin.. ab morgen legt die Werkstatt hand an.. beide male war ich ohne schuld.. aber der Swift musste leiden.. und meine Nerven auch. Erst knutscht mich ein Lkw von vorne und dann werde ich zwischen zwei autos eingeklemmt. und das innerhalb vier stunden.. aber schaut euch das chaos selbst an.. *snuf*

    Bilder


    ;(

    its-me

  • Ohman, der arme Swift. Hoffe, die bekommen ihn bald wieder heile.
    Das mit dem Heckschaden ( die Bilder ) kenne ich irgendwo her.
    Selbst erlebt.
    --
    [red][f1]*** grummel ***[/f1][/red]

  • och manööö :shock2:

    hauptsache du bis heil,
    dat auto wird scho wieder ;-)))

    --
    .........unterwegs im Namen des Herrn

    so long............

  • eben hauptsache du bist heil,

    mir ist auch mal einer hinten draufgefahren, totalschaden und drei wochen mit schleudertrauma zu hause liegen, das war nicht nett sag ich dir :nuke:

    das ganze hatte aber auch was gutes, ich hab jetzt nen swift :D

  • 8o so wie es ausschaut.. läuft es auf einen wirtschaftlichen Totalschaden hinaus.. :(
    ich will aber kein anderes.. kann man da denn gar nichts mehr machen? Es muss doch noch irgendeine Möglichkeit geben, ihn wieder so hinzubekommen, dass er weiter gefahren werden darf..
    habe mir eben eine schwacke-liste geschnappt und mal werten lassen. Natürlich gelten diese Werte für "heile" Autos..
    da hieß es:
    Händler Einkauf (inkl. MwSt.) 2.500 Eus
    und
    Händler Verkauf (inkl.MwSt.) 3250 Eus.

    Jetzt hieß es eben von der Werkstatt, dass gerade durch den Heckschaden der Wert arg gemindert würde.. *nick*.. aber wie dem auch sei.. wie läuft denn sowas in der Regel weiter? Sagen die mir dann, ich darf den nur noch die verbleibende Tüvzeit fahren und was dann? Schrotti? 8o ;(

    Ist das wieder hinzubekommen??


    its-me

  • immer locker bleiben !!

    ersma gutachten sehen,
    und wissen ob das auto einen rahmenschaden hat,
    (was ich NICHT glaube)

    dann läßte dir die kohle auszahlen,
    (der restwert des autos wird wird von diesen geld abgezogen)

    denke ich lieg so halbwegs richtig,
    is alles zumindest ma so in der art,
    früher ma so gewesen......


    dann kanste mit den auto machen was du willst,
    also reparieren oder sonst was ...... *ggg*

    fahren kannst du ihn solang wie er laut stvo ok ist,
    ......... bis zum nächsten tüv, und dann weiter ;-))


    in klartext heißt der wirt.-totalschaden nur
    das die versicherung, nicht die reparatur zahlt,
    aber den derzeitigen wert des autos ........

    und das müßte eigentlich ausreichen,
    um ihn wieder richtig fit zu bekommen ;-)))


    --
    .........unterwegs im Namen des Herrn

    so long............

  • "Wirtschaftlicher Totalschaden" heißt nicht, daß der Wagen nicht wieder hergerichtet werden kann oder darf. Das bedeutet lediglich, die erforderlichen Reparaturkosten sind höher als für die Ersatzbeschaffung eines ähnlichen Fahrzeuges (gleicher Typ und hinsichtlich Baujahr, Ausstattung, Kilometerleistung etwa identisch) erforderlich wären.

    Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden steht es dem Fahrzeugbesitzer üblicherweise frei, seinen Wagen durch ein ähnliches Fahrzeug zu ersetzen oder ihn nach Erstattung des Zeitwerts reparieren zu lassen. Die Reparatur darf u. U. geringfügig teurer sein als der Zeitwert des Wagens. Nachfragen! Ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug müßte ja auch zunächst erstmal gekauft und zugelassen werden. Hierbei entstehen zum Einkaufspreis zusätzliche Kosten.

    Hast den Schaden bereits ermitteln können? Bei "geringfügigen Schäden" wird auf Basis eines Kostenvoranschlages abgerechnet. Ein Totalschaden erfordert meist eine Begutachtung. Den von der Versicherung empfohlenen Gutachter würde ich ungern nehmen. Es gibt da Vorurteile, man weiß ja für wen sie arbeiten. Läßt du den Schaden dagegen von einem selbst gewählten Gutachter ermitteln so wird der immer so arbeiten daß du zufrieden bist. Die Kosten dafür muß die Versicherung des Unfallverursachers erstatten.

    Da du den Wagen offenbar wieder reparieren willst bekommst du natürlich die Reparaturkosten (bis zum Zeitwert und ggf. geringfügig mehr) erstattet. Läßt du dir den Schaden dagegen nur auszahlen (z. B. um selbst zu reparieren oder ein völlig anderes Auto zu kaufen) kürzt die Versicherung dir den Auszahhlungsbetrag um die Höhe der MwSt (mit der Begründung, sie wäre nicht entstanden). Das ist rechtens, man sollte es aber schon wissen...

    Dann viel Glück bei der Reparatur!
    --
    Gruß, Janek. - Der wo mit dem Hut fährt...

    |SUZUKI| |Swift MZ Sport|

  • Mooomentmal, bevor´s quer geht:

    Bei Auszahlung lt. Gutachten wird KEINE MEHRWWERTSTEUER ausgezahlt, die "verlierst" Du also dabei!

    Dummerweise ist das bei ´nem Ersatzkauf ohne ausweisbare Mehrwertsteuer genau so, Du könntest Dir also nur was im Gegewert der Wiederbeschaffungssumme abzüglich MwSt. kaufen oder zahlst drauf! Ungerecht, aber derzeit leider die Rechtslage!

    Wenn Du reparieren läßt gibt es die sogenannte 130-%-Klausel, hätte den Vorteil dass Du Dein Dir bekanntes Auto behälst und auch nix an Kohle verlierst, im Gegenteil, sogar noch ´nen Schnitt machtst in Relation! Dabei ist allerdings zu beachten: Betragen die geschätzten Reparaturkosten MEHR als 130 % ist die ganze Geschichte hinfällig! Also nach Möglichkeit beim Gutachter (den selbstverständlich Du Dir aussuchst bzw. Deine Werkstatt Dir empfehlt und Du nicht den nimmst den die zahlungspflichtige Versicherung empfiehlt, KLARO, denn Du hast freie Gutachterwahl. alles andere ist gelogen! ;) ) darauf drängen dass die Reparaturkosten nicht über 130 % des Wiederbeschaffungswertes liegen! Da hat normalerweise auch niemand Probleme mit wenn es nicht gerade astronomisch weit auseinader liegt und die Werkstatt sollte gegen einen schönen Unfallreparaturauftrag auch nix einzuwenden haben! Des weiteren ist in diesem Zusammenhang zu beachten dass es sich um ZWEI Unfallschäden handelt, und nicht um einen, die also, was die evtl. Anwendung der 130-%-Klausel angeht, durchaus separat zu betrachten sind! Von daher sollten bei einigermaßen geschickter Formulierung des Gutachters (müßten dann m. E. sogar zwei Gutachten werden!) und der Repraturwerkstat auch keine Probleme was die Zahlungszusage der Versicherung(en) angeht entstehen!

    Und so wie die Bilder aussehen würd´ ich den Reparieren lassen, so was gutes bekommst Du für die Kohle bestimmt nicht wieder und die Schäden sind ja relativ "glatt" und müßten gut zu reparieren sein!
    --
    Grußsz, @rne

  • Jetzt, wo Du´s schreibst! :D

    Aber das kann man gar nicht oft genug schreiben da die Versicherungen derzeit alles andere als fair mit den Anspruchstellern umgehen bzw. teilweise sogar schlicht mit der Unwahrheit operieren!

    Pikanter Aspekt bei der 130-%-Klausel BTW, wir hatten gerade so ´nen Fall: Betragen die Reparaturkosten lt. Gutachten MEHR als 130 % des Wiederbeschaffungswerts ist die ganze Geschichte hinfällig und nix von wegen "die Differenz pack´ ich selber drauf", dann bleibt´s bei der Wiederbeschaffungswert-Abrechnung, also 100 %! 8o

    Aber beide Schäden für sich betrachtet (es ist ja unerheblich dass sie nur 4 Stunden auseinanderlagen wären es 4 Wochen gewesen würde da ohnehin keiner drüber diskutieren), da ja wahrscheinlich sowieso zwei verschiedene Versicherungen zahlungspflichtig sind, muß man das ja evtl. gar nicht so hoch aufhängen, denn jeder der Einzelschäden für sich wird ja wahrscheinlich innerhalb der 130%-%-Grenze sein, wenn nicht sogar unterhalb des Wiederbeschaffungswertes! ;)
    --
    Grußsz, @rne

  • hiho...

    ich hatte vor ca 5 monaten auch nen wirtschaftlichen totalschaden... *argh* und ich I**** war beim dekra-gutachter... macht das bloß nicht, geht zum gutachter euren vertrauens ;) da kommt mehr bei raus... hehe
    aba ich habe meine swift auch reparieren lassen und jetzt fährt er wieder anständig. ist sogar nen sportauspuff bei raus gesprungen und ne menge anderen kram (bremsen usw) konnte ich von der kohle auch noch machen :look:
    --
    http://mitglied.lycos.de/swiftrocker/Suzi/index.htm