Also ein paar Kumpels von mir hatten auch schon Unfälle und mussten ihre Autos von einem Gutachter angucken lassen.
Auf jeden Fall will dir der Gutachter ja nichts böses. Du hast den Unfall ja nicht verursacht und somit wirste von ihm auch nicht die A-Karte bekommen.
Baleno Unfall
-
-
Hilft wohl nur abwarten was der Prüfer sagt.
-
Also morgen um 14Uhr kommt der Prüfer von der Dekra.
-
und dann heist es noch paar tage warten bis das gutachten fertig is!!!
-
So also der Gutachter von der Dekra war gestern da. Heute kam per Telefon die erste Hochrechnung. Schaden ca. 5000€...
Nun meint er wir bekommen den Wiederbeschaffungswert und müssen den Baleno so wie er jetzt da steht verschrotten lassen ohne ein Teil auszubauen!
Ist das überhaupt rechtens??? -
es geht bestimmt und serien und anbauteile.
deine bassrolle wirst du wohl noch ausbauen dürfen -
Wie hoch is der Wiederbeschaffungswert ???
http://suchen.mobile.de/fahrzeuge/show…e&pageNumber=16
Soviel musst du schon ausgeben um ein neuen zu bekommen :biggrin:
-
5000€ Schaden ? is ja krass.
Bin jetzt bissl spät, aber ich hatte auch am hinteren Kotflügel nen ziemlichen Schaden. Das Gutachten hab ich noch. Nur fürn Kotflügel wären es 1500€ gewesen ... jetzt wunder ich mich, wieso der Rest 3500€ sein soll.Verschrotten lassen musst du den nicht. Kann dich keiner dazu zwingen. Is doch gelapp. Du kriegst den Wiederbeschaffungswert von der gegn. Versicherung und gut. Was du mit dem Wagen machst geht die nix an, da es keine Reparatur wird. Wenn du das Geld für ne Reparatur nimmst isses auch dein Ding.
Auf jeden Fall wird die Versicherung den billigsten Weg gehen wie immer und da Wiederbschaffungswert < Reparatur is, is die Sache klar.
Beschissen wurdeste auf jeden Fall jetzt schon, wenn dein Baleno nicht gerade in nem miesen Zustand kurz vor der Presse war.
Neuteile und Wartungen gehen da nich mit rein
-
DerKuckuck Oo nehm die nen Kotflügel aus gold?
wobei der Gutachten vielleicht auch alles drum herum aufschreibt, wie Radhausschale, Kunststoffklipse ....
ähnlich wird es dann auch bei dem Baleno laufen, da wird wohl ein Komplettes Seitenblech neu aufgeschrieben und dann muss auch die ganze Seite lackiert werden. Ausserdem rechnet nen Gutachter immer damit, das neuteile verwendet werden. -
Genau, er hat mit einem kompletten Seitenteil gerechnet. Dann neue Felgen plus Reifen weil die beim Unfall auch beschädigt wurden. Dann eine neue Tür, die Schwellerverkleidung etc....Also da kommt man schon gut und gern auf diese Summe.
Also meint ihr kann ich das Auto auf jedenfall behalten und nach belieben schlachten ja?
Neuteile gehen nur ab einer gewissen Größenordnung mit rein. Heute oder morgen dürfte eigentlich das Gutachten im Briefkasten liegen. Steht dort alles drin wie das alles abläuft oder schickt das erst die Versicherung?mfg
-
Also ich sags mal wie es bei mir war:
Mir ist in mein Baleno mal ein Audi in den Kotflügel gefahren.
So Gutachter von der Versicherung her und Schaden festgestellt.
Reperatur wäre bei mir auch höher als der wiederbeschaffungswert, allerdings einiges weniger als bei dir^^, also hab ich den bekommen abzüglich einen anteil weil ich auch ne kleine mitschuld hatte.
Aber davon das ich den Wagen verschrotten lassen muss hat der nix gesagt.
Ich hab das mit gebrauchtteilen von meinem Suzkihändler reparieren lassen und bin ja noch bis kurzem gefahren.
Also da hatte ich absolut keine Probleme. -
Also Gutachten ist da. Schaden beträgt 5650€ inkl. Mehrwertsteuer!
Mein neues Auto steht schon inne Garage. Ist ein silbernen Hatch Bj. 1998 Typ2!mfg
-
ich dachte du wolltest keinen mehr :d_gutefrage:
-
der steht auch schon ne weile in der Halle und sollte ursprünglich verkauft werden. Es bietet sich also an das ich den fahre weils am billigsten ist.
Werde den silbernen auch nen paar gute Alus und nen Fahrwerk verpassen :-). Bilder folgen dann in einem anderen Thread -
dann wünsch ich dir schonma viel erfolg
achja was zahltn die versichung nu?
-
Wie bereits erwähnt du musst ihn nicht verkaufen, das Geld bekommst du auch so.
Hatte damals mit meinem Mazda 323 auch Totalschaden ... dann irgendwann von der Stadt (Unfall auf dem Weg zur Feuerwehr) einen Brief bekommen, dass ich nachdem nun das Gutachten vorliegt, den Wagen binnen ... glaube 14 tage ... veräußern muss. Dem Gutachten lag dazu ein Kaufangebot von einem Autoverwerter oder so aus der Region bei.
Da ich mir zu diesem Zeitpunkt noch nicht sicher war, was ich mit dem Guten anstelle, war ich natürlich erstmal unsicher. ABER:
Papa gefragt der is Fachanwalt für Verkehrsrecht, der meinte dass steht häufig so drinn, man kann aber nicht gezwungen werden den PKW zu verkaufen.
Man kann ja schlecht über anderer Leute Eigentum verfügen
(... moment im Sozialismuss ging das ... hieß dann sozialistische Umlagerung ;P )
Habe dann selbst noch bei mobile inseriert ... im Gutachten war glaube ein Restwert von 700 € angegeben und ihn dann selbst verkauft.
Das macht sich auch in sofern gut, für den Fall das einer kommt der erst meint er kauft für sagen wir die inserierten 800 € und will dann unter die 700 € .. sagste nö ... der is laut gutachten mind. 700 wert. -