Ich dachte, ich muss in ne Vertragswerkstatt und bin deshalb dort hin. Die nächte andere Vertragswerkstatt wär 40 Km weiter weg...
Bremsen usw...
-
-
nope.. musst du nicht
hast, wie gesagt, \'ne freie werkstatt wahl.. wäre ja schlimm wenn man dich dazu zwingen würde. -
*Schreikrampf*
Die Werkstattbindung ist nicht Sache der Finanzierung, sondern der Garantiebedingungen.
In diesen ist Suzuki freigestellt, die Bedingungen für die Garantie selbst festzulegen!
D.h.: Sollte in den Garantiebedingungen eine Vertragswerkstatt vorgeschrieben sein für alle Wartungs- und Reparaturarbeiten, dann ist dieses rechtmäßig.Eine Garantie ist eine vom Hersteller freiwillige (ich nenne es mal so) Erweiterung der Produkt- und Sachmängelhaftung.
Die zwei jahre P- und S-Haftung sind gesetzlich vorgeschrieben, die hast du sowieso immer..allerdings muss man die Beweislastumkehr nach 6 Monaten des Gefahrenübergangs (hier Fahrzeugübergabe) beachten.Also im Klartext:
Steht in den Garantiebedingungen, dass innerhalb der Garantiezeit ( 3 Jahre? ) die Fachwerkstatt für alle Reparaturen und Wartungen aufgesucht werden muss, dann ist das so! Folgt man nicht diesen Bestimmungen erlischt die Garantie!
Die gesetzlich vorgeschriebene Produkt- und Sachmängelhaftung ist dagegen von Bedingungen unabhängig...natürlich gilt diese dann in dem Fall für einen materialbedingten Defekt der Bremse nicht mehr beim Vertragshändler, sondern beim Hersteller/Einbaubetrieb der Bremse.Tomboy..sorry...aber glaubst du den Schrott selber, den du da redest?
Lest euch die Garantiebestimmungen durch (ich weiß das ist nervend, aber notwendig), dann habt ihr Gewissheit
Und die knapp 270Euro für Bremsklötze und Bremsscheiben inkl. Wechsel halte ich jetzt nicht für so sehr überteuert.
-
Zur Verteidigung von Tomboy muss man natürlich sagen, dass der Swift Baujahr 06 is und somit die Garantie auch vorbei sein müsste!? Dann ists ja wirklich egal wohin man Fährt! Im endeffekt hat sie alles richtig gemacht und ist hartnäckig geblieben. Ich denke aus sowas lernt man und sie hat glück gehabt dass nochmal alles gut gegangen ist. Hätte ja auch anders ausgehen können!
Krokodil: Demnach weiterhin gute und Unfallfreie Fahrt und natürlich viel Spaß mit deinem Swift!Gruß Tim
-
Jo..gut..habe jetzt nicht nach dem Baujahr geguckt...wenn die Garantie abgelaufen ist, dann ist die Werkstattbindung nichtig.
-
Ok, dann weiß ich das jetzt auf jeden Fall für die Zukunft. Und mit den knapp 270 Euro bin ich auch zufrieden, da ich gelesen hab, dass Blöcke und Scheiben beim Swift sowieso relativ früh (bei ca 60-70T Km) gewechselt werden müssen. Jetzt hab ichs halt etwa ein jahr früher gemacht, aber etwas Geld gespart...
Es ging mir ja hauptsächlich um die seltsamen Ferndiagnosen... -
Zitat
Original von Supernasenbär:Tomboy..sorry...aber glaubst du den Schrott selber, den du da redest?
herrlich wie hier alle sachlich bleiben können...
selbst wenn das das in dem garantievertrag drinne steht... es darf und kann dich niemand dazu zwingen in eine vertragswerke zu fahren bei solch \"banalen\" sachen wie \'ne bremse neu machen.... bei durchsichten sieht das ganze etwas anders aus....
wie tim schon schrieb: sie ist bereits aus der garantie raus mit ihrem swift...
-
Zitat
Autohersteller dürfen Kunden durch Garantiebedingungen an das eigene Werkstattnetz binden. Das hat der Bundesgerichtshof heute (12. Dezember 2007) in einem Grundsatzurteil entschieden. Entsprechende Klauseln benachteiligten den Kunden nicht unangemessen. Damit hatte die Revisionsklage der Daimler AG, nachdem sie in den Vorinstanzen unterlegen war, Erfolg.Im konkreten Fall ging es um die Beseitigung von Rostschäden im Rahmen der 30jährigen \"mobilo-Life\"-Garantie der Daimler AG., die der Stuttgarter Autobauer freiwillig gewährt. Allerdings ist diese Leistung an die regelmäßige Wartung in Partnerwerkstätten gebunden, was nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes rechtens ist. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof VIII ZR 187/06 vom 12. Dezember 2007)
Die Werkstattbindung innerhalb einer Garantie ist NUR bei GEBRAUCHTWAGEN-Garantie unzulässig.
siehe:Zitat
Eine Gebrauchtwagengarantie darf nicht von strengen Wartungsauflagen abhängig gemacht werden. Das hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden und damit die Rechte von Gebrauchtwagenkäufern gestärkt.
Im verhandelten Fall hatte der Kläger in einem Autohaus einen zehn Jahre alten Pkw gekauft. Der Händler gewährte dabei eine Garantie auf bestimmte Bauteile, verpflichtete den Kunden aber dazu, sämtliche Wartungs- und Reparaturarbeiten in seinem Betrieb durchführen zu lassen. Ausnahmen waren nur nach vorheriger Genehmigung gestattet. Zudem wurde der Käufer verpflichtet, Reparaturen im Garantiefall vorzufinanzieren.Die 100 000-Kilometer-Inspektion ließ der Käufer kurz darauf jedoch in einer anderen Werkstatt durchführen, die einen Motorschaden feststellte. Auf Grundlage eines Kostenvoranschlags forderte der Käufer daraufhin vom Autohändler die Zahlung der Reparaturkosten. Dieser lehnte das unter Hinweis auf seine Garantiebedingungen ab.
Die Richter stellten sich jedoch auf Seiten des Käufers. Die Inspektionsklausel des Garantievertrags sei ungültig, da es dem Käufer nicht zuzumuten sei, generell alle Reparaturen in einer bestimmten Werkstatt durchführen zu lassen. Auch der Pflicht zur Vorfinanzierung einer Reparaturrechnung erteilte das Gericht eine Absage. Durch solch eine Klausel sei eine Garantie unter Umständen wertlos, da der Kunde die Reparaturkosten auslegen müsste. Könne er sich das nicht leisten, würde er überhaupt keinen Ersatz erlangen (BGH Karlsruhe Az.: VIII ZR 354/08, 14. Oktober 2009)....jetzt bist du am Zug...
-
Hat der Swift Sport die selben Bremsbeläge wie der normale Swift obwohl die Bremscheibe einen anderen Durchmesser hat, oder warum steht zum Beispiel bei http://www.apr-performance.de/ unter Bremsen \"EBC Greenstuff Bremsbeläge für Suzuki Swift 1,3/1,5/1,6 VORNE\"!! :a_augenruppel: hä????
-