[EG] Frage SW umbau

  • Hallo Leute,

    ich habe siet kurzen Bi-Xenon in mein 99er Baleno Facelift ein gebau. Da ich hier gelesen habe das es net wirklich erlaubt ist, eigentlich garnet. Was unverständlich ist. Wohlte ich wissen ob die Sw(Scheinwerfer) vom Opel Corsa B relativ passen konnten(um etwas legale zu werden):D, weil das welche gibt die für Xenon licht vor gesehen sind glaube ich jeden falls?

    vielleicht kann mir da jemand helfen. würde mich sehr freuen.

    gruß Ormel

  • Corsa-B Scheinwerfer hin oder her: um das ganze "eintragbar" zu machen, brauchst du ne Scheinwerferreinigungsanlage und eine automatische Leuchtweitenregulierung. Da der Facelift baleno klarglas hast, brauchst du nicht unbedingt die Corsa Scheinis, das wird dadurch auch nicht legaler ohne SWRA und automatische LWR....

  • erstmal, ob es nun klarglas ist oder nicht, ist eigentlich egal, denn eigentlich muss der Scheinwerfer auch für Xenon zugelassen sein.
    Also braucht man dann schonwieder nen Tüvi, der einem das als ok abstempelt und man mit dem Papier vom Tüvi dann zur zulassungsstelle gehen darf und dies eintragen lassen sollte.

    Was wäre denn jetzt an den Corsa scheinwerfern anders? die Standart sind auch nur mit Reflektor anbieten tun sich da Scheinwerfer mit Linse und dann am besten auch wieder mit getrennten Lämpchen für Fern und Abblendlicht.

  • es geht dabei net um die stino leuchtweitenregulierung sondern um 'ne automatische... da haste an der achse 'nen satz sensoren, die mwessen, wie weit des audo eingefedert ist und danach werden die scheinwerfer automatisch verstellt... soll einem eventuellem blenden vom gegenverkehr entgegenwirken

    gibt mittlerweile solche systeme zu kaufen, die man in jedes auto einbauen kann.. kostet zwar, aber nur so ist es möglich das ganze legal zu bewerkstelligen...

    des kannst aber für'n baleno vergessen, weil du immernoch 'nen satz scheinwerfer brauchst, die auch für den betrieb mit gasentladungslampen zugelassen sind....

    scheinwerferreinigungsanlage is da eher der leichte teil...

    ich wollt meine xenonanlage auchg legal eintragen lassen.. habs denne aber gelassen ^^ aufwand vieeeel zu hoch.. fahre jetzt ohne des ganze rum.. no risk.. no fun.. und es ölohnt sich... die ausleuchtung ist einfach der hammer!!!


    wenn jetzt wieder kommt: "bahh du bist doch bescheuert... bla... du hast doch'n arsch offen so rum zu fahren..."

    denen kann ich nur sagen: wo is der bus???? blenden tut da garnix... wenn die scheinwerfer technisch in ordnung sind und das ganze richtig eingestellt ist, blendet da nix.. was bei mir auch der fall ist...

    zu dem risiko einer verkehrskontrolle: klar is das ganze illegal.. aber mit ein wenig redegewandheit kommt man oft mit 'ner relativ kleinen geldstrafe + mängelkarte davon.. ob mans eintragfen lässt oder nicht, ist jedem seine sache.. ich für meinen teil gehe das risiko ein... (derweil fahre ich nichtmehr sooooo oft mit'm baleno durch de gegend...)

    Hier könnte meine Signatur stehen...

  • hi

    Zitat


    Original von Das Ormel:
    [...]Was unverständlich ist.[...]


    @ormel: das ist überhaupt nicht unverständlich! wenn du mal bei n8 in so nen scheinwerfer reingeschaut hast weist du warum es nicht so einfach erlaubt ist!

    das "was jedes normal auto drin hat" ist erstens nicht automatisch und zweitens eben nur für normal halogens. sollte an den beladungszustand manuell, also von dir von hand eingestellt/angepasst werden.
    diese "automatik" passt die horizontale ausleuchtung an zB auch wenn du nen berg hoch oder runter fährst wird immer der gleiche winkel zur horizontalen eingehalten und die reinigung brauchst du damit eventuelles streuchlich von den schmutzpartikeln auf der scheinwerferoberfläche nicht den gegenverkehr blendet.

    mfg

  • 1komma8: so kompliziert ises dann doch net... da passiert nix mit 'ner "gedachten" horizontalen.... denke ma einfach daran, wenn de 'nen echt steilen berg hoch fährst... da siehste denne auf einma nixmehr... :d_zwinker:

    die automatische leuchtweitenregulierung passt lediglich selbsttätig die leuchtweite dem beladungszustand an (achsen ein/ausgefedert)

    Hier könnte meine Signatur stehen...

  • 1komma8: wegen den Blenden, da könnten wir uns jetzt streiten. aber trotzdem danke für die Information. ich werde morgen mal meinen DEKRA fritze fragen ob es net noch ne einfache lösung gibt, um die Xenon Lampen legal zubekommen.

  • hi

    Zitat


    Original von Tomboy Kamikaze:
    1komma8: so kompliziert ises dann doch net... da passiert nix mit 'ner "gedachten" horizontalen.... denke ma einfach daran, wenn de 'nen echt steilen berg hoch fährst... da siehste denne auf einma nixmehr... :d_zwinker:

    die automatische leuchtweitenregulierung passt lediglich selbsttätig die leuchtweite dem beladungszustand an (achsen ein/ausgefedert)

    im zweifel wird bei nem "echt steilen berg" die ausleuchtungsweite tatsächlich reduziert aber jetzt schau mal nach bis wieviel % steigung das auto freigegeben ist, also bevor der berg so steil ist das du "nichts mehr siehst" biste schon 3mal nicht hochgekommen.

    @ormel: das ist ja nicht meine idee, ich begründe dir nur die auflagen.

    mfg