Einbau Zusatzscheinwerfer / Änderung Kennzeichenhalter

  • Hallo hier bin ich wieder

    wollte noch ein Bild vom Kennzeichenhalter des Swift reinstellen. Wie schon gesagt, muss mein Händler mal danach fragen

    Gruß Bodo

  • Ihr könnt mal auf die Seite 18 Beitrag vom 14.12.06 unter Forum - Tuning & Technik - Swift --- Exterior schauen. Dort wird über diesen Gummiklotz gesprochen und sind auch einige bessere Bilder dabei.
    Mir gefällt meine modifizierte Variante auch besser.

    Gruß Bodo

  • Hallo zusammen,

    hier nebenbei mal ein paar Bilder. Passt zwar nicht zum Thema aber ich wollte nur mal zeigen wozu der Kleine alles gut ist.

    Der SX4 als Zugferd durch Süd-Norwegen 2007.
    Anzahl Personen: 4
    Fahrstrecke gesamt: ca. 3500 km
    max Gefälle: 13% ( hoch wäre ich dort nicht gefahren )
    max Steigung: 10% ( ging ohne Probleme )
    Wohnwagen: 1200 kg und 6,80 lang

    es war ein Abenteuer

  • Hallo rexkroki,

    Der WW auf den Bildern war nur gemietet. Letztes Jahr im September habe ich mir einen eigenen zugelegt. Einen Dethleffs 420DB.
    Da der SX4 nur 50kg Stützlast solltest du beim Kauf auf die Gwichtsverteilung des WW achten. Ich habe Suzuki gefragt ob auch mehr geht, weil http://www.kupplung.de für den SX4 auch Kupplungen hat die 75kg Stützlast vertragen. Suzuki sagte nein. Es gehen nur 50kg. Ich habe meinen so hinbekommen, dass er 55kg im fahrbereiten Zustand hat. Da gehen die Fahrräder ebend auf das SX4 Dach.

    Gruß Bodo

  • Hallo Leute,

    Habe gestern meine Scheinwerfer bekommen und heute angefangen sie einzubauen. Hier zwei Bilder.

  • Hallo Bodo,

    möchte dich nicht enttäuschen aber die Art wie du deine

    Zusatzscheinwerfer angebracht hast ist n i c h t erlaubt.

    Ein findiger Polizist wird dir 'nen Mängelbericht verpassen, deine

    Betriebserlaubnis ist erloschen u. Punkte plus Bußgeld sind fällig.


    Gruß
    pedropendoko

  • Zitat


    Original von pedropendoko:
    ...möchte dich nicht enttäuschen aber die Art wie du deine
    Zusatzscheinwerfer angebracht hast ist n i c h t erlaubt....

    Und wieso? :augenroll:
    Sind doch Fernscheiwerfer...

    [Blockierte Grafik: http://www.bildercache.de/minibild/20090314-213659-104.jpg]
    [Blockierte Grafik: http://www.bildercache.de/minibild/20090314-213659-613.jpg]

    und sind OK.

  • nach meinen Infos sind vorgeschriebene Einbaumaße nur für Nebelleuchten in der STVZO verankert, da diese auch mit Standlicht betrieben werden können. Für die zusätzlichen Fernscheinwerfer habe ich keine gefunden, nur dass diese automatisch mit dem Fernlicht ausgehen müssen.
    Sonst dürften alle LKW's mit den Zusatzfernscheinwerfern auf dem Dach auch keine Betreibserlaubnis bekommen.
    Ich werde nochmal im Netz nachforschen und einen Link setzen wenn ich was finde.
    Gruß Bodo

    PS: hatt etwas gedauert bis zum speichern.

    Besten Dank für die schnelle Antwort -- SX4ever --

  • Meine Tageslichter wurden von der Verkehrspolizei bemängelt !

    Der Abstand von außen muß mindest. 40 cm betragen (hast du)

    u. Zusatzbeleuchtungen vorn müssen untereinander mindest. 60 cm Abstand haben ...

    nachdem ich die Abstands-Korrektur flott durchführte hatte ich Glück u. das STVA hat von einer Anzeige , Bußgeld, Punkten usw. abgeseh'n ...

    Gruß
    pedropendoko

  • Zitat


    Original von pedropendoko:
    Meine Tageslichter wurden von der Verkehrspolizei bemängelt !


    :i_stop: aber...

    Zitat


    Original von Bodo_SX4:
    ...ich will mir zusätzliche Fernscheinwerfer einbauen...
    ...freue mich auf eure Meinungen und Ratschläge.


    ... war das Thema,

    Zitat


    Original von pedropendoko:
    Der Abstand von außen muß mindest. 40 cm betragen (hast du)


    ... der war gut! :biggrin: :biggrin: :biggrin:
    Übrigens, ein Abstand von "mindest. 40 cm von außen" gilt für KEINE (!), also weder Pflicht- noch Zusatzbeleuchtung ...

    Zitat


    Original von pedropendoko:
    ...u. Zusatzbeleuchtungen vorn müssen untereinander mindest. 60 cm Abstand haben ...


    ... gilt für Fernscheinwerfer NICHT !

  • Hallo pedropendoko,
    wie Du selbst schreibst, handelt es sich bei Deinem Umbau um Tagfahrlichter.
    Bodo hingegen hat Zusatz-"Fernscheinwerfer" und da gelten ganz andere Regeln. Ich werde mich kommende Woche mal beim TÜV schläuen. Wenn das alles o.k. ist, was Bodo da gemacht hat, würde ich gerne in meinen Sedici die gleichen Scheinwerfer einbauen.

    Grüße
    Walter

  • Hallo zusammen,

    habe mich nochmal im Netz schlau gemacht. Also für die Zusatzfernscheinwerfer gibt es keine Anbaumaße (siehe Bild von Hella). Nebelleuchten dürfen max. 40 cm von der Außenkante montiert werden wenn sie mit Standlicht betrieben werden können. Der Abstand kann größer sein, dann muß aber das serienmäßige Abblendlicht mit leuchten.
    Die max. Referenzzahl aller gleichzeitig betriebenen Leuchten darf 75 nicht überschreiten. Außerdem dürfen nur max. 4 Fernscheinwerfer gleichzeitig leuchten. Nun gibt es noch den Passus, dass das Abblendlicht (Nebellampen) bei Fernlicht mit leuchten darf, aber damit überschreitet man vorraussichtlich die Referenzahl 75 ( meine NL: RZ 13x2=26 + FL 12,5x2=25 + serien Scheinwerfer habe ich bei Suzuki nachgefragt u. warte auf Antwort)
    siehe auch STVZO §49a - 54 (Dateianhang)
    Ich werde wohl meine NL vom Abblendlicht ansteuern, damit gehen diese bei Fernlicht aus. Schont auch die Batterie, sonst hätte ich ja 6x55W=330W = 27,5A vorn leuchten.
    Übrigends diese Variante hatte ich schon 1987 an meinem Trabant. Bei voller Beleuchtung (sFS+NL+zFS) fuhr dieser dann nur nach knappe 100. :biggrin: :biggrin: :biggrin:
    [hr]

    Gruß Bodo

  • Edit: Der Bodo war schneller mit seinen Recherchen :)

    Es heisst "höchstens 400mm" Abstand von der Fahrzeugkante.

    Ich habe gerade Tagfahrlicht verbaut. Ich war mit meinem Suzuki Tagfahrlicht Relais nicht mehr glücklich.
    Dann habe ich abgewogen welche Variante (Fernscheinwerfer oder Tagfahrlicht) wichtiger für mich ist und habe mich für Tagfahrleuchten entschieden.

    Früher gab es mal die Bestimmung das nach vorn nur Sechs Scheinwerfer verbaut werden dürfen.

    Zwei Hauptscheinwerfer, Zwei Fernscheinwerfer und Zwei Nebelscheinwerfer. Wenn ein Fahrzeug von Haus aus Doppelscheinwerfer hatte und trotzdem Fern und Nebel als Zusatzscheinwerfer verbaut hatte, dann musste man im öffentlichen Verkehr die Zusatz-Fernscheinwerfer abdecken. Weil bei Doppelscheinwerfern meistens die Fernscheinwerfer ab Werk verbaut wurden/werden.

    Wie sich das heutzutage verhält weiß ich noch nicht, weil das Tagfahrlicht ja überhaupt nicht mit dem Stand oder Fahrlicht leuchten kann.
    Wenn es denn erlaubt ist, dann werd ich mir unten ins Grill noch Fernscheinwerfer einbauen.

    Hier noch ein Bild von meinen Einbau.

  • Hallo Keylord,

    unser Timing war nicht grad perfekt :biggrin: :biggrin: :biggrin:

    Was hast du für Tagfahrleuchten verbaut? Typ, Hersteller

    Ich habe mein Abblendlicht als Tagfahrlicht genutzt. Wollte erst die Nebellampen nutzen, aber das ist verboten bzw. es gibt Dimmerrelais die die Lichtstärke reduzieren, dann soll es wohl wieder gehen. egal

    Was interessant ist sind die LED Tagfahrleuchten von Hella aber teuer. Nach groben Messungen könnten diese genau in das Raster des unteren Grills passen. Müsste man nochmal testen.

    Gruß Bodo

    PS: Hella passt nicht. Zu groß. Aber beim großen Auktionshaus tauchen auch preiswerte LED Tagleuchten mit Zulassung auf.