• Hi!
    Wollte mal fragen ob einer von euch sich mit den Standlichtern auskennt?
    Habe meine gerade repariert und gemerkt, das sie nur angehen wenn ich Abblendlicht anhabe!
    Nun meine Frage:
    wollte wissen ob einer von euch vllt. weiß wie man die so klemmen kann das sie auch angehen wenn ich kein licht bzw nur Standlich anhabe? :d_gutefrage:

    Wäre über jede hilfreiche nachricht erfreut!
    Danke schon mal im vorraus ! :biggrin:

  • ?????????

    dein standlicht geht an wenn du standlicht anschaltest......

    d.h. wenn du am kombischalter auf die erste stellung drehst is standlicht an, eine stellung weiter is abblendlicht ..

  • sry meinte meine nebelscheinwerfer !
    wollte wissen ob man das So umstellen kann das sie auch bei Standlicht angehen oder wenn ich licht aus hab !
    Jetzt gehen die nebler nur an wenn ich abblendlicht anhabe !

  • Zitat


    Original von cosmo0215:
    sry meinte meine nebelscheinwerfer !
    wollte wissen ob man das So umstellen kann das sie auch bei Standlicht angehen oder wenn ich licht aus hab !
    Jetzt gehen die nebler nur an wenn ich abblendlicht anhabe !

    Grundsätzlich ist es bei jedem Auto so, das die Nebler nur angehen, wenn mindestens Standlicht an ist. Das gibt dein Relais so vor. Ich denke, da steckt ne gesetzliche Vorgabe dahinter. Umklemmen ist sicher kein Ding, die grün weissen interessieren sich möglicherweise dann auch dafür :lach:

  • es is verboten nur mit standlichtern und neblern zu fahren vorallem wenn kein nebel, regen oder schnee is.
    ka welcher paragraph das is aber nuja macht mal...

  • bissle schlecht ausgedrückt Tho

    Es ist zulässig bei schlechter Witterung mit Standlicht und Neblern zu fahren... Es steht sogar ausdrücklich drin, dass es erlaubt ist.

    Aber Nebler anhaben, egal ob mit Standlicht oder Fahrlicht ist verboten, wenn halt diese Wetterbedingungen nicht erfüllt werden... (Regen, Nebel, Schneefall).

  • nee nur standlicht und nebler gehn auch nicht egal welche witterung
    meinte ich mal von deinem bruder gelesen zu haben hier.... aber bin mir nich 100% sicher kann das nichma wer raus suchen? ^^

  • so hab ma im i-net n bissel gesucht und was gefunden:

    Das Fahren mit Standlicht ist (nur) dann verboten, wenn die Voraussetzungen von § 17 I S. 1 StVO vorliegen sprich Dunkelheit, Dämmerung, usw.
    d.h., dass das Standlicht im Fahrbetrieb nur während der Beleuchtungspflicht unzulässig ist

    also am tag darfste mit standlicht fahren

    so und zu den neblern steht folgendes

    § 17 Beleuchtung
    (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.

    so hoffe mal das hilft n bissel aber ich finds sinnig mit neblern rum zu fahren, da es die anderen fahrer blenden könnte und wenn dich die leute mit dem grün weißen partybus anhalten kanns von ner verwarnung bis zu ner geldstrafe kommen also überlegs dir lieber

    mfg

  • Es sieht einfach nur kacke aus, mit Nebler zu fahren, wenn sie nicht benötigt werden. Außerdem hat es einen Grund, weshalb man sie nur bei Witterung benutzen darf. Alles was am Fahrzeug drann ist und wie bzw wann man es benutzen draf hat ein Grund, oder glaubst du das sich die Hersteller sowas nur aus scheiss einfallen lassen.

    Außerdem erlischt die ABE vom Fahrzeug bei solchen änderungen.

  • fakt ist, es ist verboten mit standlichter und eingeschalteten neblern rumzufahren... ob sinnig oder unsinnig sei erstmal dahingestellt, obwohl ich der meinung bin, das das ganze nur dazu dient die kassen des kreises zu füllen... meines erachtens nach kann ein richtig eingestellter nebelscheinwerfer niemanden blenden, weil das ganze das festgelegte lichtbild verhindert. könnte allerhöchstens sein, das durch die (meisst tiefer angebrachten) nebelscheinwerfer, eine fehlinformation über die breite und höhe des fahrzeugs an andere verkehrsteilnwehmer vermittelt wird...

    *offtopic aus*

    erst einmal stellt suich mir die frage was du für eine nebler verbaut hast... original oder afer-market?

    Hier könnte meine Signatur stehen...

  • @ Tomboy: Es ist NICHT verboten mit Standlicht und Neblern zu fahren!
    Wenn die Vorraussetzungen für das einschalten der Nebler vorhanden sind und die NSW bestimmte anbaumaße einhalten!

    Zum Thema: wenn du originale drin hast,müßten diese eigentlich mit Standlicht funktionieren. Wenn es Originale Nachrüster sind, ist entweder ein Kabel falsch, oder es fehlt ein Relaise. Also beim Baleno sollten die NSW immer funktionieren, wenn die Standlichter leuchten!

    Chemnitzer dürfen das !

    http://www.suzukink.de/ Fahrzeuge: Toyota Avensis Kombi 2.0 (Bj.04)& Toyota Aygo (Bj.11)

  • Zitat


    Original von doc_parasite:
    Es sieht einfach nur kacke aus, mit Nebler zu fahren, wenn sie nicht benötigt werden. Außerdem hat es einen Grund, weshalb man sie nur bei Witterung benutzen darf. Alles was am Fahrzeug drann ist und wie bzw wann man es benutzen draf hat ein Grund, oder glaubst du das sich die Hersteller sowas nur aus scheiss einfallen lassen.

    Außerdem erlischt die ABE vom Fahrzeug bei solchen änderungen.

    ...sagt einer der AngelEyes Scheinwerfer eingebaut hat. Also über Sinn und Unsoinn solcher optischen Spielereien dürftest du dich demnach auch nicht aufregen. Ich fahr auch gern mit Nebelscheinwerfern, hab aber meistens dazu Abblendlicht an (sieht nicht Kacke aus, Auto wirkt breiter, tiefergezogen und aggresiver). Normalerweise ist die Puzilei zu faul dich für diese 15€ extra anzuhalten. Außerdem, wenn jedes Verbot einen Grund hat, warum ist immer noch LED-Standlicht (als Birnchen) verboten?

    Also im Prinzip musst du nur an das Releis zum Durchschalten der Nebelscheinwerferspannung ein Standlichtplus anschließen (dann gehts mit Standlicht). Wenn's immer gehen soll, musst du das Relais einfach überbrücken (oder entfernen). Aber dann kanns auch mit dem TÜV ärger geben, weil das der vorgeschriebenen Funktion wiederspricht (die Anwendung steht auf 'nem anderen Blatt^^).

  • also es sieht vieleicht nicht so schlecht aus aber wenn einem nachts einem so einer mit neblern entgegenkommt ist das echt pervers weil man nix mehr sieht. und das war nicht nur einmal so sondern bei allen die mir entgegen kamen...
    also ich finds nicht so pricklnd :erschreck:

  • Zitat


    Original von Xplôd:

    ...sagt einer der AngelEyes Scheinwerfer eingebaut hat. Also über Sinn und Unsoinn solcher optischen Spielereien dürftest du dich demnach auch nicht aufregen. Ich fahr auch gern mit Nebelscheinwerfern, hab aber meistens dazu Abblendlicht an (sieht nicht Kacke aus, Auto wirkt breiter, tiefergezogen und aggresiver). Normalerweise ist die Puzilei zu faul dich für diese 15€ extra anzuhalten. Außerdem, wenn jedes Verbot einen Grund hat, warum ist immer noch LED-Standlicht (als Birnchen) verboten?

    Also im Prinzip musst du nur an das Releis zum Durchschalten der Nebelscheinwerferspannung ein Standlichtplus anschließen (dann gehts mit Standlicht). Wenn's immer gehen soll, musst du das Relais einfach überbrücken (oder entfernen). Aber dann kanns auch mit dem TÜV ärger geben, weil das der vorgeschriebenen Funktion wiederspricht (die Anwendung steht auf 'nem anderen Blatt^^).


    Also bei uns ist die Polizei nicht zu faul wegen sowas anzuhalten!
    Wieso auch? 15€ für die Staatskasse. Jeder Euro zählt ;)

    Also einfach denken die halten mich schon nicht an oder sowas ist total dumm, sorry.

  • lasst ihn doch machen, ich find solche spasten übelst affig die bei grellster sonne nebler anhaben, nur weil sie denken das auto wirkt aggressiver *hust rofl... is klar....

    wenn sowas sich von hinten nähert fahr ich meistens strich 50.....

    und das sowas der tüv nicht gern sieht darf ja wohl klar sein..

  • Zitat


    Original von Snorftier:
    lasst ihn doch machen, ich find solche spasten übelst affig die bei grellster sonne nebler anhaben, nur weil sie denken das auto wirkt aggressiver *hust rofl... is klar....

    wenn sowas sich von hinten nähert fahr ich meistens strich 50.....

    und das sowas der tüv nicht gern sieht darf ja wohl klar sein..

    1. Niemand hat von Neblern bei grellster Sonne geredet.

    2. Gibts da noch viel affigeres (1.3er mit Auspuff, wo'n Hund drin Platz hat zum Beispiel)

    3. Korrekt eingestellte Nebler blenden nicht, weil ja der Sinn der Sache ist, das die am Boden langleuchten. Da find ich ja StiNo Xenon-Scheinwerfer noch schlimmer...

    4. Nett das Baleno_1.3 mich dumm findet, aber bei uns halten die wegen sowas nunmal fast nie an. Und mich haben die nach über 'nem Jahr noch nie angehalten. Das ist keine allgemeine Annahme, sondern Erfahrung

    5. Zum Thema Optik - meine Erfahrung zeigt, dass vor allem auf der Autobahn die linke Spur schneller geräumt wird, wenn 4 Scheinwerfer von hinten kommen.

    6. Solche "dann fahr ich Strich 50" sind die schlimmsten von allen. Selber drängeln wie die Schweine, aber wehe da kommt mal einer näher als 20m oder mit Beleuchtung, die denen nicht passt... dann rumheulen