Ich wollte mal fragen ob einer von euch erfahrung hat mit rückleuchten lasieren?
Mir wurde erzählt das es zwar verboten ist aber das die grün-weiße rennleitung da immer ein auge zudrückt.
Rückleuchten Lasieren
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- Offizieller Beitrag
also "immer" werden die da garantiert nicht ein auge zudrücken. Erlischen der ABE des autos is nich unbedingt eine sache die man mal so durchgehen lassen kann. Man kann sich so lassierte Rückleuchten per Einzelabnahme eintragen lassen, kommt aber auch immer auf den tüver drauf an. Bin auch am überlegen mir solche zuzulegen^^....
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Grundsätzlich würde ich mal sagen kommt es auch auf den Grad der Lasierung an. Wenn die schwarz wie die Nacht sind, wird keiner ein Auge zu drücken. Dagegen bei einer Abtönung von einigen % wir eventuell keiner was sagen.
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die sind verboten und ich glaube allzu oft werden die da kein auge zudrücken.........
und richtig dunkel lasierte bekommst auch nich eingetragen und sehen mistig aus, alternative wäre wenn du die rückleuchten leicht tönst mit spray, des könntest vielleicht noch eingetragen bekommen und sieht ganz gut aus.........
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Und wo bekomme ich solches spray?
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finger weg von sprays!!!! das is müll!!!!
nachher leuchten die kaum!!!!!! MÜLL MÜLL MÜLLL
billiges assi tuning!
wenn dann lasieren, das is ein gscheites verfahren
wenn du die eingetragen willst, dann such dir bei ebay nen anbieter raus, der dir deine leuchten lasiert und gleich von denen eintragen lässt (musste vor ort sein)
alles andere is dünfug
gruß
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Und sollte das alles so hieb und stichfest sein mit dem Lasieren, hätten die in der Produktbeschreibung was über Zulässigkeit bzw. Eintragung geschrieben.
Sehr dünnes Eis meiner Meinung nach. -
- Offizieller Beitrag
Irgendwelche wie auch immer beschichtete Leuchten sind nicht zulässig. Wenn jmd sowas einträgt, begibt der sich auf juristisches Glatteis.
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Vor ewig vielen Monden auf nem relativ grossen Opel-Treffen wurde beim Show und Shine unter anderem auch die Eintragungen mit in die Bewertung aufgenommen. Da stand einer dem die vorderen getönten Scheiben eingetragen waren. Ich meine wer macht sowas und inwieweit ham solche Eintragungen dann Hand und Fuß?
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Ich denke mir mal so als nicht TüV Spezialist es kommt auch auf den Grad der Lasierung an, denke mal wenn sie wircklich sehr dünn ist könnte es eventuell gehen. Die sehen aber schon recht dunkel aus.
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Zitat
Original von Buzz:
Vor ewig vielen Monden auf nem relativ grossen Opel-Treffen wurde beim Show und Shine unter anderem auch die Eintragungen mit in die Bewertung aufgenommen. Da stand einer dem die vorderen getönten Scheiben eingetragen waren. Ich meine wer macht sowas und inwieweit ham solche Eintragungen dann Hand und Fuß?Gar nicht, auch wenn manche immer noch was anderes glauben.
Vom Prinzip kann jede Eintragung angezweifelt werden, irgendwas ist ja immer. Ob es dann berechtigt ist, ist dann die andere Frage. -
also, ich bin wegen lasierten rückleuchten bei der dekra gewesen. hier die aussage des prüfers: originalrückleuchten dürfen um 50% verdunkelt werden, so das man am tage alle lichter noch gut erkennen kann. frontscheinwerfer dürfen nur zum teil und zwar wenn die lassierte fläche nicht stärker als 40% verdunkelt ist und die lasierte fläche max. ein viertel der scheinwerferfläche ist, ebenso wie blinken und lichtstreuung nicht beeinflusst sind.
meiner meinung nach klingt das nach "geht nicht!", denn woher soll ich wissen was jetzt genau 40% oder 50% sind.....
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Und das ist das ekelhafte am Bürokratiestaat Deutschland. Mit welchem Recht darf eine Eintragung angezweifelt werden?
Ich meine, wenn ich mich doch schon zu 100% richtig verhalte in dem ich wie gefordert Umbauten oder dergleichen beim Tüv or whatever vorführe und eintragen lasse, bin ich doch als "Laie" ausen vor.
Ich gehe davon aus, das der TüV Beamte seine Position kennt (und die Regeln und Vorschriften).
Nehmen wir als Beispiel die vorderen Scheiben, deren Verdunklung im allgemeinen nachträglich nicht erlaubt ist.
Warum setzt ein Tüv Beamter seinen Posten aufs Spiel und trägt das ein?! Und alles nur, weil niemand immer 100% sich auf irgendwelche Vorschriften berufen kann, ekelhaft! -
also die Frontscheibe sowie die vorderen Seitenscheiben dürfen abgedunkelt werden und ist auch zulässig!!
Das ganze muss aber unter dem Prinzip des Flutens passieren wo die komplette Scheibe eingetaucht wird und das abdunkeln darf auch nur bis zu einem bestimmten Grad erfolgen damit es TÜV mäßig eintragbar is und auch legal! -
Zitat
Original von Doc Design:
also die Frontscheibe sowie die vorderen Seitenscheiben dürfen abgedunkelt werden und ist auch zulässig!!
Das ganze muss aber unter dem Prinzip des Flutens passieren wo die komplette Scheibe eingetaucht wird und das abdunkeln darf auch nur bis zu einem bestimmten Grad erfolgen damit es TÜV mäßig eintragbar is und auch legal!Einfach fluten und glücklich sein ist auch nicht.
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Einfärben (Floating) von Fahrzeugverglasungen
Das Einfärben (Floating) von Fahrzeugverglasungen stellt einen Eingriff in die Bauartgenehmigung des betreffenden Bauteils
dar. Hierdurch wird die alte Kennzeichnung der Allgemeinen Bauartgenehmigung ungültig und muss ungültig gemacht
werden. Eine neue Kennzeichnung ist anzubringen. Sollen auch für die Sicht des Fahrzeugführers wichtige Scheiben
(Windschutzscheibe oder vordere Seitenscheiben) eingefärbt werden, ist die Prüfung des Transmissionsgrades der Scheiben
im eingebauten Zustand bei der Anbauprüfung vorzunehmen. Es ist die Prüfung nach ECE-Regelung 43 durch hierfür
akkreditierte Technische Dienste durchzuführen.Besonderer Hinweis:
Der Nachweis einer positiven Abriebsprüfung für diese Scheiben ist zu führen. Erfahrungsgemäß gibt es bei der
letztgenannten Prüfung häufig negative Prüfergebnisse.Quelle: KBA