• Die Werte müssten im Handbuch stehen. Der Swift ab '08 bekommt jedoch andere Spurwerte an der HA. Außerdem gab es mal eine Kundendienstmaßnahme bei der eine andere HA mit den neuen Werten verbaut wurde. Leider ist es so, dass die Software vieler Achsvermessungscomputer ( in diesem Fall weis ich es über die die Fa. Corghi und Beissbarth ) dieses gar nicht mehr in ihren Updates gespeichert haben. Dort sind dann noch die Werte vom SSS "MK1" hinterlegt. Ändert aber nichts, denn an der HA lässt sich die Spur eh nicht einstellen.

    Gruß Jörg

    In the beginning I looked around, but couldn't find the car I dreamt of, so I decided to build it myself. (Ferry Porsche)

    Einmal editiert, zuletzt von Jörg L. (20. Januar 2012 um 21:59)

  • so alles eingebaut und eingestellt jedoch bin ich mit dem auspuff direkt unter dem motor, wo er zusammengeschraubt ist nur mehr 10 cm vom Boden entfernt also schauts mit eintragung schlecht aus in österreich..... vl. gehts sichs ja im sommer mit den 17 Zöllern aus, da ich ja jetzt 16 montiert hab!

  • Also eigentlich sollte sich durch die Verwendung unterschiedlicher Radgrößen die Tieferlegung bzw. die Gesamthöhe der Karosserie doch nicht ändern. Denn das Fahrwerk ist ja fest mit der Wagen verbunden, ledigtlich die Räder würden mehr oder weniger im Radhaus stehen. Oder stehe ich auf dem Schlauch.

    Swift Sport Teile abzugeben. U.a. Navi mit MP3, orignal Federn, OT-Geber NEU, Spoiler Ecken der Front Stoßstange, Frontgrill, RÜCKSITZBANK VOLLEDER VOM SWIFT SPORT BEAT, Zu verschenken Frontstoßstange mit Macken 

  • Nicht ganz. Ändert sich die Reifenbreite, so ändert sich auch die Höhe der Reifenflanke, denn die 2. Angabe in einer Reifengrößenbezeichnung bezieht sich auf die Höhe der Reifenflanke und ist der Wert in % der 1. Angabe (Reifenbreite in mm). Also ein 195/45R17 Hat eine Reifenflankenhöhe von ca. 87,75mm (45% von 195mm). Ein 205/45R17 hat demnach eine Reifenflankenhöhe von 92,25mm (45% von 205mm). Sind immerhin 4,5mm unterschied. Wenn man dann eine zulässige Reifengröße für den Swift MZ zum Vergleich nimmt, z. B. 205/40R17, dann sind es schon fast 6mm unterschied und in diesem Fall liegt das Auto sogar tiefer.

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  • Der Abrollumfang darf sich nicht markant ändern, was doch direkten Einfluss auf den Außendurchmesser hat.

    Zugelassene Rad-Reifenkombinationen sollten also immer in dem Level sein, dass sich der Abrollumfang nicht merklich ändert (ich meine das waren 2%)

    Dein Beispiel mit den 195/45R17 (Durchmesser 60,7) und den 205/45R17 (Durchmesser 61,6) ergibt -zumindest laut Rechner- eine Bodenfreiheitsdifferenz von +0.45cm.
    Ausgehend von den 195/45R17 auf Serien-Winterreifen 185/60 R15 beträgt die Durchmesserdifferenz 0,4 sowie eine Bodenfreiheitsänderung von -0.2cm

    EDIT: Beim ersten Beispiel haben wir eine Differenz von 0,9cm im Durchmesser. Da ein Rad rund ist vergrößert es sich - ausgehend von der Nabe - in jede Richtung um 0,45cm...und dementsprechend auch die Bodenfreiheit

    Zumindest spuckt dieser Reifenrechner das so aus.

    Du hast schon Recht was du sagst, aber die Bodenfreiheitsdifferenz ändern sich nur einige mm...ob im das in Österreich hilft?^^

    Einmal editiert, zuletzt von -Manu- (28. Januar 2012 um 14:11)

  • Mal was anderes: Wollte die Tage zur HU. Habe zuerst die ABE für die H&R's nicht gefunden. In dieser ( von 2008 ) steht ja drin, dass eine Untersuchung durch einen Sachverständigen nicht stattfinden muss (sonst wäre es ja keine ABE). Jetzt dachte ich mir, sauge ich mir die mal schnell auf der H&R Seite runter und Druck sie aus. Pustekuchen. Für genau diese Federn gibt es jetzt nur noch ein Teilegutachten. Also hätte ich jetzt eine TÜV-Abnahme bezahlen müssen. Glücklicherweise habe ich die ABE dann doch noch gefunden und in Verbindung mit dem Achsvermessungsprotokoll war die HU auch kein Problem. Aber was ist denn mit den Leuten, die sich jetzt für ihren Sport so 'n Satz Federn holen? Die müssen dann eingetragen werden oder was? Und wenn die eine alte ABE der Federn bekommen könnten, dann nicht?! Hat sich denn die Gesetzeslage in Deutschland seit 2008 diesbezüglich geändert und der TÜV-Prüfer war nicht up to date? Ich habe nämlich keine Lust in eine Polizeikontrolle zu kommen und deswegen Punkte zu kassieren. Ich habe nämlich noch keine und In Deutschland gillt ja, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

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    3 Mal editiert, zuletzt von Jörg L. (2. Februar 2012 um 21:47)

  • Also meine Federn musste auch abgenommen werde, so das man diese eintragen lassen kann. War nämlich auch nur ein Gutachten dabei.

    "Wer später bremst ist länger schnell !"

  • Ich muss schon sagen, die Tieferlegungsfedern beim Sport fallen erst auf, wenn ein anderer Sport mit Originalen danebensteht
    Und ich bin mir sicher, es fällt keinem von den Blauen auf, wenn man denen nicht grade mit der ABE vor der Nase rumwedelt :D

    SAVE THE RING