• Hallo,

    mein Anliegen ist folgendes:
    Ein Freund von mir fährt einen Seat Leon der im August 2006 Erstzulassung hatte und hat diesen Mitte des letzten Jahres als Jahreswagen gekauft.
    Nun hat er mir heute erzählt, das sein Händler, bei dem er den Wagen gekauft hat, ihn heute angerief und meinte das bei ihm die HU und AU bereits abgelaufen wären.
    Wir haben natürlich einen Blick auf die Plaketten geworfen und siehe da ---> beides NUR bis 08/2007.
    Da das Auto aber erst 2006 EZ hatte müsste der doch eigentlich 3 Jahre Tüv also, bis 08/2009 haben oder?
    Er will da jetzt als unwissender Freitag einfach zur HU und AU fahren wobei ich meine das dass falsch wäre.....


    Gruß
    Felix

    P.S.: so ein Seat ist das: ---klick mich hart!!!---

    • Offizieller Beitrag

    Dann war der Seat in seinem ersten Leben ein Selbstfahrmietfahrzeug ... also ein Mietwagen. Und die haben nur 1Jahr TÜV. Wenn er jetzt aber Tüv macht, bekommt er wieder normal 24Monate, also in seinem Fall bis 08/2009.

    Meine (ehemaligen) Suzukis:
    2011 - 21 93er Suzuki Swift 1.3 GTi: Heigo Überrollkäfig, Sparco Vollschalensitze, 195/45R15, K-Sport Gewindefahrwerk, Sportlenkrad, Domstreben ...

    2014 - 21 93er Suzuki Swift 1.3 Cabrio GTi: Eibach Federn,195/45R15, Stahlflexbremsschläuche ...

    2013 - 16 Suzuki SX4 1.6 City+ Bj. 2013 | 2009 - 10 Suzuki Swift 1.0 GLS Bj. 1996 | 2007 - 10 Suzuki Grand Vitara 1.9 DDiS limited Bj. 2007 | 1997 - 2004 Suzuki Swift 1.3GS Bj. 1994

  • also ist ein fahrzeug angemeldet und der tüv ist schon lange abgelaufen, werden die 2jahre zurück datiert

    das heißt, ist der tüv seit 1jahr und 6monaten abgemeldet, must du 1 mal tüv machen und hast nur 6monate tüv

    hatte das bei nem 80er roller gehabt den ich mal gekauft hatte für nen bekannten, da war seit etwas mehr als 1 jahr der tüv abgelaufen aber noch angemeldet. entweder zurückdatieren oder einmal ab und anmelden, dann kan man wieder neu tüv machen

    STVZO §29 verweist auf die Anlage 8 der STVZO und dort stehts:

    Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt mit dem Monat der letzten Hauptuntersuchung; wurde diese nach Ablauf ihrer Fälligkeit durchgeführt, so beginnt die Frist mit dem Monat der Fälligkeit der letzten Hauptuntersuchung.

    es wird nur bis zum 23. monat zurück datiert, ab den 24. wird der tüv normal "verlängert".......

    jetzt ist die frage, wann habt ihr den wagen gekauft? als der noch tüv hatte?

    wenn ja, ihr seit mit dem 08/2007 noch in der frist, d.h macht ihr jetzt tüv, wird dieser um ein halbes jahr zurück datiert auf den 08/2009 statt 02/2010

    gruß
    tobias

  • @tobs: LESEN -> DENKEN -> Antworten!!

    Ihn interessiert es jetzt nicht ob seine Plakette dann zurückdatiert wird, sondern ob sein Wagen mit EZ 08/2006 nicht eigentlich bis 08/2009 HU und AU haben müsste.

    Deine Fragen sind auch lachhaft...wann der Wagen gekauft wurde und bis wann die HU und AU gültig ist hat er in seinem Post reingeschrieben!
    (Zitat: "Wir haben natürlich einen Blick auf die Plaketten geworfen und siehe da ---> beides NUR bis 08/2007") und ob er den Wagen mit gültiger HU/AU gekauft hat oder nicht ist doch wohl völlig nebensächlich. Entscheidend ist was im Kaufvertrag steht.

    Ich frage mich eigentlich nur warum man beim Kauf nicht mal nen kurzen Blick auf die Plaketten wirft...aber das soll jetzt nicht das Problem sein.

    Die eigentliche Frage wurde von temardo bereits beantwortet..alles andere hier ist nur blabla (...mein Post auch...)


    EDIT:
    Allerdings würde ich mal beim Händler freundlich anfragen warum man ihn nicht darauf hingewiesen hat als der Wagen gekauft wurde, und würde mal um ne keline wiedergutmachung beten (und wenns nur der nächste Ölwechsel ist)

  • vielen Dank an Temardo und den Bären, der andere Post hat sein Ziel wirklich etwas verfehlt...


    Mein Kumpel kennt sich mit dem Thema Auto nicht so aus da er auch nicht in der Branche arbeitet und ich muss ehrlich sagen, das mir das wohl auch passiert wäre wenn ich mir einen Jahreswagen gekauft hätte... :(

    Aber ansprechen werden wir den Händler auf alle Fälle mal. Gekauft hat er ihn nicht weit vor dem August 2k7 da wäre ein Hinweis eigentlich mehr als angebracht gewesen und in guten Werkstätten würde so ein Auto auch nicht mit 2 Monaten Tüv raus gehen glaube ich...

    Gruß
    Felix

    • Offizieller Beitrag

    Ich hatte meinen Astra damals 08/06 auch als Jahreswagen (EZ 08/05, kein Mietwagen) gekauft. Und der Händler hat neuen TÜV/AU drauf gemacht, obwohls Schwachsinn war, weil der sowieso noch bis 08/08 ging ;)
    Aber das ist halt Service - mal vorsprechen solltet ihr auf alle Fälle, besonders wenn das vielleicht sogar seine Service-Werkstatt ist.

    Meine (ehemaligen) Suzukis:
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  • Also ich hab Ihn heut nochmal gefragt, er hat den Wagen gekauft als er 3 Monate alt war.
    Somit ist es von Händlerseite doch irgendwo verständlich da sie dann ja noch 9 Monate gültig war die Plakette.

    Gruß
    Felix