Die spinnen, die Tüv´er...

  • Sacht ma is das noch normal? Konnte mich ja nun doch nich vom Swift trennen und behalte ihn wenigstens vorläufig als Winterauto...kurz und knapp...Tüv war dran...war auch alles schick...keine Probleme und Kostenpunkt so um die 70 €...aber dann: Sportlenkrad, Alus und Tieferlegung eingetragen (alles mit ABE also ohne Einzelabnahme)...130€!!
    Kann mich erinnern das ich vor wenigen Jahren 80 DM für ein Teil und dann aber nur 20 DM pro weiteres Teil für´s Eintragen bezahlt hab. Mal locker verdoppelt ?(

  • da haut der TEURO wohl ganz schön rein:(
    aber ich dachte eintragen per ABE 37€ und egal für wieviele teile?( ?(
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    Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Autos die aus Wolfsburg sind.

  • ich glaube du musst dann blechen wenn du es per abe in deinen fahrzeigschein eintragen lassen willst.
    bei alufelgen wo man reifen drauf hat die so nicht im fahrzeugschein stehen, also grössere z.b. muss man das glaube ich sogar machen, weil sonst die bullen stress machen würden...
    falls dem nicht so ist kans ja hier jemand vermerken;)
    --
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  • Zitat


    Original von Bösi:
    ich glaube du musst dann blechen wenn du es per abe in deinen fahrzeigschein eintragen lassen willst.
    bei alufelgen wo man reifen drauf hat die so nicht im fahrzeugschein stehen, also grössere z.b. muss man das glaube ich sogar machen, weil sonst die bullen stress machen würden...
    falls dem nicht so ist kans ja hier jemand vermerken;)

    Bei mir haben se nichts im Fahrzeugschein eingetragen. Ich hab ein Extrablatt da steht drauf: Nachweis über die Erlaubnis/die Genehmigung/das Teilegutachten gemäß bla bla bla für Räder/Reifen, dat muss ich immer bei mir führen.


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    [Blockierte Grafik: http://mitglied.lycos.de/blueswift777/hpbimg/driving.gif] [f1] [blue] Nun auch stolzer GTi Besitzer [/f1][/blue] :)

  • Alsoooo:

    irgendwie redet Ihr drumrum..:-/

    Eine ABE für eine Komponente reicht nur dann, wenn alles drum herum original ist oder bestimmte Sachen schon von der ABE abgedeckt werden wie z.B. Schrothgurte und Recarositze. Es hängt von den Bemerkungen in der ABE ab. Bei Alufelgen z.B. kenn ich bisher nur ABE's, die nur mit Serienfahrwerk gültig sind. Sobald Federn oder sowas drin sind, muss auch die Räder/Fahrwerkskombi abgenommen werden.
    Alles andere muß eingetragen werden, ob nu mit ABE oder ohne..
    --
    [Blockierte Grafik: http://www.nachholer.de/pic/manasmil.gif] [blue][f1]Ach, wie gut, daß niemand weiß, daß ich Rumpelheinzchen stieß.[/f1][/blue][Blockierte Grafik: http://www.nachholer.de/pic/motz.gif]

  • Wenn ich aber meine Räder schon eintragen lassen habe und dann nachträglich ein Fahrwerk einbaue, muß ich die Räder nicht neu abnehmen lassen.
    --
    220km ohne Gefälle und 8s von 0-100 reicht doch aus!!!
    Oder auch nicht.... [b]Ich will einen Kompressor!!!

  • 'türlich muß die Kombination neues FW/"alte" Alu's NEU abgenommen werden. Sie werden natürlich nicht erneut eingetragen, da sie schon drin sind, aber das Fahrwerk wird dazu genommen und "soll" geguckt werden, ob die Kombi funzt..
    --
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  • Da wird meine Liste fürn TÜV ja immer länger. Naja, will mal schauen, ob ich nicht sowieso noch 7,5x16" draufbekomme. Da muß ich aber erstmal wieder sparen.
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  • Also ich hatte auch Alus und ein anderes Fahrwerk...bin 2 Jahre so gefahren und den Bullen haben die ABE´s immer gereicht...war nie ein Problem...Das Problem ist aber das du mit ABE´s keinen Tüv bekommst. Ich wollte das ganze Zeug eigentlich nicht eintragen lassen, aber der Typ von der Dekra meinte halt das das nicht geht.
    Dann hab ich noch gefragt warum mein Kumpel sein Fahrwerk beim Tüv nicht eintragen lassen musste...meinte der Dekra-Typ...manchmal haben die Leute halt Glück, das wurde dann wohl übersehen...

  • ABE ist ABE, die muß auch der tüv akzeptieren. die frage ist bloß, ob in der /den abe bestimmte auflagen gemacht werden (z.b. nur mit serienfelgen/fahrwerk etc.)

    wie oben schon gesagt wurde:
    sobald die vorgaben nicht mehr erfüllt sind muss man andere kombinationen natürlich abnehmen lassen. meistens steht sowas direkt drin wie:
    ...andere kombinationen sind möglich, müssen aber von einen tüvler abgenommen werden...
    --
    MK1 - Es lebe das Leistungsgewicht!

    • Offizieller Beitrag

    wär mir auch neu, dass man mit der ABE keinen TÜV bekommt; dazu ist die doch da!

    ich hab mit meiner Remus ABE schon 3mal TÜV bekommen! Aber Felgen/Federn mussten natürlich eingetragen werden, weil haben keine ABE!
    --
    Frank [Blockierte Grafik: http://www.swiftmania.de/forum/pics/sheep.gif]


    [f1]webmaster http://www.swiftmania.de


    admin dieses boards[/f1] [Blockierte Grafik: http://www.swiftmania.de/forum/pics/mini.gif]

    Meine (ehemaligen) Suzukis:
    2011 - 21 93er Suzuki Swift 1.3 GTi: Heigo Überrollkäfig, Sparco Vollschalensitze, 195/45R15, K-Sport Gewindefahrwerk, Sportlenkrad, Domstreben ...

    2014 - 21 93er Suzuki Swift 1.3 Cabrio GTi: Eibach Federn,195/45R15, Stahlflexbremsschläuche ...

    2013 - 16 Suzuki SX4 1.6 City+ Bj. 2013 | 2009 - 10 Suzuki Swift 1.0 GLS Bj. 1996 | 2007 - 10 Suzuki Grand Vitara 1.9 DDiS limited Bj. 2007 | 1997 - 2004 Suzuki Swift 1.3GS Bj. 1994

  • Ich denke ihr bringt ABE und TÜV Gutachten durcheinander.
    Das eine berechtigt euch das Teil zu montieren OHNE eine
    Eintragung in die Fahrzeugpapiere. z.B. ein Sportendtopf
    der hat ne ABE das er für Modell X, Y und Z ist. Das andere
    sind die TÜV Gutachten die ihr z.B. für Felgen oder andere
    Teile bekommt (da sind Auflagen drinne wie es genau zu sein hat
    und DAS prüft dann der TÜV Prüfer bevor er es in die Papiere
    einträgt oder euch eine Dekra/TÜV Bescheinigung gibt.
    Beides ist KEINE Einzelabnahme da bei einem Gutachten der
    TÜV ja weis auf was er zu achten hat da dieses Teil schon
    am entsprechenden Fahrzeug getestet wurde. Habt ihr weder
    ABE noch Gutachten dann ist es ne Einzelabnahme.

  • das wäre allerdings auch ne möglichkeit, also ABE/Gutachten-durcheinanderbringingI)
    --
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  • Hatte ja erst nen 1,0GL. Hab da einfach nen Entschalldämpfer mit ABE fürn GTi angebaut. ABE eingescannt GTi aus der Tabelle entfernt und GL eingetragen und wieder ausgedruckt. Das merken die bei der DEKRA net, weil die Kopie einer ABE genau wie das Original aussieht :)) :)) :))
    Jetzt kann ich den wieder löschen und den 1,6er eintragen. :))

    Wenns nur mit nem Motorumbau genauso einfach gehen würde ;(
    --
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  • Hmm, in einer ABE können ebenso wie in einem Festigkeitsgutachten, einer ABG, oder einem TÜV-Prüfgutachten, Auflagen stehen, z.B. wird bei manchen Lenkradnaben eine Auflage in die "ABE / ABG", welche den Betrieb jener welcher bei Höhenverstellbaren Lenkrädern verbietet, oder Kombination mit Rad-/Reifenkobi, nur unter Prüfung eines Sachverständigen erlaubt.
    Also ne ABE ist nicht zwangsläufig nen "Freifahrtschein", sämtliche Auflagen müssen halt erfüllt sein, damit der Betrieb des angebauten Teils, ohne Überprüfung (Abnahme) eines Sachverständigen, durchgeführt werden darf.

    Hatte selbst schon den Fall (bei eigentlich allem was dran war :rolleyes: ) :
    Angebaut waren/sind: Sportlenkrad, Alufelgen mit gr. Reifentyp, Fahrwerksferden und Alupedale...
    Hab ne ABE für alle Teile ( ausgenommen Federn, da ein Festigkeitsgutachten ), aber die Kombination von Rad-/Reifenkombi mit Feder, ebenso die Kombination Lenkrad, Federn, Rad-/Reifen und noch die Kombination mit den Alupedalen, muss einzelt geprüft werden, da die Auflagen es so wollen.
    Bei manchen Teilen ist es halt so, das keine Auflagen erhoben werden, z.B. Sportschaltknauf, Folien, u.s.w. und dafür braucht man keine TÜV-Abnahme.
    Ansonsten immer schön die ABE lesen, ob man die Auflagen erfüllt... ;)

    edit:
    Hopala...:rolleyes: thx... Fehler wurde beseitigt... die Eile, die Eile... ;)
    --
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