Unterbodenbeleuchtung

  • Genau 0mm den diese ist her in Deutschland nicht erlaubt .Das einzgste was erlaubt ist ist Einstiegsbeleuchtung aber auch nur in weis gibt es von FoliaTEc. die sind erlaubt aber wie gesagt nur wenn der Motor aus ist und eine Tür geöffnet ist.

  • h!
    es ist also definitiv in deutschland verboten?
    auch wenn man sie so anschließt, das sie nur z.b an gehen wenn der motor aus ist oder wenn die tür geöffnet ist?
    habe was gelesen von 4 punkten wenn man sie drann hat stimmt das?
    mfg

  • also so weit ich weiß stimmt das nich ganz, das mit dem weiß is richtig und wenn der motor aus und eine tür offen is isses erlaubt da du ja parkst
    du solltest aber zu deinem tüver deines vertrauens fahren und dieses abnehmen lassen das geht wenn es als einstiegsbeleuchtung geschaltet wird und wenn du die motorhaube öffnest und die vorne an geht und du die kofferraumklappe öffnest und die hinten angeht wird das auch als einstiegsbeleuchtung eingetragen.

    greez Tobi

  • Wie Bunny1986 geschrieben hat, gibts so viel ich weiß nur von Foliatec mit Gutachten! Dieses verfällt aber sobald man die Röhren nicht nur als Einstiegsbeleuchtung anschließt! Punkte gibts aber so viel ich weiß nicht dafür, nur nen Mängelbericht, bin mir aber nicht sicher!

  • es gibt gutachten dafür und kriegste auch eingetragen mit nem guten tüver aber wie eben schon gesagt nur wenn original vorgesehen angeschlossen ;)

    also türen, motorhaube, heckklappe dann geht das und der tüver nen auge zu drückt und die bullen können dir auch nix is ja einstiegsbeleuchtung so doof wie das klingt bei ner motorhaube

    greez Tobi

  • h!
    danke für euere antworten.
    mm ist nur die frage wie man das dann mit der motorhaube klemmen soll...
    ich habe sogar mal auf einer page gelesen, das damit der versicherungschutz entfällt und das auto still gelegt werden kann (finde ich aber ein bisschen zu krass)
    ich werde am besten mal einen tüvler fragen.
    mfg

  • Am Fz. verbaute Leuchten müssen zum einen min. Bauteilgeprüft sein (E-Zeichen) und für die Verwendung an diesem Fz. geprüft sein. Obendrein müssen alle am Fz. verbauten Lampen auch funktionieren...

    Also hat man keine Prüfzeichen, kein GA, und einen Sinnvollen Zweck gibt es auch nicht. 3Punkte um die UBB nicht für den Strassenverkehr zuzulassen.

    -->Weisse mit GA erfüllen logischerweise die geforderten Punkte...

  • aber es heißt doch immer für show zwecke erlaubt also meiner meinung nach darf man sie anbauen aber halt nicht im stvo bereich einschalten (nur nich erwischen lassen) bei mir in der stadt fahren welche rum mit unterbodenbel. und bekommen auch keinen ärger

    aber stimmt schon besser mal nach fragen!

  • ich kenne auch genug leute die mit sowas rumfahren. ob eingetragen oder nicht. es gilt: nicht erwischen lassen!

    wenn man die während der fahrt an hat, muss man immer zahlen.
    einfach so werden die cops einem hoffentlich nicht unters auto gucken.

    PS maxi hat doch auch welche drunter! den haben die bullen auch nicht angehalten, als er mit leuchtenden röhren an denen vorbei gefahren ist.

    gruß, dreffi

  • @ papstpower: wenn du richtig lesen würdest dann hätteste du mitbekommen das es bei der UBB um eine Einstiegsbeleuchtung geht und wenn du diese nach Vorschrift montierst und verwendest dann bekommst du diese eingetragen und darfst sie drunter haben und das ohne auch nur einen miesen Punkt oder irgendwelche Geldstrafen. eingetragen is eingetragen.

    greez Tobi

  • FALSCH Fred
    eingetragen ist nicht geingetragen!!!

    sicher kannst du einer UBB montieren die bedingt abnahmefähig ist als einstiegsbeleuchtung nur eine einstiegsbeleuchtung muss weiß sein und dann musst du noch wen finden der dir bestätigt das die lampen nur angehen wenn die tür offen ist und keiner vom tüv oder dekra wird sich so weit aus dem fenster lehnen und sagen ja da ist kein schalter verbaut ;) und selbst wenn du es schwarz eintragen lässt ist es nicht sicher das es rechtens ist

    kumpel hat sein auto tiefer gelegt und ich weiß aus überzeugung der hat von tuten und blasen keine ahnung... war beim tüv eintragen lassen und die haben die höhe falsch eingetragen nummern hersteller sonst alles richtig... er hat drei punkte bekommen ging vor gericht und er hat verloren...!
    ganz so einfach ist es nicht mit eingetragen ist eingetragen
    liebe grüße

    ~spacy~

  • Hm, soweit ich weis wird es wie folgt geregelt:

    Unterbodenbeleuchtung:
    Es dürfen keine Zusatzbeleuchtungen außerhalb des Fahrzeuges angebracht werden, die keinen notwendigen Zweck erfüllen.
    UBB erfüllt weder einen Zweck, noch Hilft es bei etwas.

    Motorraumbeleuchtungen:
    Eine Motorraumbeleuchtung wird wie eine Kofferraumbeleuchtung gehandhabt, wenn sie dem Zweck der Beleuchtung, bzw. der Kenntlichmachung der Bauteile des Motorraumes dient.
    Jedoch nur wenn diese bei ausgeschalteten Motor und offener Motorhaube betrieben wird. (ohne Showeffekt - Soundcontrol)

    Innenraumbeleuchtungen:
    Sind zusätzlich zur eigentlichen Beleuchtung nur zugelassen, wenn das Lichterzeugende Leuchtmittel (LED/Röhre) nicht direkt von außen erkenntlich ist.


    Dafür hab ich lange gebraucht - Zusatz UBB:
    Die Anbringung von Leuchtmitteln oder möglichen Befestigungen dieser ist in Deutschland außerhalb eines Fahrzeuges nicht erlaubt.

    Theorie: Bei doppelten Boden mit Durchlass (sei es Plexiglas oder Lochblech, jedoch keine Schalung sondern kompletter Boden) ist das Leuchtmittel nicht mehr außerhalb des Fahrzeuges und müsste wie Innenraumbeleuchtung gehandhabt werden.

    Praxis: Wird sich noch zeigen.

  • Zitat


    Original von Lattice_S:
    Hm, soweit ich weis wird es wie folgt geregelt:...

    Innenraumbeleuchtungen:
    Sind zusätzlich zur eigentlichen Beleuchtung nur zugelassen, wenn das Lichterzeugende Leuchtmittel (LED/Röhre) nicht direkt von außen erkenntlich ist.

    ..denke gerade an TV und "Quiz-Taxi".. Was in der Art wäre entsprechend zulässig? :augenroll: Muß ja nicht so "rummelhaft" sein.