Eintragungspflicht für Alufelge?

  • Hallo!


    Ich habe gerade Alufelgen mit folgenden Eigenschaften entdeckt:
    5J x 13 H2.
    In meinem Fahrzeugschein ist diese Kombination jedoch nicht aufgeführt. Nur 5J x 13 (ohne H2) bzw. 5,5J x 13 H2.

    Wäre nun eine Eintragung in den Fahrzeugschein nötig, um diese Alufelgen zu fahren?
    Was würde eine solche Eintragung in etwas kosten?


    Viele Grüße

  • Du brauchst gar keine Eintragung.
    Nur ne Abnahme vonner Dekra.
    Kostet ca. 30-35€.
    Dann bekommste von dem Dekramensch nen zettel, den führste immer mit.
    Eintragung erst wenn du was an den Papieren änderst (z.bsp. Verkauf). Selbst da isses kein Muss.

    Aber ich glaub bei der Größe die du sagst, brauchst du das gar nicht. Frag bei der Dekra nach. Zulassungstelle brauchste net, die wissen gar nix.

  • @Kuckuck: Das stimmt so nich ganz!

    Du brauchst für deine Felge auf alle Fälle ne ABE wo dein Swift drin steht! Steht der nich drin musste ne Einzelabnahme machen lassen! Da bekommste vom Prüfer dann nen schreiben dass das alles klar geht und damit musst du theoretisch sofort zur Zulassungsstelle und das eintragen lassen! Der Prüfer meinte dass es nicht reicht den Zettel dann nur mitzuführen! Steht au auf dem Wisch dann drauf! Also ich würd dir empfehlen dass de dir Felgen kaufst die ne ABE ham wo dein Auto drin steht! Außer die Felgen sind jetz so der Hammer! Alles andre is zusätzlicher Stress und Aufwand! Dann doch lieber gleich nen Zoll größer oder so!
    Ich hab auf meinem auch 5Jx13 H2 drauf! --> siehe Galerie
    Es geht also! ;) Aber frag mich ne was mich das nomma an Geld gekostet hat nur weil ich sparen wollte und paar gebrauchte Felgen günstig erstanden hab!
    Für die Einzelabnahme ohne ABE hab ich 47,50 Euro bezahlt!
    Also vorher genau informieren zwecks Einpresstiefe, ABE und und und!


    MfG Tim

  • Ja klar ne ABE is soweso Pflicht --> ohne ABE --> keine Abnahme

    Logisch, aber auf meinem Dekrawisch steht nix von Eintragung Oo
    Hat mir ja auch der Prüfer gesagt. Eintragung brauchste erst wenn de was an den Fahrzeugpapieren ändern lässt.
    Zumal auch wenns eingetragen ist, musst den Zettel ja auch wiede rmitführen, des is ja dann doppelt gemoppelt.

    Preise sind regionalbedingt :) ich hab 33€ bezahlt, (Dekra Plauen) in Zwickau sinds glaub ich 38€.

    Tja aber irgendwie reden die im Amt und bei der Dekra alle nur gequirlten Quark. Da weiß au keienr wa nu richtig und falsch is. Aber Eintragen lass ich nix Oo des kostet 25€, weil ich noch die alten Papiere hab und es jetzt neue EU-Papiere oder son Quark gibt.

    Also mit Eintragung kommste wohl auf 60-75€. Also gut überlegen ob das die Felgen wert sind. Zumal du vllt. auch neue Reifen brauchst, was dich auch schon über 150€ kosten kann.

    Wenn dus ja eh Abnehmen lassen musst, kannste dir auch gleich größere besorgen, alá 14" oder 15".

    Ahja, Felgen ohne ABE besser nicht kaufen. Das erspart dir viel ärger und kosten.

  • Zitat


    Original von DerKuckuck:
    Ja klar ne ABE is soweso Pflicht --> ohne ABE --> keine Abnahme

    Das ist so auch nicht richtig, meinste für meine Felgen gab es ne ABE fürn Swift ?
    Um ne Abnahme zu machen brauchst du _irgendwas_ von den Felgen, irgendnen Gutachten...
    Nach der Abnahme bekommst du dann nen Zettel auf dem steht ob dus in die Fahrzeugpapiere einzutragen hast oder eben nicht, wenn nicht, reicht das Mitführen dieses Zettels, ansonsten -> im Fahrzeugschein ändern lassen!

    Himbeerrot:

    einfach zum örtlichen TÜV/Dekra fahren und nachfragen, sind auch nur Menschen!


    mfg stef

  • Danke für eure bisherige Mühe.

    Es handelt sich übrigens um OZ Felgen, die wohl bei manchen Swifts serienmäßig drauf waren. siehe auch Swift-Galerie Nr. 57!

    Der Verkäufer hat wohl auch eine Unbedenklichkeitsbestätigung von Suzuki. Da steht zu meiner Verwunderung aber wieder nix von 5J x 13 H2 sondern eben auch nur 5J x 13 (ohne H2). Eine ABE scheint wohl nicht dabei zu sein.

  • ...eine Abnahme kannst Du auf Basis einer ABE, eines Teilegutachtens oder zur Not auch auf Basis eines Vergleichsgutachtens bekommen. ABE-Felgen darfst Du dann ohne Abnahme fahren, wenn alle Forderungen der ABE erfüllt werden. In der Regel heißt das: Serienmäßige Reifengrößen bzw. nur die in der ABE genannten. Oftmals sind Sonderlenkräder extra zu begutachten, die ABE bezieht sich also nur auf das Serienlenkrad. Und schließlich sind Fahrwerksänderungen (Z. B. Tieferlegung) ebenfalls in Verbindung mit den Rädern zu begutachten.

    Die Angabe "H2" bezieht sich auf den Hump der Felge, also eine bestimmte Bauart der Sitzfläche des Reifens auf der Felge. Falls deine Alufelge eine Suzuki-Serienfelge ist oder eine aus dem Zubehörkatalog, so ist sie i. R. ohne Abnahme fahrbar. Dafür kann ein Händler deines Vertrauens meist auch die ABE besorgen. Ist es eine Felge aus dem freien Zubehörhandel, so kann sie mit ABE fahrbar sein oder abnahmepflichtig, weil ein Teilegutachten mitgeliefert wird. Bei ABE siehe oben, bei Teilegutachten montieren lassen und eine Anbauabnahme vornehmen lassen. Eintragung kostet zwischen knapp unter 40 und knapp unter 50 EUR - dazu kommen die Kosten für die Neuausstellung des Fahrzeugsscheins. Hast Du noch alte Fahrzeugpapiere, so zwingt man dich zur Umstellung auf die "neuen", was dann nochmal zusätzlich Geld kostet.

    |SUZUKI| |Swift MZ Sport|

  • das sind die originalen. die brauchen keine abnahme. das ist original suzukizubehör und müsste in der ABE aufgeführt sein wie z.B. die schweller und der spoiler beim GTi.

    gruß, dreffi

  • bei den original 13 zoll felgen wird das keinen polizisten interessieren ob die eingetragen sind oder nicht! die werden bestenfalls die rad/reifengröße checken. und so lange da produced for suzuki drauf steht... im ernst. das ist nen originalteil. ich würde an deiner stelle um auf nummer sicher zu gehen mal bei suzuki nachfragen wie es mit eintragungspflicht bei diesem zubehörteil aussieht.

    gruß, dreffi