Geblitzt und die Hand vorm Gesicht?

  • Hallo, so nun den also wurden jetzt vor 2 Tagen mit seinem Auto geblitzt wo wir auch etwas schnell unterwegs waren :biggrin: (ich weiß es selber nicht aber denke schonmal so 70-80 schneller, habe aber nicht auf den tacho geschaut)... So nun meine Frage er hatte, weil er gedacht hat das da ein Blitzerauto steht sicherhalts halber mal die hand vors gesicht gemacht. Bringt das was, hat jemand von euch da schon Erfahrungen mit gemacht??? Also er meinte das hilft weil ja dein gesicht halt nicht zu erkennen ist bzw nur ein auge das er halt noch auf die Straße schauen konnte!!! Falls den doch was kommt droht ihm ne richtige Strafe. So hat einer schonmal die erfahrung gemacht, weil wäre ja praktisch oder was meint ihr? :augenroll:

    danke schonmal für Antworten
    mfg

  • lol wie geil is das denn ^^

    wenn jemand weis das irgendwo ab und an blitzer stehn wieso fährt man dann wenigstens nicht dann mal die vorgeschriebene geschwindigkeit ^^

    fakt ist die strafe wird kommen in manchen landkreisen schicken die nichtmal mehr nen foto mit soviel zu dem hand vors gesicht...

  • ja ich fahre da regelmäßig vorbei und steht nie einer aber eines späten nachmittags im dunkeln stand halt einer... aber bei so ner geschwindigkeit runterzubramsen bringt es glaub auch nicht... aber die können doch nich einfach ne rechnung schicken ohne ein bild mit zuschicken oder geht das jetz weil da könnten die ja jeden beliebigen ran bekommen!?!

  • rofl, wenn ihr pech habt wirds euch dann noch als vorsätzlich unterstellt und dann könnts etwas teurer werden... muahaha

    ich zitiere Einstein: \"Es gibt zwei Dinge, die unendlich sind. Das Universum und die menschliche Dummheit. Beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher...\"

  • Also wenn der bescheid kommt geht der erstma an den Fahrzeughalter.... auf der hintern Seite dieses Briefes kann man Einspruch erheben.. da muss er dann reinschreiben das er sich an diesen Vorfall nicht erinnern kann und ein Beweisfoto habenmöchte (das wichtige dabei ist das alles kurz vor ablauf der Frist zu machen!!!!!) dann dauert es ca. 1-2 Wochen, bis das Foto kommt. Dann, wenn die Hand wirklich davor war und der Fahrer unkenntlich ist.... kurz vor Ablauf der Frist zurückschreiben das er den Fahrer nicht kennt und sich nicht erinnern kann das er das war. Dann dauert das ganze wieder 1-2 Wochen (öfters auch einen Monat). Dann kommt ein Brief in dem man aufgefordert wird ein Fahrtenbuch zu füren, was sehr lästig ist.
    Sollte das ganze länger als 3 Monate dauern verfällt die Strafe von ganz alleine, wenn noch kein Urteil gefällt ist.

    Also wartet erstma auf den Brief schaut euch die Strafe an und entscheidet dann ob es sich lohnt das ganze zu machen oder einfach nur den Punkt nehmen Geld zahlen und fertig.

    spy Vorsätzlich geht nicht da der Fahrer angeben kann, dass das ganze aus dem Affekt passiert sein kann und wenn der Polizist nicht neben ihm sas um das zu bezeugen, ist es eh vorbei!

    So ich hoffe ich konnte ein bischen helfen, aber bei soviel Dummheit verkneife ich mir das \"Viel Glück\" :)

  • Hi,

    MaXoN,

    Strafe verfällt schon seit geraumer Zeit nicht mehr diese Lücke haben sie geschlossen. Vorsatz nachzuweisen wird für die Richter sehr schwer. Nen Anwalt holt dich bei sowas raus aber 80 sachen zuviel ist aber wohl bissl sehr heftig, fahr ja auch gern in der 50er Zone 70 aber denk das ist noch im Normbereich.

    Ciao Ciao

  • Rausreden oder abstreiten wird da wenig bringen, die haben immer n bisschen vom Gesicht mit drauf, und in diesem Bereich der Überschreitung lohnt es sich dann wahrscheinlich schon fast anhand der Gesichtskonturen über einen Gutachter den Fahrer herauszubringen, desweiteren wird dir wenn du das öfters macht n Fahrtenbuch auferlegt und da is dann die Kacke richtig am Dampfen, kannst nicht mal mehr Kippen holen ohne Buch zu führen.Aber ich tipp mal allein mit Hand vor dem Gesicht hast du schlechte Karten, wobei man doch eigentlich auch noch mit beiden Händen am Lenkrad fahren sollte :o)

  • MaXoN Falsch und @Fibersports auch nicht ganz richtig... Es kann immer noch verjähren aber nur wenn innerhalb von 3 Monaten weder ein Bußgeldbescheid eingegangen ist oder ähnliches. Sobald Post gekommen ist deswegen kann es nicht mehr verjähren...

    Ansonsten kann ich unserem Tiefflieger nur das Verkehrsportal empfehlen... evtl kann da wer helfen...

  • Zitat


    Original von MaXoN:
    Sollte das ganze länger als 3 Monate dauern verfällt die Strafe von ganz alleine, wenn noch kein Urteil gefällt ist.


    Bin der Meinung was im TV gehört zu haben, dass die Geschichte jetzt erst nach einem Jahr verfällt...

    Zitat


    Original von Indyhack:
    ..ihr seit so unglaublich dumm, dass es nicht reichen würde zwei Böller in eure Ohren zu stopfen um euer Gehirn freizublasen


    Seh ich auch so ^^

    70-80 zu viel find ich schon echt hart, bzw zu hart...
    Aber hab in der Zeitung gelesen, dass einer auf der Berliner Stadtautobahn (erlaubte 80 km/h), mit 120 km/h ZU VIEL erwischt wurde... Is mir echt unbegreiflich.

    rinnjehaun

  • Zitat


    Original von Swiftrocker:
    Aber hab in der Zeitung gelesen, dass einer auf der Berliner Stadtautobahn (erlaubte 80 km/h), mit 120 km/h ZU VIEL erwischt wurde... Is mir echt unbegreiflich.

    Ab 70km/h zuviel ist es eh egal. ^^

  • Ich sollte mich hier hüten ich wurde am zweiten Tag, als ich meinen Führerschein hatte mit 60 in einer 30er Zone geblitzt :( hatte verschlafen und musste arbeiten.... naja Nachschulung und 3 Punkte + 4 Jahre Probezeit :(

  • soo,am sonntag darf ich nun auch endlich wieder fahren.mußte 1monat laufen und ich kann dir sagen das haut rein!will hier keinen auf mutter teresa machen schließlich hab ich auch so´n mist verzapft (mit 104km/h bei 50km/h,ein km/h mehr und ich hätte 2monate fahrverbot gegrigt) ich glaub schon ein bisschen daraus gelernt zuhaben.übrigens wollen sie die strafen für raser,alk,dope,etc weiter verschärfen.

  • Nu wo du deine Lektion gelernt hast? Soll es angehoben werden?

    Ich find sollten ma wo ganz anders anfangen... wie wäre es ma wie beim Motorrad ma mit drosseln des Wagens? Wenn Papi dem Sohn den Prosche leiht und der gegen Baum fährt... selber Schuld. (Nur ein Beispiel)

    bdd Kati

  • hi

    Zitat


    Original von MSC:
    Ähm neeeee, gibt schon genug Leute, die nicht kapieren, das man mit nem 45PS-Corsa viiiieeeel Platz zum Überholen braucht.


    boah, das kenn ich auch, sind dann solche die das im 5ten gang vollziehen, würd das verrückter als rasen einstufen.

    Zitat


    Original von Swiftrocker :
    Aber hab in der Zeitung gelesen, dass einer auf der Berliner Stadtautobahn (erlaubte 80 km/h), mit 120 km/h ZU VIEL erwischt wurde... Is mir echt unbegreiflich.


    biste die schonmal gefahren? berliner und münchner ring sind da wirklich so kandidaten für.
    (imho zählen die als stadtautobahn!? )

    mfg