Hallo, ich hab mal n paar fragen. Komme aus Bayern. Wie verhällt sich das mit dem Tüv, wenn ich mir nen Suzuki Schriftzug auf die Frontscheibe draufmachen will? Oben hin. Wie weit darf das reinragen bzw. wie groß darf es sein?
2. Wie groß darf ein böser Blick sein? falls ich ihn mir selber mache.
3.kennt jemand ne seite wo man das nachlesen kann?
TÜV, wer kennt sich aus
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normaler weisse muss deine scheibe 1m²sichtbar sein es sind meistens ca 20-25cm höhe ok
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Hier gibts die grundsetzlichen Regelungen:
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo.php
Aber ist ja auch nur Sache auf Eintragung... Sobald du deinen Bösen Blick eingetragen, werden die Herren in grün weiß da nicht weiter rummäkeln, es sei denn natürlich der Blick ist so böse dass nicht mehr viel Licht zu sehen ist

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Danke, Kyo aber da hab ich schon geschaut, hab glaub nix gefunden. Also wer was weis bitte noch hinzufügen
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Zitat
Original von jathosch:
normaler weisse muss deine scheibe 1m²sichtbar sein es sind meistens ca 20-25cm höhe okStimmt überhaupt nicht!
Der Aufkleber darf max 0,1m² oder 10% der Breite an Fläche nicht übersteigen. Heisst bei 1m breite 10cm, 1,2m breite 8cm hoch...
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Zitat
Original von Papstpower:Der Aufkleber darf max 0,1m² oder 10% der Breite an Fläche nicht übersteigen.
Breite im m, Fläche in m². Wieviel m² sind 10% von X m???
Das gibt so keinen Sinn :d_zwinker:
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Ganz kapiert hab ichs auch net. Aber damits klarer wird: Ich hab nen swift
( was sonst). D.h. oben ca 1m breit unten 1,3 m breit, höhe ca. 70 cm gibt ne fläche von ~8500 cm². das würde heißen mein aufkleber dürfte nach der 10% regel nur 850 cm² groß sein?
Das Problem is ich hab mir schon nen Aufkleber in 15 cm Höhe x 90 cm breite gekauft -
Ah... jetzt, mathematisch korrekt denke ich er meint 10% des Betrags der Breite im m².
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Überleg nicht zuviel kleb den Aufkleber drauf und dan passt schon. Ich habe auch eine 20 cm breiten Streifen und hat mir kein Mensch was gesagt. Weder Tüv noch die Polizei.
PS: Ich bin auch von Bayern!
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Zitat
Original von Speedfighter:
Überleg nicht zuviel kleb den Aufkleber drauf und dan passt schon. Ich habe auch eine 20 cm breiten Streifen und hat mir kein Mensch was gesagt. Weger Tüv noch die Polizei.PS: Ich bin auch von Bayern!
Dito. Wegen den zwei, drei Zentimetern werden die nicht heulen. Es sei denn du gibst ihnen einen Grund dazu den Zollstock rauszuholen

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Hmm vieleicht meine nicht eingetragene Golf-lippe?...
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Hi,
bei vielen Scheiben ist an der Linken Seite nen kleiner schwarzer Strich bis dahin darf getönt sein, in der Regel geht man von 10-12cm aus und alles was drüber ist ist unzulässig wegen Einschränkung des Sichtfeldes des Fahrzeugführers..... irgendwo steht da auch ne Prozentangabe aber die Breite spielt da keine Rolle die messen (TÜV oder Dekra) immer die sichtbare Höhe der Scheibe.
Ciao Ciao
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da hier ja die rede von aufkleber ist, wollte ich mal fragen, wie es mit unten auf der scheibe aussieht?also nem schriftzut.denn da wollte mir mal einer keinen drauf machen, wegen dem sichtfeld.
Jedoch sieht man ja ne menge leute mit einem unten auf der scheibe. -
Hi,
jip das ist nicht erlaubt und somit fahren viele mich eingeschlossen damit im Verwarngeldbereich von 15€ durch die Gegend aber ich find die Regelung albern und somit riskier ich die 15€.
Ciao Ciao
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Interessantes Thema, das mich demnächst wohl auch treffen wird. Sehr seltsam finde ich allerdings, dass die Sicht auf meine Motorhaube (Kleber am unteren Rand) frei bleiben muss.... Also ich für meinen Teil hänge mit dem Kopf ziemlich knapp unter dem Dachhimmel, nicht mir der Nase am Armaturenbrett

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Hab gar keine Lust zum TÜV zu fahren. der könnte ja meine Lippe zufälig sehn. und die will ich net eintragen lassen
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Warum haben die kleinsten Motoren immer die grössten Lippen, Spoiler etc???
-->10% der Breite, sprich bei dir 1m =>10cm erlaubt. Mehr als 15cm würde ich an deiner Stelle nicht machen. Da siehste sonst nicht mehr genug.
Gleiches trifft auf alle anderen Aufkleber oder Verziehrungen zu. Genaugenommen auch bei Werbeaufklebern auf der Heckscheibe.
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weil die noch des Geld dazu haben
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hehe.. das kann natürlich der grund sein!^^
wusst gar nicht das es überhaupt regeln gibt für die heckscheibe...
mein vater hat bei seinem auto die komplette heckscheibe zu, wegen der werbung und er is schon 2mal so durch n tüv!
und die transporter ala mb sprinter gibt es doch auch wahlweise mit, oder ohne heckscheiben... komisch.... naja, man muss ja auch nich alles checken...greetz bronx....
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Zitat
Original von Speedfighter:
Überleg nicht zuviel kleb den Aufkleber drauf und dan passt schon. Ich habe auch eine 20 cm breiten Streifen und hat mir kein Mensch was gesagt. Weder Tüv noch die Polizei.PS: Ich bin auch von Bayern!
Meinst du den Sonnenblendstreifen? bei deinem Swift (glaub ich)? vll fällt des nur keinem auf oder stört die nicht weil des ja durchsichtig isch. Meins soll so aussehen wie bei swift 38 in der galerie
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