Blaetti's Swift hats auch erwischt

  • Am WE, Sonntag früh viertel zwei, passierte es. Wir saßen zu dritt im Auto und quatschten. Plötzlich hörte ich nur einen leichten knall ein knartschen und sah das so ein Spinner sich mit seiner Schnauze in meinem Kotflügel hinten verfing.
    Wie kann man auch mit voll eingeschlagenem Lenkrad versuchen auszuparken???:d_gutefrage:

    Naja jedenfalls erstmal Polizei gerufen und aufnehmen lassen.

    Jetzt heißt es warten auf das DEKRA Gutachten und dann ab in die Werke .
    Aber so groß wird der Schaden dann doch nicht sein. Hoffe ich!!!

  • Sehr ungünstige Stelle. Habe die Werke mal gefragt wie hoch die Kosten sind. Da meinte er nur wenn der Kotflügel gewechselt werden muss sind es so bei die 3000. Aber stimmt mir wird es ja bezahlt. Weiß einer wie hoch die Ausfallkosten sind. Also das was ich bekomme für die Tage wo ich das Auto nicht habe.

  • Naja Kotflügel wird nur5 getauscht wenn man die Schäden nicht mit spachteln und so weg bekommt oder der Arbeits- Kostenaufwand höher als neuteil ist.

    Das man einen ersatzwagen bekommt ist mir bewusst. Jedoch wenn ich das Auto meiner Eltern nutzen kann , kann ich mir die Ausfallkosten für mein Auto auszahlen lassen.

  • Wenn Du auf das Auto angewiesen bist, beispielsweise um zum Arbeitsort zu gelangen, dann hast Du einen Anspruch auf einen Ersatzwagen. Im Rahmen deiner Verpflichtung, den entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten, wird meist nur ein Ersatzfahrzeug übernommen, das eine Klasse kleiner ist als dein Fahrzeug. In deinem Fall also ein Mofa... ;)

    Neee, mal ernsthaft! Vielleicht bietet dir die reparierende Werkstatt einen Ersatzwagen an. Ansonsten mußt Du dich selbst kümmern und es kann erforderlich sein, daß Du aus mehreren Angeboten das günstigste auswählen mußt. Um die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges gibt es m. W. oft Streit um die Übernahme der Kosten. Man sollte dann also schon die eingeholten Angebote aufheben um nachweisen zu können, daß man ein günstiges gewählt hat.

    Übrigens: Dein Wagen dürfte noch recht neu sein, oder? Eine Reparatur durch Austausch des Kotflügels dürfte die angemessene Form der Reparatur darstellen.

    Bitte darauf achten, daß Du einen Schadenersatz bekommst, da dein Fahrzeug mit diesem Schaden und einem evtl. ausgewechselten Kotflügel jetzt ein Unfallwagen ist. Bei einem eventuellen Verkauf mußt Du das natürlich angeben und hast daher einen geringeren Erlös. Für diesen Verlust steht dir eine Entschädigung zu.

    |SUZUKI| |Swift MZ Sport|

  • Naja der Mann von der DEKRA hat gesagt er rechnet den Wertverlust gleich mit aus, weil ich ihn darauf ansprach. Denke mal die werden wissen was sie machen. Hoffe ich. :)

    Aber sollte ich nicht auf das Auto angweiesen sein, denn ich bin hauptsächlich in meiner Heimatstadt zur Arbeit. Dann kann ich mir die Ausfallkosten auszahlen lassen, sagte meine Versicherung. Naja mal sehen.

    Bloß die sache beim Kotflügel ist die. Der muss geflext werden und danbn neu angeschweißt werden.
    Wie ich Suzuki kenne dauert das wieder ne weile eh der neue dann da ist. So wie mit den Düsen für die Scheibenwaschanlage. Dauerte ca 6 Wochen eh die da waren.

  • @ Blaetti10:
    Falls du Probleme mit der Versicherung kriegen solltest und nen guten Anwalt brauchst, meld dich bei uns *zwinker*

    MfG Cuddle feat. Rechtsanwälte Köstner & Partner GbR :)

    PS:
    Nutzungsaufall läge pro Tag so bei 29-35 EUR +/-, wobei wir den New Swift nicht in der Nutzungsausfallentschädigungstabelle (geiles Wort *g*) gefunden haben.

  • Naja der hat ja seine Schuld eingestanden, Polizei meinte auch, obwohl sie es nicht dürfen, das er schuld hat und haben ihm gleich mal noch ein Verwarngeld in höhe von 20€ erhängt. Ich hoffe mal nicht das da irgendwelche komplikationen auftreten. Aber danke für das Angebot. Werde dran denken wenn der Fall eintreten sollte.

  • So, der DEKRA Bericht ist gekommen. Ermittelte Reparaturkosten liegen bei 1.565,77 € inkl. MwSt.
    Es wird kein neuer Kotflügel genommen, es werden nur Tür und Kotflügel wieder rekonstruiert. Dazu kommen noch weitere Kosten welche die Werke beansprucht zwecks Verbringungskosten und Ersatzteilezuschlag.

    Eine Frage beschäftigt mich jetzt noch. Die DEKRA haben einen Wertverlust von 300€ ermittelt. Bekomme ich diesen Verlust von der Versicherung ausgeglichen???

    Ansonsten ist noch zu sagen das die Versicherung des Schädigers für den Schaden eintritt, also denke ich mal dass da kein Rechtsstreit eintreten wird. *puh*