Hallo Leute,
ich ne Frage, gibt es Listen oder eine Zusammenfasung was eingetragen werden muss oder was nur ein ABE braucht oder beides? Es wäre nicht schlecht, wenn es so was gebe.
Mfg Das Ormel :erschreck:
Hallo Leute,
ich ne Frage, gibt es Listen oder eine Zusammenfasung was eingetragen werden muss oder was nur ein ABE braucht oder beides? Es wäre nicht schlecht, wenn es so was gebe.
Mfg Das Ormel :erschreck:
Ich dachte imemr das ne ABE bedeutet das man nicht eintragen muss.
Alles was keine hat muss eingetragen werden.
gibts nich... kommt ganz auf das teil an und was und wieviel der hersteller für gutachten machn lassen hat... den rest entscheidet dann der tüv... denk ich zumindest ![]()
ansonsten guckst du \"hier\" , da gibts auch irgendwo ne zusammenfassung in sachen tüv/eintragungen/usw. ...
na alles was eben keine e-nummer hat muss eingetragen werden
Zitat
Original von spy:
na alles was eben keine e-nummer hat muss eingetragen werden
Falsch, was ist mit Felgen mit ABE für das Fahrzeug? Da ist keine E-Nummer.
Im Prinzip muss alles mit E-Nummer (Spiegel, Beleuchtung...) nicht eingetragen werden.
Sämtliche Teile mit ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) oder EG-Gehnemigung (oft bei Auspuff) müssen nicht eingetragen werden, jedoch ist die jeweilige ABE immer mitzuführen.
Die ABE bezieht sich aber immer auf ein Serienfahrzeug. Sprich wenn man ein Lenkrad mit ABE hat wird darin davon ausgegangen, dass die Bereifung die Serienbereifung ist. Wenn diese aber abweicht muss das Lenkrad in Verbindung mit dieser Bereifung gesondert geprüft werden und auch eingetragen werden.
Man sollte die ABE also immer genau durchlesen, da steht meistens drin in welchen fällen sie ungültig wird.
Alle Teile mit Teilegutachten müssen eingetragen werden.
Alle Teile mit Materialgutachten müssen mit einer Einzelabnahmen eingtragen werden.
Alles sonstige ist auch nur per Einzelabnahme möglich.
Ich hoff ich hab jetzt nix vergessen.
Gruß Philix
lol noch etwas hinzufügen will:
ich habe eine TüV bescheinigung bekommen das ich meine felgen fahren darf (war teilegutachten bei)
muss aber nicht zumstrassen verkehrsamt um eintragen zu lassen.(TIPP vom Prüfer : trag es lieber ein so ein Schein [Papier] kommt schnell weg)
deine TÜV-bescheinigung ist das ein Teilegutachten... Anders wär´s wenn das ne ABE wär... TG MUSS eingetragen werden... Und ABE zu Felgen ist dann Eintragungspflichtig, wenn die keine eingetragene \"Serienbereifung\" drauf hast...
Philix, is mir schon klar...
Problem mit ABEs is eben dass sie sich aufn Serienzustand des Fahrzeugs beziehen und nichtmehr gültig sind bei zusätzlichen veränderungen... also einfach alles eintragen !!
Richtig, ausserdem ist eine \"Kombination\" möglicher Teile auch so ne Sache!
Lenkrad ABE -->Felgen ABE (Reifengrösse aber anders)... Klappt auch nur mit Eintragung...
Zum Thema Spiegel: Eigentlich müsste man einen Zettel mitführen, der besagt das das Teil mit der und der E-Nummer für Auto X zugelassen ist... Bau ich mir ne Golffront an, um alle zu schocken... Hab ich überall E-Nummern drauf. Trotzdem nicht für mich zulässig...
lol das ist nicht war.die e numer ist eine europa numer. das heisst das dieses doch richtlinien enspricht von wegen spliterfaktor usw.
also du lässt dir doch bei einem fronten wechsel nicht die teile abnehmen sondern das das alles noch passt mit massen und feder weg und lenken usw. (wie bei felgen auch)