hallo an alle
habe in einem anderen thread das hier gelesen:
<<<<Alle nach vorn wirkenden Beleuchtungseinrichtungen müssen weißes, alle nach hinten gerichteten müssen rotes Licht abstrahlen. An den Fahrzeuglängsseiten dürfen nur Leuchten angebracht sein, die gelbes Licht abstrahlen. Von diesem Grundsatz sind nur Blinker mit gelbem, Nebelscheinwerfer mit hellgelbem, sowie Rückfahrscheinwerfer mit weißem Licht ausgenommen.>>>>
hab mir jetzt die philips blue vision geholt damit ich nichmehr so gelbes licht hab, wegen xenonlook & co. -sieht halt einfach besser aus. muss ich jetzt mit den gelben neblern rumfahrn oder kann ich da auch einfach andere dinger reindrehn. is das zulässig?
MfG dat fishi
P.S. bitte nicht steinigen -hab doch die suche benutzt ![]()