Gesetzeslage Gebrauchtwagen garantie

  • Hallöchen, ich hab da mal eine Frage,
    und zwar wie sieht es genau aus nach dem Gesetz mit einer Gebrauchtwagengarantie. Soweit ich weiß muss ein Privatverkäufer keine garantie geben.

    Aber der Händler ist dazu verpflichtet. Also wenn ich mir ein Auto beim Suzukihändler kaufe ist er verpflichtet mir ein Jahr garantie zu geben. Gut das sind jetzt die ganzen großen Händler.

    Aber wie sieht es aus mit den sogenanten Grabenhändlern, oder aber falschen Schafen? Ich meine damit die Händler, die 10 Autos an der hauptstraße stehen haben und sich Car Center nennen. Müssen die mir Garantie geben?

    Ich bin nämlich letz mal bei sonem Händler angehalten und hab mal so geguckt was er für Karren da stehen hat.

    danach verklickerte er mir das er auf die meisten wagen hier keine Garantie gibt.

    Jetzt kommen wir zu der Frage, Was macht der Händler?

    Ist er ein Gewerbetreibender weil er 10 Autos vielleicht auf einen Privatplatz stehen hat oder ist er gleich ein Händler oder wie läuft das? Ist er verpflichtet mir Garantie zu geben?

    Ich hätte jetzt gesagt, er ist verpflichtet mir ein Jahr Garantie zu geben.

    Unnd was ist der große Unterschied zwischen GARANTIE und GEWÄHRLEISTUNG.

    Wenn ich z.b. bei
    http://www.autoscout-24.de oder aber
    http://www.mobile.de
    mal suche und eingebe nur händlerangebote,
    dann spuckt er mir auch diese Grabenhändler aus.

    Und bei einigen steht dann dran Garantie möglich und bei anderen steht schon gleich dran nur an händler oder gewerbetreibende oder bei einiigen steht dran keine garantie.

    Ist es jetzt rechtens was die dort machen??

    Ich möchte jetzt gerne mal wissen wie es der Gesetzgeber vorsieht mit dieser Art Garantie.

    Wo ich meinen Wagen gakuft habe,
    dann habe ich ein Schreiben bekommen von einer
    \" Car Garantie\"
    und wo ich z.B. das Problem mit meinem Kühler hatte und dem Steuergerät da konnte ich zu jedem Händler gehen und die haben sich dann mit dieser car garantie auseinandergesetzt und dann wurde das auf den ihre kosten übernommen natürlich auch nur das was vorher schon festgelegt ist.
    das kühlwasser musste ich natürlich exra zahlen ist klar.

    Wer kennt sich bei diesem Thema aus?

  • Hi,

    jo seit 01.01.2002 haften die Händler bei Sachmängeln mindestens 1 Jahr dafür
    (Sachmängelhaftung)
    Ein Ausschluss ist nicht mehr gültig, wenn also da einer (Händler bzw \"Unternehmer\"! ) schreibt: \"Unter ausschluß jeglicher Garantie / Gewährleistung / Sachmangelhaftung\" oder das berühmte \"Bastlerfahrzeug\" hat das einfach keine Gültigkeit.
    Das heißt aber halt auch nicht gleich, das du da so ne alte Möhre kaufen kannst (willst es also drauf anlegen ) und die Mängel dann vom Verkäufer beseitigen lassen willst.
    Die Sachmangelhaftung ist zwar nen gesetzliches Recht, aber ist dann auch wieder schwer zusagen in wie weit so ein Auto dann \"mangelhaft\" ist. Ist ja auch für fast jeden verständlich das so nen Auto mit z.b. 150.000 km kein Neuwagen mehr ist..
    Dann sind wiederum Verschleißteile und \"reguläre Gebrauchsspuren\" von der Sachmangelhaftung ausgeschlossen --> bewertet aber auch wieder jeder anders, insbesondere wenn sowas mal vorm Gericht landet.

    Bei nem Bremsklotz könnte man ja relativ eindeutig sagen das es Verschleiß ist, aber wenn z.b bei nem 3,5 jahre alten Audi das Motorsteuergerät bzw andere Elektronik ausfällt, düfte das schon nen Sachmangel sein und das Gesetz sollte zum tragen kommen.
    Aber bei ner Bremsscheibe könnte das ja schon schwieriger werden, Sachmangel durch z.b. Herstellungsfehler, oder wirklich Verschleiß?!
    Weigert sich der Anbieter/Verkäufer zur (kostenlosen ! ) Nachbesserung, gehts sicher irgendwann zum Anwalt und Gericht. Dort wird dann meist per Gutachten geklärt ob es Verschleiß oder nicht ist.

    Der Unterscheid zwischen GARANTIE und GEWÄHRLEISTUNG ist einfach, das der Kunde ein Recht auf Gewährleistung (Sachmängelhaftung) hat, und nicht auf Garantie. Er kann aber auch gleichzeitig eine Garantie erwerben, geht immer vom Anbieter aus.

    Bei der Gewährleistung muß der Händler innerhalb der ersten 6 Monate beweisen, das der Mangel beim Kauf nicht vorhanden war. Nach dieser Zeit muß dann der Käufer nachweisen, das der Mangel vorhanden war.

    Genau da greift dann (meist :D , wir sind ja im Rechtsstaat Deutschland, Recht haben und Recht bekommen sind 2 paar Schuhe) eine Garantie. Bei dieser reichts nämlich meist aus, wenn so ein Mangel innerhalb der Frist eintritt, Käuft muß da nichts beweisen. Weiterer Vorteil wäre bei ner Garantie, das die Abwicklung nicht immer NUR vom Verkäufer geregelt wird. Meist gibts ja Garantie bei Vertragswerkstätten und so, da kannst dann einfach in eine andere gehen und dort wird es dann auch geregelt.

    Übrigens verlängert sich die Gewährleistungsfrist bei arglister Täuschung auf 3 Jahre !! Wenn zum Beispiel mit \"Neuer TüV/AU\" gewurben wird, das Auto aber lediglich an den vergammelten Schwellern mit Unterbodenschutz zugepflastert wird, ist das auch ne arglistige Täuschung. Ebenso wenn verschwiegen wird, dass das Auto nen Unfallwagen ist (hier muß man übrigens nicht extra Nachfragen, dies muß der Verkäufer von vornherein sagen! )


    sollte ich was falsches gesagt haben, bitte berichtigen ! ;) hatten das jetzt erst in BWG und hoffe ich hab halbwegs aufgepasst *g*

  • Na dann hoffe ich mal das ich alles verstanden habe. Ist ja ein kompliziertes Thema. Also ob ein richtiger Händler, also nen BMW Zentrum mit über 200 Gebrauchtwagen oder ein kleiner an der straßenecke, sind zur Garantie verpflichtet. Das ist ja schon mal gut zu wissen. Dann kommt natürlich das Thema Garantie in wie weit.
    Was läuft wirklich mit über die Garantie und was über Verschleiß. Motor ist ja eigenlich Garantie aber Bremsen sind Verschleiß. Kann man von ausgehen. Wobei ich glaube das man auf der sicheren Seite fährt wenn man einen Wagen von nen richtigen Händler kauft. So nen kleiner Grabenhändler könnte dann schon mal schnell Theater machen. Da hätte man dann mehr Stress mit der Garantie. Am besten ist natürlich wenn man die Garantie erst gar nicht in Anspruch nehmen muss.

  • ne falsch, garantie ist nicht gewährleistung!!

    Alle Händler sind zur Gewährleistung verpflichtet ( außer bei Händler <-> Händler) , aber müßen keine Garantie geben.
    Motor oder Bremse, kann beides Verschleiß als auch ne Sachmangelhaftung sein, hängt leider immer vom konkreten Beispiel ab. Gibt leider kein Gesetzbuch wo drin steht, welches Teil dem Verschleiß oder Mangel unterliegt, da jedes Fahrzeug ja in nem anderen Zustand/Laufleistung/Baujahr etc.. ist.

    Am besten noch mal zu späterer Stunde durchlesen *g*

    Und um vielen Streitigkeiten aus dem Weg zugehen, einfach mit dem Objekt der Begierde zu ner ADAC Stelle fahrn und das Teil durchchecken lassen. Kost zwar nen paar Euro, danach hast dann aber schon mal nen unabhängigen Einblick in den Zustand des Wagens und kannst dann den Verkäufer gleich auf die Gegebenheiten hinweisen.

  • ja genau das wäre wahrscheinlich das beste was man machen kann. Wobei wieviel kostet in solcher check denn?? Ich fänds auch blöd wenn ich mit einem wagen da zum tüv fahre, den überprüfen lasse und dann muss ich 100€ da lassen und dann sagt er mir wahrscheinlich noch, das die karre schrottreif wäre. na ok vielleicht nicht gerade 100€ weil tüv ja gerade mal 81€ kostet, aber trotzdem vielleicht 60 für eine überprüfung. ich glaub man muss ganz genau gucken und versuchen so viel wie möglich über den händler versuchen herauszufinden. und über das fahrzeug.

  • klar sind so 40-80 eus nicht gerade wenig...aber sicher angemessen !
    wenn man sich wirklich nen Auto für z.b. 3000 euro kaut, lohnen sich das geld auf alle fälle. Und alle mal besser, dort für den genannten betrag fest zustellen, das z.b. noch 1000 euro reingesteckt werden müßen, als später das große Erwachen bekommen....\" Hätt ich doch mal lieber....\" ;) Muß eh jeder für sich selbst entscheiden, bei nem Winterauto was man für 300 euro eh nur 4-5 Monate fahren will, lohnt sichs ihmo nicht...

  • Ähm, die Gewährleistungspflicht wird bei Wald- und Wiesenhändlern gern an eine Bude wie CAR Garantie abgetreten. inwiefern das rechtens ist, kann ich nicht sagen. Weiterhin sind die Bedingungen bei solchen Garantiebuden meist höchst ungünstig. Je höher die Km-Leistung des Autos umso geringer der Anteil der Car-Garantie. Oft werden Autos jenseits der 100 oder 15tkm-Grenze nicht mehr angenommen. Bei manchen gibt es nur noch 10%Zuzahlung bei einem Defekt. Unbedingt die Bedingungen richtig lesen!

    Letztenendes ist man am Besten beraten, wenn man dort kauft, wo auch eine eigene Werkstatt vorhanden ist. Wiesenhändler verkaufen die Kiste nur und versuche sich aus dem Rest rauszuhalten. Und diese CarGarantien lassen es auch gern auf einen Streit ankommen.....

  • Nu´ würfelt mal nicht alles quer beet durcheinander! Die Garantiebedingungen (Kostenbeteiligung im Schadesnfall, Ausschluß bestimmter Baugruppen usw.) haben mit der Sachmangelhaftung nix zu tun, die Sachmangelhaftung kann nicht durch eine übergeordnete Garantievereinbarung eingeschränkt sein!

    Kurz gesagt, die gesetzliche Lage ist: Der Verkäufer gebrauchter Waren muss zwei Jahre Sachmangelhaftung gewähren (auch der private - der kann sie jedoch ausschliessen! :d_zwinker: ), die jedoch verrtaglich auf ein Jahr verkürzt werden kann (was meist gemacht wird), in dieser Zeit liegt die Beweislast in den ersten sechs Monaten beim Verkäufer, danach beim Käufer. Defacto heißt das also in den den ersten sechs Monaten nach Kauf haftet der Verkäufer für alle Mängel da es ihm kaum möglich sein wird zu beweisen dass der Mangel bereits bei Fahrzeugübergabe vorhanden war. Möglichkeit der Abhilfe: Ein Mängelbericht der die Mängel des Fahrzeugs beschreibt, diese dem Käufer bekannten Mängel fallen dann nicht unter die Sachmangelhaftung! Wobei Pauschalberichte wie \"alles kaputt\" usw. auch schon teilweise von den Gerichten zerissen wurden.

    In der Praxis: Weigert sich der Verkäufer für die Sachmangelhaftung einzustehen wirst Du erst mal zu tun haben Dein Recht einzufordern bzw. einzuklagen, und gerade bei den \"Wald-und-Wiesen-Händlern\" gehts dann oft schon los mit zustellfähiger Adresse der Gerichtsbeschlüsse, Identität des Inhabers usw., lohnt also gerade bei billigen Autos oft der Mühe nicht!

    Wobei, auch das muss klar sein, es auch bei den kleinen GW-Händlern durchaus seriöse gibt die sich nicht vor ihrer Sachmangelhaftung verstecken!

    Na ist ja doch wieder ziemlich lang geworden. Ist halt doch ein komplexes Thema. 8)