• Da das ja nun ein Thema in Bautzen wurde und es wahrscheinlich noch öfter vorkommen wird, hier mal was die STVO dazu sagt..

    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

    I. Allgemeine Verkehrsregeln

    §27 Verbände

    (1) Für geschlossene Verbände gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß. .....

    (2) Geschlossene Verbände, Leichenzüge und Prozessionen müssen, wenn ihre Länge dies erfordert, in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr frei lassen; an anderen Stellen darf dieser sie nicht unterbrechen.

    (3) Geschlossen ist ein Verband, wenn er für andere Verkehrsteilnehmer als solcher deutlich erkennbar ist. Bei Kraftfahrzeugverbänden muß dazu jedes einzelne Fahrzeug als zum Verband gehörig gekennzeichnet sein.

    (4) .....

    (5) Der Führer des Verbandes hat dafür zu sorgen, daß die für geschlossene Verbände geltenden Vorschriften befolgt werden.

    (6) .....


    §29 Übermäßige Straßenbenutzung

    (1) Rennen mit Kraftfahrzeugen sind verboten.

    [green]Machen wir doch sowieso nicht, oder?! ;))[/green]

    (2) Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird; Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, daß die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen befolgt werden.

    (3) Einer Erlaubnis bedarf der Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten. Das gilt auch für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart dem Führer kein ausreichendes Sichtfeld läßt.


    Die Sache mit dem geschlossen bei Rot rüberfahren, wenn der erste Teil schon durch ist, hab ich nicht gefunden.
    Mal die Rennleitung interviewen gehn..

  • *lööl* berto

    wann machen wir mal nicht unsere eigenen regeln ;)

    RENEN MIT KRAFTFAHRZEUGEN SIND VERBOTEN ???????

    ich fahr nie im strassenverkehr renn *lüch-wie-sau*

    :rotate: :smile:

    Haste Turbo, biste König

  • rätsel-quiz:

    was ist gleich da um gebrochen zu werden?


    und ich denk mal wir rennen mit unseren autos auf der schulter och ne quer durch de stadt oder? :D


    :)
    --
    ..ciao larsü

    (-: Swift-Stufenheck-Fahrer :)

  • Zitat


    Original von Crazykieler:
    Ihr glaubt doch wohl nicht wirklich, das wenn die ersten 2 Autos eienr Kolonne, ne Ampel noch gekriegt haben, das die letzten 8, auch noch rüber dürfen oder???????

    Naja, dann erklär mir mal, warum es dann Fahrradverbände dürfen?! Da weiß ich es definitv und sie werden im selben Paragraphen und im selben Abschnitt genannt.

    Ich möchte es einfach noch mal definitv für Kfz. wissen.....

    --
    Matze [f1](Nachholer) :dance2:[/f1]
    [green][f1]...der neuen Input braucht. :smokin:[/f1][/green]

  • naja, es bleibt aber nach wie vor dabei, das der verband als solcher erkennbar sein muss... und das eindeutig... also 20 radfahrer dürfen auch nur über ne rote ampel wenn alle ein angemeldetes rennen fahren oder alle das gleiche tragen...

    und 10 autos, selbst bei gleichem fabrikat und gleicher farbe, sind noch keine kolonne... siehe y-tours (alles flecktarn oder oliv) und dieser ganze beflaggungsmist mit licht und randaleleuchte usw.
    das machen die ja nicht von sich aus...


    --
    so long... :smokin:

    Robert
    [f1]der jetzt wieder zwischen Fachbüchern schlafen muss... [/f1] :rolleyes:

  • Noch mal was anderes....(auch wieder ursprünglich für Radfahrer...)

    Zitat von http://www.ag2100net.de/cmrecht.htm

    Critical Mass als „geschlossener Verband“ nach §27 StVO:


    1. Fahren mindestens 16 Radfahrer in einer Gruppe, können sie einen sogenannten geschlossenen Verband bilden. Der geschlossene Verband aus Radlerinnen und Radlern darf die Straße benutzen und zu zweit nebeneinander fahren, auch wenn die Straße einen Radweg hat. (§ 27 Abs. 1, Sätze 2 und 3 StVO). Geschlossen ist ein Verband immer dann, wenn er für andere Verkehrsteilnehmer deutlich als solcher erkennbar ist (§ 27 Abs. 3, Satz 1 StVO).


    Diese Regeln ergeben sich direkt aus §27 der StVO.


    Die folgenden Regeln sind aber nicht so klar in §27 beschrieben, deshalb wurden zur Begründung andere Quellen angeführt.


    2. Zu beachten ist, dass der geschlossene Verband als ein einziger Verkehrsteilnehmer zählt. Die teilnehmenden Personen (Fahrräder) müssen nicht extra als geschlossener Verband gekennzeichnet sein. Der Verband wird von den beiden vorne fahrenden Fahrerinnen/Fahrern angeführt (diese Leitungsfunktion wird ja durch die folgenden Fahrer und Fahrerinnen akzeptiert, indem sie hinterherfahren).


    Diese Auffassung ist in Übereinstimmung mit den folgenden juristischen Kommentaren:


    Straßenverkehrsrecht, Becksche Kurz-Kommentare, Band 5, München, 2001, S.643: „Geschlossener Verband ist eine geordnete, einheitlich geführte und als ganzes erkennbare Personen- oder Fahrzeugmehrheit (bei Radfahrern ab 16 Radfahrern). Maßgebend sind einheitliche Führung, geschlossene Bewegung, bei Fahrzeugen, außer Radfahrern, auch einheitliche Kennzeichnung (...) ...“


    In „Recht für Radfahrer“ schreibt Kettler (blv 1998, S. 43): „Geschlossen ist ein Verband, wenn er für andere Verkehrsteilnehmer als solcher deutlich erkennbar ist. Maßgeblich ist insbesondere die geschlossene Bewegung und das Fahren mit (nur dem) vorgeschriebenen Abstand. Hinzutreten kann - muss aber nicht - einheitliche Kennzeichnung.“


    2. Überfahren die „führenden“ Fahrerinnen bzw. Fahrer die Haltelinie einer Ampel bei Grün, so dürfen die Folgenden auch weiterfahren, wenn die Ampel inzwischen auf Rot springt. Es gibt aber kein Recht, für die einzelnen Teilnehmerinnen und Teilnehmer, des geschlossenen Verbands, die Vorfahrt zu erzwingen.


    Dazu sagt der Beck- Kommentar folgendes aus: „Im Rahmen der StVO ist er (der geschlossene Verband) wie ein Verkehrsteilnehmer zu behandeln, mit der Folge, dass z.B. nach berechtigtem Einfahren in eine Kreuzung oder Passieren einer Einmündung, durch das erste Fahrzeug der Kolonne, die einzelnen dem Verband angehörigen Fahrzeugführer, trotz nunmehr auftauchender bevorrechtigter Verkehrsteilnehmer (Rechts vor Links, Vorfahrtszeichen- oder Lichtzeichenanlagen- Regelung) nicht wartepflichtig werden, ...Jedoch dürfen Fahrzeugführer im Verband nicht blind dem Vorausfahrenden folgen und das Vorfahrtsrecht erzwingen, ...“ (Straßenverkehrsrecht, Becksche Kurz- Kommentare, Band 5, München, 2001, S. 643)


    „Allerdings dürfen die Verbandsteilnehmer nicht blind dem Vorausfahrenden folgen und auch nicht ihre Vorfahrt erzwingen“ (Kettler in "Recht für Radfahrer" (blv 1998: 43)).


    3. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen den Verband nicht unterbrechen.


    Dazu noch mal der Beck-Kommentar: „Unterbrechungsverbot. Geschlossene Verbände (...), Leichenzüge und Prozessionen haben weder Vorrecht noch Vorrang, doch darf der übrige Fahr- wie Gehverkehr sie nicht unterbrechen und nur in freigelassenen Zwischenräumen passieren. Niemand darf das Durchfahren oder Durchgehen also erzwingen.“ (Straßenverkehrsrecht, Becksche Kurz- Kommentare, Band 5, München, 2001, S. 643)


    4. Der geschlossene Verband darf gebildet werden, auch wenn der übrige Verkehr behindert wird.


    Als Begründung wieder Kettler in „Recht für Radfahrer“ (blv 1998: 43): „Für die Bildung eines Verbandes gibt es keine einschränkende Vorschrift. Insbesondere ist es nicht verboten, einen Verband zu bilden, nur weil der übrige Verkehr dadurch behindert wird.“


    Auch juristische Laien müssen eine Rechtsauffassung zu einer juristischen Frage entwickeln. Dieser Text ist in diesem Sinne als Meinungsäußerung zu verstehen.


    Autor: Udo Schuldt, 3.11.2001


    hmmmm.....
    --
    Matze [f1](Nachholer) :dance2:[/f1]
    [green][f1]...der neuen Input braucht. :smokin:[/f1][/green]

  • also ich glaub kaum, das die Grünen da ne Ausnahme machen, was die Verkehrsregeln angeht.
    Und gerade bei Rotlichtverstoß.
    Wär ich über ne rote Ampel gefahren, würde ich:

    1. andere derb damit gefährden (die verzichten sicher nicht freiwillig auf ihr Recht

    2. meinen Führerschein wär ich auch los. Weil das ein Verstoß Gruppe A ist. Heißt schwerwiegend. Führerschein ade. Und ich bin ja nunmal noch in der Probezeit, auch wenn der Rest von euch das nicht war.

    Soviel dazu!!!!

    Möchte gern noch ein paar Tage mit meinem Swifti fahren

    :p

  • ach rosi,
    dat mit dem anderen gefährden... ich sag nur mit 140 inner 70er ;) da is der schein auch wech.. :rolleyes:

    und dat mit bei rot rüber, also in bautzen hat dat glaub ich niemanden interessiert..
    kann mir schon gut vorstellen, das mit den kolonnenregeln..

    *gg*
    moe
    :hasi:

  • HÄÄÄÄÄ ???? wer fährt denn mit 140 inner 70 zone????? ;D :rolleyes:


    also ICH nicht!!!! :)) *aufbodenguck*

    Außerdem blitzen sie dort nicht....haben sie 14 Jahre nicht getan, da werden die nicht plötzlich damit anfangen, wenn ich meinen FS habe. :dance1:

  • @ Jani ....

    da bleibste halt bei rot stehen wir können ja weiter fahren ...

    und alle die dabei den FS abgeben müssen setzten sich bei dir mit rein....;)

    *anmerk* kannst dich ja schon mal nach nen susi bus umschauen :smile:

    Haste Turbo, biste König

  • Hy Rose,

    lass dir das bloss nicht gefallen.

    Kann dir sagen, dass Ich auch noch in der Probezeit (zwar nur noch zwei monate aber trotzdem)

    Ich musste auch schon mal nen monat laufen, da hatte ich in ner geschlossenen ortschaft bei 50km/h erlaubten 90 km/h stehen, ich habe nur noch gesehen wie der polizist auf die straße gerannt kam und mit seiner kelle um her wuchtelte.

    naja der sagte dann zu mir: nen monat laufen; 3 punkte; und 100€ strafe.

    und ich weiß wie das gefühl ist, wenn dich jemand überholt oder schneller und denkt dann er hätte was geschafft, dann denk ich mir immer "fahr nur du pfeife, ich weiß das ich dich locker kriegen würde, aber ich darf´s nicht"
    --
    mfg

    Devil ehem. mario :smokin:

    powered by Suzuki

  • Ich stell mir das gerade vor, wie alle über Rot fahren und dann doch mal geblitzt wird! :p
    Wenn man alle Bilder nebeneinander hängt gibts ein schönes Gruppenfoto! ;)

  • hallo@all!

    weil ihr gerade so schön über geschwindigkeitsübertretung und so redet..... ich hätte da mal ein klitzekleines problem... X( also folgendes. ich hatte damals mit 16 in kanada meinen führerschein gemacht und als ich 2 jahre später wieder nach deutschland zurück kam musste ich erstmal den lappen total neu machen X( X( X( erst wurde mir gesagt das dafür die probezeit wegfällt aber dann (1 Jahr und 11 monate später) wurde ich doch mal auf der autobahn geblitzt und auf einmal hatte ich dann wohl doch wieder probezeit ?( ?( ?( ich musste dann eine nachschulung machen (von dem geld was ich bis dahin für führerschein machen und für die strafe ausgeben musste mal garnicht geredet) als diese dann überstanden war hatten die mir abermals 2 jahre probezeit aufgebrummt mit dem hinweis darauf, daß wenn wieder etwas passiert wo die strafe mehr als 40€ betragen würde, ich den führerschein nochmals neu machen müsste! :shoot3: jetzt habe ich wieder ein jahr davon rum bekommen und will heute früh auf arbeit fahren... auf einmal macht es in einer 60ig zone wieder blitz... ich glaube ich hatte ungefähr 80ig drauf. hat von euch einer ne ahnung vom bußgeldkatalog??? Ich muss erwähnen, das seit dem ich meinen führerschein habe noch nicht einen einzigen unfall hatte!!!!!!!!!! und das so eine schikane wie das hier in deutschland fabriziert wird einfach mal das allerletzte ist!!! wäre echt cool wenn mir da zwecks bußgeldbestimmungen mal jemand weiterhelfen könnte. die ironie dabei, andere leute fahren leute tot bekommen 2-3 pünktchen und evtl. auch fahrverbot und wenn man mal geblitzt wird, darf man gleich seinen führerschein 3 mal neu machen?!?!?!?!?!?!?! irgendwas läuft doch hier wohl total verkehrt.... vorallem wenn man schon fast 8 jahre den führerschein hat, unfallfrei ist und immernoch probezeit bekommt...

  • Zitat


    Original von badboy:
    hallo@all!

    ...will heute früh auf arbeit fahren... auf einmal macht es in einer 60ig zone wieder blitz... ich glaube ich hatte ungefähr 80ig drauf. hat von euch einer ne ahnung vom bußgeldkatalog???

    Halb so wild, wird erst ab 21 Km/h (abzugl. Toleranz) interessant, kostet "nur Verwarngeld"

    ab dann wird´s aber richtig teuer und da gibt´s auch Punkte :shock2:

    Alles andere steht im Verkehersportal.de:
    http://www.swiftmania.de ->Links ->

    Einfach mal Schauen uns Suchen !!!

    mfg


    --
    8) Swifting is the answer against extreme stress 8)

  • hm.... :( na da bin ich wirklich mal gespannt! wo das das letzte mal war hab ich die 3 mal angeschrieben wegen foto. hab bis heute noch keins gesehen X(
    --
    Ferrari........ pfff :)