Angebliche Fahrerflucht

  • moin,

    also in der regel sieht das doch so aus, dass die polizei deine vater mit seinem auto zum revier bittet udn der andere typ auch mitm auto, und dann wird verglichen!

    Aber wenn bei dir ja nix ist, würde ich auf jeden fall zu nem anwalt gehen (bist ja sicher rechtschutzversichert) und der wird das klären. Und wenn der typ dich schon sos doof anmacht mach direkt ne Anzeige wegen Nötigung, dann bekommt er einen aufn sack!!

  • @ devil:

    Am besten abwarten und Tee trinken und nicht verrückt machen! Wenn die von nix wussten, kommt vielleicht auch nie was. Und wenn doch was kommt, kann man immer noch nen Anwalt einschalten.

    Bis dahin: Lass dir gutgehen und Gute Fahrt ;)

  • @alll, danke

    Cuddletoy, jo ich werde einfach mal abwarten. ich habe bis jetzt noch keinen anwalt eingeschaltet. abwarten und...............

    Peter ähhm naja also ich habe keine rechtschutz, aber das auto mit dem ich unterwegs war und ich habe bei der versicherung gefragt und die sachten mir dat würde zählen weil es ja um das auto geht.

    @dogita, nicht alles so ernst nehmen. haste auch so einen sicheren job??gg. aber bei vielen ist das so.

    @baby, ich kenne das auch zu gut. ih bin damals mit dem roller zu schnelll gefahren und das kam auch erst 5 wochen säter. wobei der vorfall mit fahrerflucht jetz auch schon 1 1/2 monate her ist. bis wie lange danach kommt denn eiegntlih was?? ich arbeite auch für den staaat und ein so schönes leben haben möchten doch vieile oder?? den ganzen tag könnte ich eier kraulen,hehehehe. aber egal fürs nichts tun geld kriegen ist doch auch schön. bessser war das wo ich damals bei den stadtwerken war, die siund morgens um 8 gekommen um 9 raus gefahren in die stadt und dann stadtbummel gemacht. also soviel zu dem thema staaatsangestellte.

  • Ich weiß leider ned, bis wann die da was schicken können..
    Aber warte mal ab um so mehr Zeit vergeht, umso unwahrscheinlicher is es, dass doch noch was kommt!

    Ja, für den Staat zu arbeiten is wirklich ned schlecht.. :biggrin:
    Eigentlich hab ich da fast nix gemacht, ausser Internet surfen, quatschen, bisschen schlafen.. eigentlich war das voll die Freizeitgestaltung!
    Hab mir dann sogar schon Sachen von zu Hause mitgenommen, damit ich irgendwie beschäftigt war. :)

    Der einzige Unterschied war halt, dass ich nicht im Pyjama in die Arbeit gehen konnte! :biggrin:

    Aber jetzt ziehen wir nicht die lieben Beamten so in den Dreck, wahrscheinlich war das halt so ein Glücksgriff und auf andern Ämtern gehts eh anders zu. :)

  • jo das haste recht. ich meine ich mache zwar nur meine ausbildung beim staaat aber das reicht. den ganzen tag das liebe buch nehmen tut eh keiner und das kann man auch nicht und naja so surfe ich dann halt im netz und quatsche hier und schlafe da und wie dus schon sagtest, es ist ein schönes aber manchmal auch anstrengendes leben, denn manchmal ist echt nichts z tun und dann sitzt du da rum und fragst dich was du hier machen sollst. ich meine im moment ist nicht so schlimm aber es gibt zeiten da sitzt du aufm stuhl und guckst dir aus purer langewiele die \"brigitte\" zeitschriften an die irgendwo rumliegen oder aber du liest john grisham. das mache ich auch, dann sitze ich manchmal da und lese. habe shcon 5 bücher von ihm wähhrrend der arbeit gelesen. naja so ist das leben aber so geht es in anderen firmen auch zu. nen kolllege ist in der industrie und der sagt ihre maschienen stehen fast still, die machen gar nichts mehr.

  • Zitat


    Original von ~~Baby~~:

    Mein Freund is auch im Dezember 2003 durch eine Zone durchgefahren, wo man dass eigentlich nicht darf, sonder wo eben nur die Anrainer durch dürfen..
    Die haben das irgendwie auf Video aufgenommen und das Schreiben mit der Anzeige is dann auch erst im Juni 2004 gekommen.. :)


    Tat = Dezember 2003
    anschreiben kam erst am Juni 2004????

    gabs bei solch kleineren verkehrsdelikten nicht ne verjährungsfrist von 3 monaten, wenn bis dahin kein zettel bei dir im briefkasten ist??

    korrigiert mich wenn ich falsch bin - ansonsten sollte sich dein freund das nochmal anschauen - dann wäre das verfahren ja nichtig!

  • Bei kleinen Ordnungswidrigkeiten sinds drei Monate, da muss ich Dir beipflichten. Aber ich glaub, dass es ab Bußgeld (früher ab 80 DM, heute ab 40 Euro) sechs Monate sind.

    Meine Suzukis:
    seit 2005: 2005er 1.3 Jimny Urban Challenge 25, APIO 58*STAR / Front Bumper / GOKU / Intake Chamber / Panhards / HD Radius Arms, ARB Air Locker, ASFIR VTG-Schutz, BF Goodrich MT 215/75 R15, Dotz Hammada Dark, Fox V2A ESD, trail master comfort +50mm, Waeco MS-402 Autopilot
    2001 - 2005: 89er Samurai GTi, Babylobster, 255/70 R15 ATs auf CW, Eberspächer B5W-Standheizung

  • Zitat


    Original von Nachholer:
    Wäre es vielleicht sinnvoll, drauf zu achten, woher der Post-Autor stammt?! In Österreich werden bestimmt einige Dinge anders gehandhabt als in Dtl.


    klar ich guck mir in der 30 minütigen mittagspause nach durchlesen des threads noch alle nationalitäten sämtlicher an der diskussion beteiligten user plus deren werdegang an.

    :augenroll:

  • <Erbsenzähl>

    Jetzt mal in Anbetracht der Tatsache, dass das hier zum \"Laberthread\" ausartet...

    1. In Österreich beträgt die Verjährungsfrist generell sechs Monate für solche Sachen (wenn ich richtig informiert bin)
    2. War nicht die Posterin, sondern deren Freund gemeint. Und aus dem Thread hier geht nicht hervor, ob dieser deutscher oder österreichischer Staatangehörigkeit ist bzw. ob der in Österreich oder Deutschland geblitzt wurde.

    et cetera et cetera et cetera...
    </Erbsenzähl>

    Meine Suzukis:
    seit 2005: 2005er 1.3 Jimny Urban Challenge 25, APIO 58*STAR / Front Bumper / GOKU / Intake Chamber / Panhards / HD Radius Arms, ARB Air Locker, ASFIR VTG-Schutz, BF Goodrich MT 215/75 R15, Dotz Hammada Dark, Fox V2A ESD, trail master comfort +50mm, Waeco MS-402 Autopilot
    2001 - 2005: 89er Samurai GTi, Babylobster, 255/70 R15 ATs auf CW, Eberspächer B5W-Standheizung

  • *zurückzick*

    Hmm, ich nahm an, dass Du in ca. 2 Jahren Forumseilnahme schon mal gesehen hast, wo das auf einen Blick zu sehen ist.
    :i_baeh:


    Btw. Baby\'s Freund fährt einen weißen Fünftürer..Noch Fragen?
    :d_pfeid:

  • devil

    Gaaaanz langsam zum Mitlesen: In Ö. sind lt. Chris die Verjährungsfristen bei 6 Monaten. In Dtl. bei 3 Monaten. allerdings gibt es bei den Behörden auch Mittel und Wege, das Ganze zuverlängern.
    Warte es einfach ab....

    Beschleunigend hat sich für mich herausgestellt, eine Verkehrsrechtschutz zu haben und die Anwältin in die Spur schicken.

  • Die 3 Monate beziehen sich nur auf Verkehrsordnungswidrigkeiten.

    Die Unfallflucht ist gemäß § 142 StGB eine Straftat und verjährt erst in 3 Jahren gemäß § 78 II Ziff. 5 StGB.

  • Jap, also mein Freund is auch aus Österreich.. (DJe.. :d_zwinker: )

    Ich weiß jetzt nicht genau wie die Verjährungsfrist bei uns is, aber 6 Monate sind des sicher, wenn nicht sogar länger (1 Jahr).. :d_gutefrage:

    Aber ich habe sowieso einen Einspruch in seinem Namen erhoben und schon war die Sache gegessen..

    Is ja sowieso zu oft so, dass wenn man sich nicht wehrt, einiges falsch läuft.
    Also am besten immer gleich aufmucken! :biggrin:
    Dann wissen die Leute (und auch die Behörden), dass sie sich ned alles erlauben können!

  • So hallöchen, also bis jetzt habe ichs geschafft und es ist nichts gekommen. ich muss ehrlich zugeben, das ich gar net mehr dran denke. also och glaube mal das das vorbei ist.
    Aber wir werden ja sehen und wenn dann kann ich immer noch einen Anwalt einschalten.