• hola, ich hätte mal ne frage, darf man eigentlcih ein nciht angemeldetes auto auf öffentlichen strassen abschleppen???


    gruß thomas

  • ja, du darfst, nur auf die autobahn darfste nicht. also max geschwindigkeit 50 .... wie es mit ner schnellstrasse aussieht würd mich interessieren. müsste ich auch bald mal ausnutzen ... weil sons kurzeitkennzeichen nur um den wgen zum kollegenzu fahren um die dämpfer zu wechseln ... :erschreck:

  • Zitat

    ja, du darfst, nur auf die autobahn darfste nicht.

    Häh, ich dachte ein nicht angemeldetes Fahrzeug darf auf öffenbtlichen Straßen überhaupt nicht bewegt, ja nicht mal abgestellt werden 8o

  • so hab ich meinen unfall-gti ohne stossstange und nur mit fahrersitz zum scheibenwechseln gezogen.

    so hat auch ne kollege meinen alten wagen abgeholt ... man musset ja auch nicht übertreiben...bewegt werden darf das schon ... nur nicht aus eigener kraft.

    sonst zur not ne altes kennzeichen hinten dran ..

  • Zitat


    Original von der_flow:
    sonst zur not ne altes kennzeichen hinten dran ..


    Mach das bloß nich!!! :d_neinnein:
    Dann lieber gar kein Kennzeichen. Wenn die dich mit nem Kennzeichen erwischen, was nich gültig is, oder nich zu dem auto gehört, kannste gewaltige Probleme bekommen!

    Nur mal als Hinweis!

  • ein nicht angemeldetes fahrzeug darf nicht mit seil oder stange über öffentliche straßen abgeschleppt werden


    das weiß ich ziemlich genau (habe mich erkundigt) weil wir sonst meine stufe so zum schrotter gebracht hätten


    auf nem anhänger oder transporter isses kein problem weil dann wie transportgut behandelt wird

  • Hätte ne dringende frage! Muss in etwa einer stunde nen gti abschleppen (wahrscheinlich motorschaden)! Schafft das ein gl mit 53 ps überhaupt? Weil is ziemlich bergig hier...
    Ne schnelle antwort wäre super!!!