@ Tutti
Aus eigener Tasche auf keinen Fall!!!
Die Werkstatt, oder der Mietwagen geber wird schon wissen wie dieser ab zu rechnen ist.
das vorgestreckte Geld kriegt man nie mehr zurück
@ Tutti
Aus eigener Tasche auf keinen Fall!!!
Die Werkstatt, oder der Mietwagen geber wird schon wissen wie dieser ab zu rechnen ist.
das vorgestreckte Geld kriegt man nie mehr zurück
Hier mal ne Geschichte dazu:
Die Person hatte nen Unfall und sich einen Mietwagen genommen und direkt auf Kosten der Versicherung. Die wollte aber den Mietwagen nicht für die gesammte Dauer bezahlen und hat nur einen Teil bezahlt. Wie auch immer ist dann was offen geblieben und die Kosten wollte die Mietwagenfirma dann von der Person zurück haben. Wie das mit dem Schrift Verkehr aussah weiß ich nicht, nur das Ende vom Lied war die Person hatte nach 1 Jahr ein Brief vom Inkasso Unternehmen im Briefkasten, obwohl sie gedacht hatte es sei alles erledigt. Also am Ende unnützen Ärger.
Natürlich kriegt man das vorgestreckte Geld zurück. Ich durfte auch den Abschlepper, die Standzeit bei der Werkstatt, Medikamente, Krankenwagen alles selbst bezahlen aber bin nicht auf einem cent sitzen geblieben (Okay auf 10€ für den Krankenwagen von meiner Frau, die haben aber erst nach einem Jahr die Rechnung geschickt, da hatte ich dann aber kb mehr auf die Versicherung.)
So, er ist wieder im heimischen Stall. Nach genau 7 Wochen nach den Crash. Bin mal gespannt wie sich die Versicherung bezüglich des Mietwagens verhält. Habe ich nicht die ganze Zeit genutzt, sondern 22 Tage.
Hier mal ne Geschichte dazu:
Die Person hatte nen Unfall und sich einen Mietwagen genommen und direkt auf Kosten der Versicherung. Die wollte aber den Mietwagen nicht für die gesammte Dauer bezahlen und hat nur einen Teil bezahlt. Wie auch immer ist dann was offen geblieben und die Kosten wollte die Mietwagenfirma dann von der Person zurück haben. Wie das mit dem Schrift Verkehr aussah weiß ich nicht, nur das Ende vom Lied war die Person hatte nach 1 Jahr ein Brief vom Inkasso Unternehmen im Briefkasten, obwohl sie gedacht hatte es sei alles erledigt. Also am Ende unnützen Ärger.
Natürlich kriegt man das vorgestreckte Geld zurück. Ich durfte auch den Abschlepper, die Standzeit bei der Werkstatt, Medikamente, Krankenwagen alles selbst bezahlen aber bin nicht auf einem cent sitzen geblieben (Okay auf 10€ für den Krankenwagen von meiner Frau, die haben aber erst nach einem Jahr die Rechnung geschickt, da hatte ich dann aber kb mehr auf die Versicherung.)
Es Gibt Gesetze die das Regeln, und meines Wissens, ist die Versicherung in der Pflicht den Wagen komplett für die Zeit zu zahlen.
Iimmer einen Rechtsanwalt hinzu ziehen. Denn auch diesen zahlt die gegnerische Versicherung
So, er ist wieder im heimischen Stall. Nach genau 7 Wochen nach den Crash. Bin mal gespannt wie sich die Versicherung bezüglich des Mietwagens verhält. Habe ich nicht die ganze Zeit genutzt, sondern 22 Tage.
Das ist sehr schön.
Aber siehe oben...egal was die gegnerische Verischerung erzählt. Sie muß die komplette Zeit von 22 Tagen zahlen.
Und...gehen wir davon aus das es 49 Tage waren die Du deinen Wagen nicht fahren konntest, muß Sie für die restlichen 27 Tagen einen Ausgleich zahlen.
In dem Fall wären ca. 20 -25€ am Tag.
Wie geschrieben..ich meine immer die gegnerische Versicherung
Genau. Eine Nutzungsausfallentschädigung werde ich auch noch geltend machen. Und ja..einen Rechtsanwalt habe ich jetzt auch eingeschaltet.
ZitatEs Gibt Gesetze die das Regeln, und meines Wissens, ist die Versicherung in der Pflicht den Wagen komplett für die Zeit zu zahlen.
Iimmer einen Rechtsanwalt hinzu ziehen. Denn auch diesen zahlt die gegnerische Versicherung
Das stimmt, nur wenn die Reperaturzeit sich verzögert weil du kein Geld für die Reperatur hast bzw die Versicherung noch nicht gezahlt hat ist das dein Problem. Du musst die Versicherung darauf rechtzeitig aufmerksam machen und die müssen dir dann schonmal Geld zahlen oder wenn sie es nicht tun hast du den Anspruch auf den vollen Nutzungsausfall.
So, Versicherung hat nun alles bezahlt.
Die Scheinwerfer LED müssen noch eingestellt werden. Geht angeblich nur bei Suzuki ? Oder gibt es da einen Trick ?
Gruss James
Geht aus eigener Erfahrung nur mit einem speziellen, teuren Gerät. Meine Werkstatt, die das Fahrwerk verbaut hat,
hatte dieses Gerät angeschafft sonst hätte ich auch nach Suzuki gemusst.
Die einstellgerät muss normal jede Werkstatt haben
Also brauchst nicht unbedingt bei Suzuki zu gehen .
Aber normal wenn man ein Unfall Auto instandsetzt und die Scheinwerfer gewechselt würden mussen die schon nach der Reparatur eingestellt sein