Swift Sport Alufelgen / Reifengröße , Felgenbreite, ET etc. / Was passt / was habt Ihr #?!

  • So, ich traue mich jetzt einfach mal - nach 20 Minütiger vergeblicher Suche und mache mal ein neues Thema auf...

    Sorry, falls es das Thema schon gibt - war ich blind - Aber ich kann nix finden...

    Also ich will auf den SSS ein paar "schöne" Alufelgen montieren. Ich tendiere eher zu 17 Zöllern, da 18 Zöller vermutlich nicht so wirklich zu dem Auto passen ? (lässt sich sicher nicht gut fahren, die Spur / Sturz passen nicht mehr etc.?!)

    Bei dieser Gelegenheit will ich natürlich auch möglichst 215/40 (oder 35) R17 montieren, ggf. wenn es eng wird auch 205/40...

    Habe aber keine Lust irgendwas an meinen Radläufen ziehen oder umlegen zu lassen oder auf dem TÜV rumzuhängen zwecks Eintragung etc.

    Als Beispiel würden mir jetzt die "Borbet Y 7x17 ET40" gefallen. (Bin aber natürlich offen für alles, was besser aussieht als die Originalfelgen) Dort lese ich jetzt in der ABE z.b. folgende "Auflagen" ... :


    K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


    K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

    K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

    :/ Bedeutet das, dass das gemacht werden muss ? ... und anschliessend wohl auch abgenommen werden muss ? Oder liegt es in meiner Verantwortung, das halt nix übersteht oder schleift ?

    Was habt ihr drunter ? Was passt bzw. ist per ABE freigegeben ohne Eintragungen ?


    :/

    Wer später Bremst, ist länger schnell :evil:

  • :/ Bedeutet das, dass das gemacht werden muss ? ... und anschliessend wohl auch abgenommen werden muss ? Oder liegt es in meiner Verantwortung, das halt nix übersteht oder schleift ?

    Generell gilt: Jede Rad-Reifen-Kombination, die nicht explizit eine ABE-Freigabe für dein Fahrzeug hat, muss auch entsprechend abgenommen werden. Die ABE bezieht sich i.d.R. aber auf das Serienfahrwerk, d.h., hast du den Wagen mittels Fahrwerk oder Federn tiefergelegt, ist die ABE der Felgen auch wieder nichtig.

    Die dazugehörigen Auflagen (Bördeln, ...), die im Gutachten stehen, können erforderlich sein, müssen es aber nicht. Die Felgenhersteller sichern sich mit solch "verschärften" Auflagen meist nur zusätzlich ab, damit sie aus der Nummer raus sind, falls der Kunde "übergroße" Felgen ohne die entsprechenden Zusatzarbeiten montiert und die dann evtl. doch schleifen oder nicht passen.

    Ob du die Auflagen letztlich abarbeiten musst, hängt zu einem großen Teil von der Laune des Prüfers ab. Erbsenzähler können strikt darauf bestehen, dass sämtliche Auflagen umgesetzt werden, allerdings sehen es die meisten Prüfer nicht ganz so eng und geben sich damit zufrieden, wenn nichts schleift, kratzt oder anschlägt.

    Was habt ihr drunter ? Was passt bzw. ist per ABE freigegeben ohne Eintragungen ?

    Wenn du dir Didis Link anschaust, wirst du sehen, dass ziemlich viel passt und auch problemlos eingetragen werden kann - zum allergrößten Teil auch ohne Umsetzung der Auflagen. Zudem kannst du dir in so ziemlich allen großen Online-Felgenshops anhand der Schlüsselnummer passende Felgen mit ABE anzeigen lassen, falls du dir das Geld für die Eintragung sparen möchtest.

  • Danke für die ausführliche Beschreibung Robz ...

    Ist soweit klar, was du schreibst. Es geht bei mir "erstmal" um das original Fahrwerk.... Das das mit der ABE hinfällig wird, sobald dieses geändert wird, ist mir klar.

    Die Frage wäre vielleicht besser so formuliert gewesen : Wenn diese Auflagen in der ABE aufgeführt sind, MUSS es dann zwangsläufig vom TÜV/Dekra etc. abgenommen werden ?

    Didis link lese ich mir die Tage aufmerksam durch - Alle 55 Seiten. :)

    Wer später Bremst, ist länger schnell :evil:

  • Die Frage wäre vielleicht besser so formuliert gewesen : Wenn diese Auflagen in der ABE aufgeführt sind, MUSS es dann zwangsläufig vom TÜV/Dekra etc. abgenommen werden ?

    Ja, muss es, denn wenn diese Auflagen im Gutachten stehen, steht i.d.R. auch immer Auflage A01 mit dabei, die besagt:

    Zitat

    Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

    Wenn du dir den Sommerfelgen-Thread mal zu Gemüte geführt hast, wirst du feststellen, dass die Leute auch problemlos weitaus krassere Rad-Reifen-Kombinationen inklusive Gewindefahrwerk auf maximaler Tiefe eingetragen bekommen haben - ohne Nacharbeiten. Bei meinen Schlappen (7,5x17 ET38 mit 205/40) hätte ich laut Gutachten ebenfalls bördeln, umlegen und was sonst noch machen müssen. Mein Prüfer hat sich reingesetzt, ist 2 Mal scharf im Kreis gefahren, war zufrieden, dass nix schleift, fertig.

    Mal abgesehen von den Zusatzkosten besteht da echt kein Grund zur Panik. :thumbup: