HAb jetzt erstmal nen Brief verfasst, in dem er zu ner Stellungnahme aufgefordert wird und die Unterlagen zu "meiner Rechtsanwältin" weitergeleitet werden *grins*...
Vielleicht hatte er den Schaden einfach selbst auch übersehen und den Wagen ohne Bedenken weiterverkauft. Hab mich vorhin nochma mit ELMicha getroffen- Dank an ihn nochmal. Ihm sind auch die tierischen Unterschiede in den Spaltmaßen linker und rechter Front aufgefallen.
Naja... mal sehen, was mir der Autohändler antwortet.
... vielleicht darf ich fa wirklich mein armes kleines Justy-Baby wieder abgeben und bekomm ein Neues. Das wäre allerdings Schade, weil ich erst letzte Woche mit dem Verbasteln meiner Anlage fertig geworden bin...;(
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* Wer nicht überzeugen kann, sollte wenigstens Verwirrung stiften! *
Fahrt ihr auch Unfall-Wagen?!
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Zitat
Naja... mal sehen, was mir der Autohändler antwortet.Hmmm, wär´s vielleicht ratsamer gewesen mit dem Händler erst mal zu SPRECHEN statt gleich, am besten noch per Rechtsanwalt, zu schreiben?
Ok, andererseits: Einen Unfallschaden übersehen ist eine Sache, einen gepfuschten Unfallschaden als Fachmann zu übersehen m. E. eine andere.
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Grußsz, @rne"Die Lage ist hoffnungslos aber nicht ernst!"
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..........wäre da auch erstmal "nur" hingefahren

mal gespannt wie die reaktion ist,
schreib uns mal bitte weiter
wenn dir der händler mit geld oder sonst wie
entgegen kommen tut,
dann würde ich da schon drüber nachdenken
weil beim rechtsfall rennste wahrscheinlich ewig hinterher.........viel glück !
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.........[f1]unterwegs im Namen des Herrn[/f1][f1]so long[/f1]......
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- Offizieller Beitrag
Na ist ja deine Entscheidung, aber ich wäre auch erstmal zu dem Händler hingegeangen und ihm die Sache geschildert.
Und danach, wenn keine Einigung zustande gekommen wäre oder er alles abstreitet und uneinsichtig/unfreundlich wäre erst einen Anwalt eingeschaltet.Willst du denn ehrlich deinen Wagen zurückgeben, wenn das möglich ist ?
Dann muss er dir übrigens keinen anderen Wagen anbieten, sondern kann dir auch einfach den kaufpreis zurückerstatten.
Solltest du dir vielleicht nochmal genau überlegen.
Was für ein händler ist das denn überhaupt?
normaler PKW An/Verkauf oder ein markenhändler?
Hättest doch auch einfach vorschlagen können, dass der Kaufpreis reduziert wird und er dir die Differenz auszahlt.Aber du wirst schon wissen was du machst und willst.
Halt uns aber auf dem laufenden -
So... Zum Glück habe ich heute Urlaub!
War heute mit meinem Vater (der hat das Auto gekauft und "dafür unterschrieben") bei diesem Autofritzen und haben ihn etwas zur Rede gestellt. Der hat natürlich von nix keine Ahnung und behauptet steif und fest, das er das Auto so, wie es jetzt ist und ohne zu wissen, dass es ein Unfallwagen war, von einem älteren Mann gekauft hat Er wußte nicht, dass das Auto nen Schaden hatte.
Hab danach nochmal mit der Vorbesitzerin telefoniert, die mir die Telefonnummer des Händlers gegeben hat, an den sie vor knapp zwei Jahren den Haufen Schrott noch für 2000 DM losbekommen hat. Der wiederrum hat ein Gutachten da, was ca 8000 DM Schaden festlagt und hat den Wagen auf der Richtbank wieder hergerichtet. Die ganze Front muß wohl angeblich von dem Schaden betroffen gewesen sein.
Nach dem Aufbau des Autos wurde es an einen Menschen in Bayern verkauft. Den konnte ich aber noch nicht erreichen, weil der irgendwie nicht da ist.
Mal sehen was noch so alles rauskommt...
So recherschieren (schreibt man das so?) macht irgendwie Spaß.
Gestern dachte ich noch, dass es ein kleiner Schaden sei- heute weiß ich, daß mein Auto ne neue Front hat und sogar auf der Richte war. Mal sehen über wieviele Ecken welcher Händler hier wem den Schaden verschwiegen hat. So ne Sauerei- und wem passierts?! Mir!X(
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* Wer nicht überzeugen kann, sollte wenigstens Verwirrung stiften! * -
puhhhh, das ist ja schon eine derbe geschichte.........
also schon, rein gesetzlich ein "richtiger" unfallschaden !is ja wie ein tatort

naja, als besitzer des autos weniger schön
so ein mist !mal gespannt wie das weitergeht.........
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*cobra11 für Zentrale...*
:p
viel Erfolg
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______________________ich hab einen der letzten

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Hab den Mann In Bayern erreicht- Bessergesagt mein Vater. Weiß allerdings nicht so richtig was da bei dem Gespräch rausgekommen ist. Konnte nur erfahren, dass der Mann in Bayern meinen Autohändler auch kennt. Stellt sich nur noch die Frage: Hat der Mann im Bayern den Unfall verschwiegen, oder mein Autohändler.
Haben uns mal bisschen kundig gemacht- Normalerweise muß der Autohändler den Wagen zurücknehmen und das Geld wiedergeben - trotz gefahrenen 30000 km seit einem Jahr ujnd vier Monaten und trotz nem Rostloch im Auspuff und trotz immernoch verstellter Spur. (Wagen zieht nach links...)
Oder, wie sehr ihr das?
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ach du schande, auch das noch !
16 monate
puhhh, das macht die sache nicht einfacher
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- Offizieller Beitrag
16 Monate
und das fällt dir erst jetzt auf.Denke mal da könntest du schon ein paar Probleme bekommen.
Wenn ich mich richtig erinnere, dann muss nach 12 monaten vom käufer nachgewiesen werden, dass der Schaden schon vor dem Kauf bestand.
Auspuff zählt nicht, genauso wie Reifen und ähnlichem, da es normale Verschleißteile sind.Aber wenn du dich schon an eine Anwältin gewendet hast, dann wird dir dir das bestimmt alles genauer sagen können.
Auf jeden fall noch viel Glück bei deinen Recherchen.
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Leute! normalerweise bin ich einer, der lieber Auto fährt und nicht daran rumbastelt. Ich fahr das Ding, weil ich es brauche um von A nach B zu kommen und etl wieder zurück. Beim Kauf des Autos sah die ganze Sache halt ganz anders aus. Der Unterboden war frisch gemacht, der Auspuff war in nem ordentlichen Zustand. Das Auto hatte halt rundum nen ordentlichen Zustand. Vor allem hab ich nen Allrader gesucht, weil man halt im Winter hier in der Erzgebirgischen Einöde ein wenig besser unterwegs ist.
Aber es ist halt net alles Gold, was glänzt...:(
Nächste Woch bin ich auch nicht da- Hab nen Lehrgang und kann da nicht so weiterrecherschieren. Mal sehen was wird...
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Na holla!
So was ist übrigends kein Sachmangel, die Reklamationsfristen von Sachmängeln kannste´ da erst mal getrost abhaken IMHO - arglistige Täuschung verjährt z. B. erst nach 30 Jahren! 
Demnach ist aber die besagte Frau die letzte vor Dir im Brief eingetragene Halterin, oder? Alle anderen genannten also selber Händler bzw. Reparatuer.
Ja ja, Gebrauchtwagenkauf unter Kollegen! Wer glaubt dass da alles redlich zugeht muss auch glauben dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet!

Ist aber in sofern alles hypothetisch da Dir (bzw. Deinem Vater als Käufer) gegenüber einzig und allein Euer Händler als Verkäufer haftet, und den schützt auch Ahungslosigkeit nicht, noch dazu bei so einem Schaden der für einen Fachmann mühelos erkennbar sein müsste, Deiner Beschreibung nach!
Rückabwicklung - abzüglich der üblichen, aber recht geringen Kosten für die Nutzung durch Dich - des Kaufvertrags wäre eine Möglichkeit, vor einer alternativen Minderung würde ich das Fahrzeug allerdings erst mal ganz genau prüfen lassen, dass er zur Seite zieht lässt ja auch auf eine nicht ordentlich durchgeführte Reparatur schliessen. Ich weiss ja nicht was Du bezahlt hast, aber rechne mal: 2.000,- DM für den unfallbeschädigten Wagen bezahlt, lt. Gutachten für 8.000,- DM repariert, macht schon mal 10.000,- DM und dann ist strenggenommen noch nix dran verdient. Wo spart man dann: An der Qualität der Reparatur! Das geht zugegebenermassen manchmal und an ein paar Punkten, aber Deiner Zustandsbeschreibung nach wurde da ja massiv "gespart"!
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Grußsz, @rne"Die Lage ist hoffnungslos aber nicht ernst!"
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Ja, die Fau war die letzt im Brief eingetragene Besitzerin- Danch ging es knapp ein Jahr lang duch Werkstatt- und Händlerhände. Glücklicherweise haben wir ne Rechtschutz- Den Fall übernimmt nächste Woche die Rechtsanwältin. Wir haben ja auch gute Karten in dieser Sache...
Der Autodienst, wo ich es gekauft habe, hat sich aich nochmal gemeldet- Dem ist der Hintern auf Grundeis gelaufen, glaub ich. Jetzt heißt es nur noch abwarten. Mal sehen, was nu so rausspringt.
Die Berichterstattung läuft natürlich weiter;)
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* Wer nicht überzeugen kann, sollte wenigstens Verwirrung stiften! * -
Tja, manche wollen´s dann eben leider nur so, jetzt könnte er m. E. höchtens darauf hinaus wollen zu Behaupten der Schaden wäre erst Dir passiert, aber dagegen stehen ja jetzt schon die Aussagen sowohl von der Vorbesitzerin als auch von einem der "Zwischenhändler" wie Du schreibst! Da würde ich jetzt auf jeden Fall massiv Daten sichern (Adressen, Tel.-Nr. usw.) damit Du die Leute dann auch wiederfindest, denn ein Prozess kann sich da lange hinziehen!
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Grußsz, @rne"Die Lage ist hoffnungslos aber nicht ernst!"
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Also irgendwie bin ich mies drauf!X(
War heute beim Jan zwecks stabi einschweißen und haben vorsichtshalber mal ne domstrebe reingehalten (passt natürlich nicht)...
Und da ist ihm aufgefallen, das mein Kotflügel auf der Beifahrerseite unter dem blauen Lack rot ist!! (Farbe bei den schrauben abgeblättert)
Hab mir das noch mal genau angeguckt, und es gibt keinen Zweifel, der war mal rot und wurde in wagenfarbe lackiert.
Das lässt eigentlich nur auf einen Unfall schließen.Als ich den Wagen vor 3 1/2 Jahren gekauft hab, wurde mir aber auf dem Kaufvertrag schriftlich zugesichert, das der Wagen unfallfrei ist!
Deshalb will ich den Vertragshändler morgen mal zur rede stellen.
Wie is´n da die rechtslage?? Lässt sich da was holen? Is ja immerhin ne wertminderung, die mir verschwiegen wurde. Das hätte ja den Kaufpreis beeinflußt...
Is da nach 3 jahren noch was zu machen? Is doch eigentlich Betrug! -
nach über 3 jahren noch n beweis anzutreten kannst dir imho spahren, da mußte erstma nachweisen das das schon vorher war... *gg*
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kontrolle ist eine illusion. um so größer die kontrolle umso größer ist die illusion!BERLIN-TREFFEN am 5.3.04 !!!
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@ Jens
das ist so!
guck dir dein kaufvertrag nochmal an ob irgendetwas drin steht das er mit blauer farbe verkauft wurde? oder überprüfst du die farbkennung deines swifts im motorraum (typenschild) wenn es da widersprüche gibt...ist der fall eindeutig!
ist dann ein kaufvertragsstörung nach BGB durch arglistige täuschung (heißt wirklich so :-)...) und da hast du nach entdeckung des versteckten mängels (egal wann die ist!...liegt im ermessensspielraum des gerichts...aber grundsätzlich egal) 1 Jahr zeit, auf den kaufvertragspartner (kleiner tip: mach immer alles schriftlich)zuzugehen und um nachbesserung zu ersuchen...
hoffe konnte dir helfen und viel glück...kannst ja mal berichten!
:smokin:
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*** "SUZUKI MARINA CAMP 2004" 23.-25.7.2004 Bergwitzsee (Uferpromenade) bei Wittenberg (Sachsen-Anhalt) *** -
So, war heute mal dort und hab die zur Rede gestellt.
Die haben das nich bestritten!
"Ja, der hatte mal was, und weil es nich so viel kosten sollte haben wir einen gebrauchten Kotflügel rangeschraubt..."Interessant!
Komisch ist nur das der 8 (!) Jahre alte orginal kotflügel noch in ordnung ist, und der gebrauchte vor sich hin rostet!!
Was denkt ihr, da sollte doch wenigstens ein neuer Kotflügel drin sein? Von mir aus auch unlackiert, aber dann wenigstens kostenlos. Immerhin haben die mir das verschwiegen...
Und ein neuer wäre fällig. Ich bin davon überzeugt, das, hätten sie einen neuen statt einen gebrauchten genommen, der jetzt nich rosten würde! Der Orginale is ja auch noch Top!Mir würden also kosten entstehen, die sie aus Kulanz übernehmen könnten. Dann kann man die ganze Sache vielleicht vergessen...
Aber ne andere Werke such ich mir trotzdem!X(
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Wer Hubraum sät, wird Drehmoment ernten! -
@ jens
versuchs einfach! denke schon das funzt wenn du dich durchsetzt!
:smokin:
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*** "SUZUKI MARINA CAMP 2004" 23.-25.7.2004 Bergwitzsee (Uferpromenade) bei Wittenberg (Sachsen-Anhalt) *** -
maxi_gs: Halt mal den Ball flach von wegen arglistige Täuschung usw., wenn man so einen Vorwurf erhebt und u. U. sogar zur Anzeige bringt dann läuft das Ding und kann sich im Zweifelsfall zu ´nem gewaltigen Boomerang entwickeln, Du kannst Dich ja mal grob über Schadenersatzforderungen wg. Rufschädigung und das Straßmaß für falsche Anschuldigungen erkundigen!

Jens: Nicht schön, aber das Schraubteil (!) Kotflügel alleine ist als "Unfallschaden" schon arg grenzwertig, da würde ich jetzt nicht so heftig auf den Busch klopfen! So als grobe Daumenpeilung - wobei in der Rechtsprechung fast nix unmöglich ist - fängt ein Unfall da an wo die Teile nicht mehr nur mit der Karosserie verschraubt sind (wie eben Türen, Hauben, Stoßstangen und meist die vorderen Kotflügel), Wertminderung ist bei Schraubteilen m. W. schon mal ganz ausgeschlossen, wäre IMHO auch ungerechtfertigt wenn etwas nur von Schrauben gehalten wird, dann ist es hinterher so gut wie vorher! Nicht schön ist zweifellos trotzdem dass es Dir nicht gesagt wurde und zudem wie´s aussieht auch noch eher schlampig gearbeitet wurde, wenn die auf Kulanz was machen dann ist das m. E. angemessen, aber den ganz großen juristischen Hammer solltest Du da besser erst mal eingepackt lassen bevor Du Dir das nicht von ´nem Juristen hast absegnen lassen!
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Grußsz, @rne"Die Lage ist hoffnungslos aber nicht ernst!"
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