Technisch macht das Fahren ohne RDKS m. E. keine Probleme. Es leuchtet eben der gelbe Hinweis auf den Fehler im RDKS. Kann man loeschen, kommt aber nach dem Anfahren wieder, da der Fehler nach wie vor besteht. Man sollte eben so nicht zur HU fahren.
Hat der NZ mit RDKS nach wie vor seine Raddrehzahlsensoren? Falls ja, dann waeren alle anderen Systeme nicht darauf angewiesen und ABS/ESP wuerden uneingeschraenkt funktionieren. Selbst im Unfall-Fall waere es sehr gewagt, zu unterstellen, das funktionsunfaehige RDKS waere unfallursaechlich gewesen. Wenn es denn ueberhaupt bemerkt wird... :wacko:
Das ist so - technisch ganz nuechtern betrachtet. Dass das RDKS wie alles andere funktionieren muss, was an dem Moehr'n dran ist, das bleibt unstrittig.