Höherlegung des Swift

  • nicht schimpfen   :whistling: , aber ich hab das auch in meiner Vorstellung drin, dachte mir aber mit neuem Thema mekr von Euch zu erreichen
    Höherlegung des Swift


    Servus,

    ...sooooo,die Spurverbreiterungen (40mm pro Achse) sind jetzt schon eine Weile drauf. Ich hab dann auch noch die Bremssättel direkt rot angepinselt (Foliatec). Jetzt fehlt ja von meinen Anfangsspinnereien nur noch das Tönen der hinteren Scheiben...

    Jetzt aber ma´ was ganz anderes... Ich steh so a bisserl auf WRC (Optik) und hab überlegt mein schwarzen Bomber Höher zu legen !!! Das mag nicht jedem gefallen. Aber die WRC Fans könnten es zumindest verstehen.
    Hat jemand Erfahrung damit? Folgenden Link dazu könnte ich anbieten:

    http://www.spaccer.de/de_DE/marken-und-m…i/swift-iv.html

    http://www.spaccer.de/de_DE/spaccer-hoeherlegung/system.html


    Ich bin um jedes Ernst gemeinte Feedback dankbar.

    Grüße Tim


  • Achtung! Der SWIFT auf dem Foto ist nicht höher gelegt. Ich habe nur meinen SWIFT mit Bild diesem Händler zur Verfügung gestellt (ist eine längere Geschichte) ... Also das Bild bitte nicht als Vergleich nehmen, da der SWIFT seit Tag 1 immer noch 100% Serie ist -> Grund: Leasing.


    Beste Grüße,
    Fabian

  • Zitat


    Achtung! Der SWIFT auf dem Foto ist nicht höher gelegt. Ich habe nur meinen SWIFT mit Bild diesem Händler zur Verfügung gestellt (ist eine längere Geschichte) ... Also das Bild bitte nicht als Vergleich nehmen, da der SWIFT seit Tag 1 immer noch 100% Serie ist -> Grund: Leasing.


    Beste Grüße,
    Fabian

    Und trotzdem sieht er schon offroad aus :D
    Mir unbegreiflich was Suzuki sich dabei gedacht hat..

  • Jemand hier aus dem Forum hat da gekauft für seinen SX4..
    Ich weiß aber grad nicht wer. Stöber mal in der SX4 Ecke dieses Forums ;)


    Das Thema heißt

    Mal ordentlich festgefahren


    Auf der 2ten Seite des unterforums für sx4

    Co2 Ausstoß.... Klimawandel.... ALLE reden davon... ICH mach's einfach!

  • Zitat

    Blöde Frage..

    Darfst du gar nix am Auto verändern wenn du es Least.. bin ja eher für Bares ist Wahres oder so :)


    Meiner ist auch geleased und ich darf verändern was ich will.

    Gesendet von meinem GT-I9505G mit Tapatalk

  • @ Rauschkugl

    Laesing darf man nur mit Genehmigung veränderungen vornehmen ansonsten alles wieder zurückbauen.
    Selbst wenn du einen Unfall hast musst du ihn reparieren lassen.
    Denn Leasing Fahrzeuge sind Eigentum der Leasingfirma und nur die bestimmt.
    Den Streit hab ich schon ausgefochten.

  • Den SX4 kann man mit dem Spacer Höher legen ,ist aber nur Sinnvoll wenn man das auch nutzt und dann noch Geländereifen drauf macht.
    Die Straßenlage verändert sich mit Reifen und höher legen zudem mehr sprit wegen Reifen und der höherlegung

  • Darfst du gar nix am Auto verändern wenn du es Least.. bin ja eher für Bares ist Wahres oder so :)

    Dürfen schon, aber mit "Zurückbauen" zur Abgabe bei Vertragsende. Das muss nicht sein.

    Ebenso wäre es in meinem Fall absolut "verrückt", da der SX4 mein Spaßfahrzeug ist. ;)


    PS: Ich hatte schon ein längeres Telefonat mit dem Inhaber von SPACCER. Sehr netter und vor allem kompetenter Mann, der nicht nur weiß, warum er genau diese Produkte verkauft, sondern auch darüber hinaus Kompetenz in Sachen "Fahrwerk" hat... :thumbup:


    Beste Grüße,
    Fabian

  • Zitat

    @ Rauschkugl

    Laesing darf man nur mit Genehmigung veränderungen vornehmen ansonsten alles wieder zurückbauen.
    Selbst wenn du einen Unfall hast musst du ihn reparieren lassen.
    Denn Leasing Fahrzeuge sind Eigentum der Leasingfirma und nur die bestimmt.
    Den Streit hab ich schon ausgefochten.


    Ich habe nicht behauptet, dass ich keine Genehmigung habe. Ich kann, wie ich bereits gesagt habe, verändern was ich will. Ohne weitere vorherige Absprache. Natürlich kann man nicht das Dach absägen, sondern sollte sich im rückbaubaren Bereich aufhalten, was am Ende aber nicht gemacht werden muss.
    Ich muss ihn auch nicht reparieren lassen beim Unfall, ich müsste nur die Wertminderung durch den nicht reparierten Unfall bezahlen, wenn ich den Wagen wieder zurückgebe. Das sollte auch generell gelten.

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