Wenn bei Deinem Fahrzeug der Sitz der Verschraubung an der Lenksäule nicht überprüft wurde, hätte das KBA sich schon bei Dir gemeldet und das Fahrzeug still gelegt. Zu dem Poltergeräuschen aus dem Lenkgetriebe gibt es keine Rückrufaktion, da es sich hier um kein sicherheitsrelevantes Problem handelt. Da musst Du zu einem Suzuki Partner fahren und wegen Geräusche reklamieren.