Fahrersitz defekt

  • Hallo liebe SX4-Fangemeinde,

    ich wollte am Samstag Schonbezüge über die Sitze ziehen, werde ich wohl in die Tonne werfen, vernünftig straff bekommt man die nicht :(  und sehe dabei das vorne wenn man drauf sitzt links die Naht auf ca 2 cm auf ist :(  :(
    Ich bin nun ein wenig von der Qualität enttäuscht, bei meinem Alten ein Ford Focus, waren die Sitze nach 14 Jahre wie neu :thumbup:
    Meiner ist ein Reimport aus Ungarn, Erstzulassung 06.2012 also knapp ein Jahr alt. Von dem Händler habe ich eine 5 Jahr Gebrauchtwagen-Garantie und von Suzuki sollte es ja noch 2 Jahre Herstellergarantie geben, aber sind solche Schäden
    da inbegriffen? Was würdet Ihr machen.


    Viele Grüße
    Stefan

  • Ab zum Händler und fragen, was ER für dich tun kann!

    Sitze sind in gewisser Hinsicht auch ein "Verschleißteil" - je nachdem, wie man hier aus- und einsteigt, können die schon beim Erstkontakt hinüber sein, wenn z.B. deine Jeans mit einer Niet im Bezug hängenbleibt und diesen somit einreißt...

    Frauen sind meist dafür prädestiniert, sich beim Aussteigen auf dem Sitz zu drehen -> voilà schon geht es der Sitzoberfläche an den Kragen. Egal ob Leder, Stoff, Alcantara usw. ... die Sitze sind zum Sitzen und nicht für Bewegungsaktionen gedacht. Natürlich müssen sie auch "etwas aushalten", aber hier siegt i.d.R. die schonende Art und Weise, wie man sie benutzt.

    Bsp.: Bei einem befreundeten AUDI TT -Fahrer hat die Freundin es geschafft, mit ihrem Herumrutschen und Drehen auf den Sitzen beim Aussteigen, durch ihre Hosenknöpfe das Leder komplett einreißen zu lassen... -> Sitzoberfläche im Eimer, Freundin natürlich total "unschuldig" und TT -Fahrer maßlos angenervt. :D


    Beste Grüße,
    Fabian

  • Sitzbezüge sind in der Garantie inbegriffen. Gibt also keine Probleme, sofern nicht nachweislich mutwillige Zerstörung vorliegt.

    Bei dir gibt es mit dem Reimport aber ein paar Haken. Ist die Garantie in Deutschland beantragt? Sind die Inspektionen eingehalten? Erste Insp. ist 1 Jahr nach Übergabe an den Importeur fällig, nicht nach Erstzulassung. Servicenachweise sind zwingend notwendig, Kulanz auf Reimporte gibt es von Suzuki Deutschland nicht.

  • Ich werde Montag mal den Verkäufer anrufen was der meint. Wie und wo muss ich die Suzuki Garantie beantragen? Das habe ich noch nicht gewusst

    VG
    Stefan

  • Lasse mich gerne korrigieren, aber wird die nicht im Rahmen der Pflichtmäßigen 1000er Inspektion beim Import mit abgebügelt?

  • Ob das irgendjemand macht, obliegt dessen "Pflichtbewusstsein". EU-Händler sind meist nur Fahrzeugverkäufer, die machen das nicht, weil sie den Kunden nach Verkauf eh nie wieder sehen. Und ob sich der dann aufgesuchte Händler drum kümmert ist auch so eine Sache. Ist der Händler ein Autohaus, bei dem man auch zu Werkstattbesuchen und Inspektionen auftaucht, sollte der wenigstens so "geistreich" sein und die Garantie für das EU-Fahrzeug in Deutschland beantragen.

    EU-Fahrzeuge können garantiemäßig in Deutschland nicht bearbeitet werden, da das Fahrzeug nicht durch Suzuki Deutschland verkauft wurde und somit im Fahrzeugstamm für die Garantiebearbeitung gar nicht existiert. Das weiß halt nur kein Fahrzeugkäufer, weil es die EU-Händler nicht interessiert und der Käufer das so nicht erfährt. Das böse erwachen kommt dann erst mit dem ersten eigentlichen Garantiefall. Ist das Inspektionsintervall nicht eingehalten, gibt es gar keine Herstellergarantie in Deutschland. Das Inspektionsintervall läuft bei einem EU-Fahrzeug anders, als bei einem deutschen Fahrzeug (siehe meinen obigen Post).

  • Das Fahrzeug lief ein Jahr in Ungarn als Leihwagen. Der Händler von dem ich den Wagen gekauft habe vor zwei Wochen, hat mir seine übliche 5 Jahre Gebrauchtwagengarantie gegeben.

    VG
    Stefan

  • Das habe ich vom Autoverkäufer schrfitlich:

    Zitat

    Das Fahrzeug hat ab Erstzulassung 3 Jahre Werksgarantie,
    also jetzt noch über zwei Jahre. Wir verlängern auf 5 Jahre Gesamt mit einer Gebrauchtwagengarantie auf die wichtigsten Baugruppen. (Motor, Getribe, Antrieb, u.s.w.).


    Ich werde Ihn gleich morgen mal kontaktieren.
    VG
    Stefan

  • Hi,

    ich habe heute mit meinem Verkäufer gesprochen, der sagt ich soll ins nächste Suzuki-Autohaus fahren, und gut ist. Ich werde berichten, meinstens geht es nicht so glatt ;(


    VG
    Stefan

  • Was meinst du genau?? Überhaupt keine Neuwagengarantie?? Oder auf den Sitz nicht ???

    Zitat

    Google sagt: Sie haben ein Produkt mit Herstellergarantie erworben, die Ihnen für die vereinbarte Garantiezeit / Gewährleistungszeit (zwischen 2 und 3 Jahren, je nach Hersteller) auch zusteht. Nebensächlich ist, ob das Fahrzeug vom deutschen Vertragshandel oder aus dem Ausland stammt. Zur Ausführung einer Garantiearbeit in der Garantiezeit hat der Hersteller sein, in ganz Deutschland verbreitetes, Vertragshändlernetz. Jeder Vertragshändler ist gesetzlich verpflichtet, die ggf. anfallenden Garantiearbeiten durchzuführen ohne dem Kunden Geld hierfür abzuverlangen.

    Einmal editiert, zuletzt von Pett (24. Juni 2013 um 19:53)

  • Ist ja schön und gut, Google hat ja Recht, was Google aber verschweigt: Die Garantie kann an Voraussetzungen gebunden werden und die ist bei Fahrzeug nun mal das eingehaltene Inspektionsintervall.

    Das du in Deutschland GAR KEINE Garantie erhätst, habe ich nie gesagt, in Deutschland muss nur das Fahrzeug erst mal registriert werden im einen Garantieantrag bearbeiten zu können!

  • Hi,

    heute hat der freundliche Suzukimann angerufen:

    Suzuki hat den Garantiefall abgelehnt, weil die 30.000er Inspektion 3 Monate zu spät gemacht wurde X(
    Also ist meine Neuwagengarantie wohl im A.... :thumbdown:

    Hat schon mal jemand die Bezüge abgenommen? Gibt da etwas zu beachten?

    VG
    Stefan

  • Muss ich den Sitz ausbauen?

    Das Autohaus das mir den SX4 verkauft hat, hat mir schriftlich 2 Jahre Neuwagengarantie zugesagt, da habe ich sogar mehrmals nach gefragt, vielleicht geht über die Schiene noch was.

    VG
    Stefan