Lagerschaden und Scheckheft falsch ausgefüllt

  • Guten Abend liebe Suzuki´s,


    mein Vater hat einen Suzuki Swift Allrad. Nicht mal bei 75000 km stellt sich heraus dass er einen Lagerschaden am Getriebe hat.

    Kulanzantrag wurde von einer Suzuki Werkstatt gestellt. Leider wurde es abgelehnt. Da keine Anschlussgarantie gemacht worden ist und die Inspektionen nicht ordnungsgemäß ausgeführt worden sind. Bei einer Inspektion muss ich ja mal mitteilen, das die nicht ordnungsgemäß erfüllt worden ist, da mein Vater wegen einem Stimmband-Tumor für eine längere Zeit im Krankenhaus war. die anderen drei Inspektionen wurden von einem Meisterbetrieb in meinem Ort ausgeführt, natürlich nach den Suzuki´s AGB´s.

    Bei einem Anruf bei Suzuki habe ich festgestellt, dass die Daten im Scheckheft ( auf der Garantie Karte ) falsch ausgefüllt worden ist. Die Fahrgestell-Nr und der Fahrzeug-Typ stimmen nicht mit dem Fahrzeug meines Vaters überein. Somit hätte er ein 1,5 3 T. und keinen Allrad 5 T.

    Was meint ihr was man da machen kann???

    Ist einem das auch schon mal passiert? Und gibt es hier auch Leute, die auch schon bei wenig KM-Leistung ein Lagerschaden am Getriebe hatten??


    Lieben Gruß :rolleyes:

  • Hi das ist ein aüßerst schwieriger Fall......da du zum einen bedenken musst (verzeih mir den Ausdruck und alles gute für deinen Pa) aber zivilrechtlich intressiert das keine Sau.

    Und wenn Suzuki einen fehler gemacht hat, es in deiner (eurer) Beweispflicht liegt, dieses zu nierderlegen.

    Und eins ist gewiss (Recht haben und kriegen sind zwei paar Schuhe)

    Ich würde dir folgendes raten, besorge dir alle Rechnungen (die sowohl Inspektionen, Ölwechseln und jeden schei... beinhalten) um nachweisen zukönnen, das du (ihr) mit einen (eurer) Fahrzeuge da wart!

    Irgdendwo müssen sie ihn richtig Eingetragen haben, wenn nicht!!!!!!!! (skry, für den Ausdruck dann habt ihr pech gehabt).

    Du musst dir das wie folgt vorstellen, alle Autofirmen haben ein (Markensystem) eingefügt, welches wie folgt funktioniert......du fährst zu einer Inspektion, ergo es wird (mit deinen Fahrzeugdaten) eingetragen.

    Sprich..... sofern du umziehst, den Händler wechselst etc, es egal ist. Da du mit (deinen Daten regestriert bist) es völlig gleichtgültig ist was passiert, hauptsache du bist Eingetragen!!!!

    Inspektionen ist zum einen, natürlich Geldmacherreich, aber auch eine art Absicherung dafür das du Nachweisen kannst, sie eingehalten zuahaben.

    Ums auf den punkt zubringen, du hast auf gut deutsch die Arschkarte, wenn du es nicht nachweisen kannst.

    ich hoffe konnte dir ein stückweit helfen, bin zwar momentan mit Freunden am Feiern und total besoffen (typisch studenten) aber das ändert nichts an den Richtlinien zumal ich jura studiere.

    Sofern du weitere fragen hast schreib mich einfach an lg fabian

    Ps. sofern du keine Rechtschutz hast, lass es gleich bleiben. Sollte es vor Gericht gehen, kannst mit ca 3-7000Eur rechnen. lg

  • Zitat


    ich hoffe konnte dir ein stückweit helfen, bin zwar momentan mit Freunden am Feiern und total besoffen (typisch studenten) aber das ändert nichts an den Richtlinien zumal ich jura studiere.

    Und deshalb sollte man das dann auch bleiben lassen.

    Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, geknüpft an dessen Bedingen.

    Ob die Garantiekarte richtig oder falsch ausgefüllt worden ist oder die Inspektionen fachmännisch und dem Wartungsplan von Suzuki entsprechend gemacht worden sind....ist doch völlig irrelevant für sein defektes Getriebe.

    Weil....

    Zitat

    Da keine Anschlussgarantie gemacht worden ist und die Inspektionen nicht ordnungsgemäß ausgeführt worden sind. Bei einer Inspektion muss ich ja mal mitteilen, das die nicht ordnungsgemäß erfüllt worden ist, da mein Vater wegen einem Stimmband-Tumor für eine längere Zeit im Krankenhaus war. die anderen drei Inspektionen wurden....ausgeführt

    ...hier anscheinend grundsätzlich mindestens eine Inspektion nie durchgeführt wurde und Suzuki somit eine den Garantiebedinungen voll entsprechende Grundlage hat, der Zusage zu widersprechen.


    PS:

    Zitat

    sofern du keine Rechtschutz hast, lass es gleich bleiben. Sollte es vor Gericht gehen, kannst mit ca 3-7000Eur rechnen.


    Dazu sage ich jetzt mal nichts.

  • Ich schließe mich da voll und ganze Manu an. Eine Inspektion nicht eingehalten und schon erlischt die Garantie. Welche Gründe und Ursachen diese "versaute" Inspektion hat, interessiert auf gut deutsch so weiter keine Sau.

    Ebenso verhält es sich mit der Kulanz. Kulanz ist Kulanz und keine Garantie! Ein Anspruch auf Kulanz besteht nicht und so liegt die Entscheidung ebenfalls beim Hersteller. Die Anschlussgarantie wird von einer Garantiegesellschaft gestellt, die mit Suzuki in Kooperation steht. Somit können im Kulanzfall entsprechende Dinge teilweise von der Garantie getragen werden, was den Hersteller quasi finanziell entlastet. Somit steigt natürlich dessen Bereitschaft einen Kulanzantrag (der meist aus prozentualer Beteiligung des Schadens besteht) statt zu geben.

    Nichts desto trotz als Lösungsvorschlag: Suche dir einen Händler der Getriebe instand setzt. Das wird dir viele "Nerven" ersparen. Ein Lagerschaden kostet so in der Regel keine 1000€ (ca. 900 +/-). Tauschgetriebe bzw. Händler die Getriebe einschicken liegen meist locker bei 1500€ und mehr.

  • Das ist nicht ganz richtig, eine Garantie ist keine freiwillige Leistung des Hersteller.

    Kennen Sie den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie bei Neuwagen?
    Wissen Sie, dass es diesen überhaupt gibt? Was allgemein als Neuwagengarantie bekannt ist,
    umfasst zwei grundlegend verschiedene Dinge. Die gesetzliche Gewährleistung/Garantie bei
    Neuwagen, auch Sachmängelhaftung genannt, gilt 2 Jahre nach dem Neuwagenkauf und regelt per
    Gesetz in §437 BGB, dass der Verkäufer/Autohändler bei auftretenden Mängeln am Neuwagen haftet.

    Das...(dabei belassen und nichts zu sagen) habe ich jetzt einfach mal überhört.

    Da Manu scheinbar noch nie vor Gericht stand, was ich für Ihn hoffe und sich somit nicht mit den Preisen auskennt. Lassen wir mal so im Raum stehen.

    Womit er jedoch Recht hat, ist das die Neuwagengarantie nicht verlängert wurde und somit der Anspruch verfällt.
    Was ich jedoch meinte (Recht haben und bekommen) bezog sich ledeglich darauf, das man mit Hilfe der evtl anders angelegten (Rechnungen, Inspektionen, etc.) das so auslegen kann, das Ihr doch Recht bekommt.

    Und Suzuki dafür grade steht.

    Aber will ja nichts gesagt haben, verlassen wir uns einfach auf das Fachwissen der Masse :thumbup: :thumbup: :thumbup: :thumbup:

  • Die Garantie ist aber an BEDINGUNGEN geknüpft. Wenn diese BEDINGUNGEN nicht eingehalten werden, erlischt der Garantieanspruch. Eine Bedingung ist zum Beispiel die Durchführung Inspektionen im Wartungsintervall nach Herstellerangaben. Kommt es dabei zu Unregelmäßigkeiten, egal warum, ist es so, wie Manu es schon sagte. Garantie futsch!!!

    Gruß Sven[b]

  • Um was anderes geht es ja hier aber auch nicht, da wir uns nicht mehr innerhalb dieser 2 Jahre befinden, wo sich der Hersteller sozusagen drehen und winden kann, wie er will und aus dieser gesetzlichen Haftung nicht heraus kommt. Selbst wenn die Garantiekarte im Serviceheft sowie die beiden ersten Inspektionen korrekt eingetragen und durchgeführt sind, gibt es ab einer vermurksten 3. Insp. keine Kulanz mehr.

    Es gibt auch zB. genug Leute die dann im 3. Jahr die Insp. nicht durchführen, weil die Garantie "ja dann eh" um ist. Nach 3 Jahren oder 45tkm schreibt der Hersteller zB. den Getriebeölwechsel vor. Da braucht man dann nicht jammern, wenn man mit 55tkm oder mehr einen Lagerschaden hat.
    Dies aber nur als Beispiel. Ich gehe jetzt in diesem Fall nicht davon aus, das der Getriebeölwechsel nicht durchgeführt wurde.

  • Hi :)

    bin Autoverkäufer ... da hast du leider eigentlich keine Chance... sofern es nicht mehr in der Gewährleistung oder in der Garanie liegt bringt es nichts ...
    ehrlich gesagt da kann dann auch jemand kommen und sich beschweren dass sein Auto bei 170 000 KM nen Motorschaden hat und dann verlangen dass es übernommen wird ...
    Warum sollte das ein Hersteller auch machen ? zusätzlich muss ich zur kulanzfrage noch was sagen ... wobei ich erst seit kurzem bei Suzuki verkaufe und vorher bei Fiat war ... also beruhen meine Erfahrungen NOCH alle auf Fiat.
    Wenn dein Service nicht beim Hersteller gemacht wurde sondern bei einem freien händler weil es n paar euro günstiger ist ... sagt der Hersteller normalerweise auch : OK, Garantie geht in i.o. da es nach unseren Richtlinien ist aber Kulanz ist mal komplett zu vergessen ... Das ist ein Geben und Nehmen in diesem Geschäft einem treuen Kunden will man einfach mehr bieten als einem der wegen ein paar Euronen zum freien Händler springt wobei du sogar dann wahrscheinlich kaum ne chance hast.
    Bezüglich deinem Serviceheft ... versuch dir ein richtiges zu organisieren ... kommt mir so vor als wär da was verwechselt worden und nicht falsch gestempelt ... das wird später dann interessant wenn du deinen Swift wieder verkaufen willst.

    MfG

    Arimahn

  • @TE
    du schreibst selber das ihr die Anschlussgarantie nicht abgeschlossen habt -> WARUM?

    wenn ihr Inspektionsintervalle verpasst (auch jemand anderes kann es zur Werkstatt bringen) dann hätte euch eine Markenwerkstatt darauf hingewiesen das ein Service fällig ist
    da hat dein Pa an der falschen Stelle gespart wenn er nicht in eine Markenwerkstatt gefahren ist

    ich werde so lange ich den SX4 fahre (derzeit 3 Jahre alt mit 2 Jahren Anschlussgarantie für 250€) den in eine Markenwerkstatt bringen bis er ca. 7 Jahre ist

    Suzuki Fahrzeughistory
    1996er Baleno -> 2004er Liana -> 2009er SX4 City -> 2016 Mitsubishi ASX All Star+

    Einmal editiert, zuletzt von sx4-chemnitz (19. März 2013 um 10:08)

  • Wenn alle Leute so denken würden... :thumbup:

    Ich finde innerhalb der Garantie sollten Werstattbesuche in freien Werkstätten tabu sein, wenn man seinem Auto gutes tun will.
    Nur der Vertragshändler weiß wirklich über alles Bescheid und kann zB. auch für Fahrzeuge laufende Serviceaktionen bei Inspektionen mit erledigen. So erhält ein Kunde zB. bei einer Inspektion auch ein Softwareupdate für Motorsteuergeräte, welche Probleme beheben können. Ein ordentlicher Händler führt diese auf jeden Fall durch. Während der Garantie sind diese kostenlos. Auch hat der Händler immer aktuelle und somit auch zB. geänderte Ersatzteile, die mit eingebaut oder verwendet werden können.

    So gab es zB. für die ersten NGV Diesel mal eine längere Ölablassschraube, weil man durch zu festes anziehen der bisherigen, kürzeren Schraube die Ölwanne "sprengen" konnte. Wie oft habe ich mitbekommen, das Leute in freien Werlstätten oder Werkstattketten waren und nach der Insp. oder Ölwechsel über Ölverlust klagten. Dann ging die Rennerei und das Theater los, wieso die Ölwanne gerissen ist und wer den Mist bezahlt.

    Bei den ganzen techn. Änderungen, die heutzutage im Laufe der Jahre noch an einem Auto erfolgen, sollte der Händler die erste Wahl sein. Die heutigen Auto`s sind keine VW Käfer oder Golf 1 mehr, in denen simpler Krimskrams verbaut ist und jeder "Depp" der einen Schraubenschlüssel halten kann im Stande ist, sein Auto selbst zu warten.
    Es gibt immer wieder Dinge, die nach Wartungsarbeiten zu beachten sind und bei Nichtbeachtung zu komischen Phänomenen oder Problemen führen.

    Soweit das Wort zum Dienstag. :D