Also, dieser LED-Streifen hat eine E4- Nummer:
http://www.concept-s.nl/alle-producten…4-keurmerk.html
Das heißt, er ist als Standlicht zugelassen.
Das Reglement sagt dazu:
§17 Beleuchtung
(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.
§17 (2) Gilt allerdings nur, "Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern". Ansonsten müsste man ja immer mit Abblendlicht fahren.
Das Bedeutet also: Wenn das Standlicht nur dann leuchtet, wenn die Scheinwerfer aus sind (Also nicht "während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern") dann darf ich mit meinem "Standlicht" vollkommen legal durch die Gegend fahren. Das bedeutet, ich darf die LED-Stripes de facto als Tagfahrlicht verwenden und es ist in keiner Weise illegal, da es ja ausgeht, wenn der normale Scheinwerfer an ist.
Denn mit normalem Standlicht darf ich Tagsüber ja fahren.
Stimmt das so, oder Denkfehler, weil ich ein Standlicht wie ein Tagfahrlicht anschließe/schalte?
Bitte kommentieren, mal von der Optik dieser Teile ganz abgesehen ![]()