LED Rückleuchten

  • So, meine led Rückleuchten sind jetzt gut ein Jahr alt, und schon ist eine defekt. :( das Rücklicht von der linken Seite geht nicht mehr, aber Bremslicht und Blinker usw geht... Mist da.....
    Jetzt hoffe ich nur das ich die umtauschen kann, auch wenn ich die Rechnung nicht mehr habe. Müssten ja meine Daten noch im system haben.....

    Sei froh... bei mir hat das keine 5 Monate gedauert, bis die Lightbars (witzigerweise auch links) allmählich immer schwächer geleuchtet haben.
    Wollte nicht erst noch warten, bis die ganz ausfallen und hab die Leuchte vorher umgetauscht.

    Zum Glück, denn der Aufwand und die Wartezeit war bei meinem Händler echt grenzwertig, weil der erstens im Voraus ne Kaution (150€) haben wollte und die Leuchten scheinbar gar nicht selber auf Lager hat, sondern die beim Hersteller (AuCo) bestellt und die von dort aus direkt an den Kunden verschickt werden, dementsprechend zog sich das bei mir arg hin.

    Ich hoffe mal für dich, dass das bei dir schneller geht. :thumbup:

  • Puh, nicht gerade toll sowas zu hören. :S
    Meine sind jetzt ca. ein Jahr alt, aber bisher ist alles wie am ersten Tag, leuchtet schön hell und alle LEDs funktionieren. :thumbup:  

    Grüße, Flo :)
    Müssen Kinder in der Garage bleiben, damit Autos draußen spielen können?
    :P
    2013er Swift Sport NZ 5-Türer in Cosmic Black Pearl Metallic
    1992er BMW 525i E34 Limousine in Granitsilber Metallic

  • Oh man, Wartezeit ok, wäre Net Soo tragisch, aber ne Kaution....
    Macht mir jetzt echt Hoffnung.... :( hoffe echt das sich der Händler, muss erst noch Schaun welcher das überhaupt war, sich da ein bischen kulant zeigt. Geht ja immerhin nicht um 20 30 Euro wo das Zeug gekostet hat.
    sehen einfach zu geil aus, als das ich drauf verzichten will. Und die Serien, naja, Led ist einfach scheen. :)

    klar bist du schneller, aber ich fahre vor dir!

  • Naja, was die Kaution angeht muss ich allerdings dazu sagen, dass es bei mir halt so war, dass ich zu dem Zeitpunkt meine originalen Rückleuchten nicht parat hatte und halt schlecht mit nur einer schwarzen Rückleuchte durch die Gegend fahren konnte. Die Kaution war halt für den Händler als Sicherheit, dass ich mit der dritten Leuchte nicht einfach stiften gehe. Die Kohle habe ich hinterher logischerweise wieder komplett zurückbekommen.

    Hätte ich vorher meine OEM-Leuchten zurückgebaut und den kompletten Satz eingeschickt, hätte es vermutlich keiner Kaution bedurft und die Aktion wäre schneller über die Bühne gegangen. Rückblickend betrachtet wäre das eigentlich auch die intelligentere Lösung gewesen, weil ich dann wahrscheinlich einen komplett neuen Austausch-Satz von Hersteller erhalten hätte, anstatt nur die linke Leuchte. Andererseits... bei meinem Glück wäre dann beim neuen Satz vermutlich die rechte Leuchte kurz darauf defekt gewesen. :D :D

  • Warum denn, bin auch mit nur einer schwarzen Rückleuchte und einer oem zum atu, nachdem mir auffiel das eine Birne kaputt war, und ich keinen Ersatz hatte. Sah schon witzig aus.... :D
    Ähm, was macht eigentlich dieses kleine schwarze Kästchen auf den led Rückleuchten? Also das was hinten drin ist. Da gehen 2 Kabel rein. Das ist bei mir voll angerostet.... Nur bei dem kaputten.

    klar bist du schneller, aber ich fahre vor dir!

  • Keine Ahnung. Hab jetzt grad nicht mehr in Erinnerung, was für ein Kästchen du meinst, tippe aber mal auf ein bisschen Steuerelektronik oder ein paar Widerstände... umsonst gehen die Kabel vermutlich nicht da rein. ^^
    Kannst ja mit einem Schraubendreher mal ein bisschen am Rost rumkratzen und gucken, ob du das überbrücken kannst. Könnte gut sein, dass das Rückicht nicht angesteuert werden kann, weil die Verbindung da angegammelt ist.

  • So, meine email wurde beantwortet......
    Sie schrieben das.

    Guten Tag,

    vielen Dank für Ihre Email.

    Da wir als Händler keine Garantie geben, ist es leider nicht möglich die Ware auszutauschen.

    Wenn es aber der Ausfall eines Steuergerätes ist, welches sich an der Rückseite der Rückleuchten befindet, werden wir gerne beim Hersteller anfragen, ob es nachgeliefert werden kann.

    Mit freundlichen Grüßen
    Kundenservicecenter

    Also, laut der Mail, betrifft es dann das rostige Kästchen... Denk ich mal....

    klar bist du schneller, aber ich fahre vor dir!

    • Offizieller Beitrag

    Bitte....alles zum Thema Garantie/Gewährleistung....

    Zitat

    der Hersteller kann dir beliebige Garantien von beliebiger Dauer geben. Der Händler hingegen (dein Vertragspartner) muss dir eine Gewährleistung von 2Jahren auf Neuware geben, wobei innerhalb der ersten 6 Monate angenommen wird, dass die defekte Ware bereits beim Kauf defekt war (die Gewährleistung greift), danach wird angenommer, dass die Ware beim Kauf i.O. war und beim Kunden kaputt gegangen ist (Gewährleistung greift nicht). Alles andere muss von demjenigen, der es anders haben will (in den ersten 6 Monaten der Händler, danach der Kunde), bewiesen werden.Tritt innerhalb des Gewährleistungspflichtzeitraums ein Defekt auf kannst du vom Händler Nachbesserung verlangen. Ist diese 2x nicht erfolgreich gilt sie als gescheitert und beide Vertratgspartner können sich auf eine Preisminderung einigen oder der Kunde tritt vom Kaufvertrag zurück, d.h. dieser wird rückabgewickelt; dabei wird so getan als hätte es nie einen Vertrag gegeben und alle Waren- und Geldtransfers werden andersum abgewickelt.

  • Danke Robert. Aber daraus werde ich leider net schlau.
    Ich seh das jetzt dann so, das ich 2 Jahre gewärleistung habe, wenns kaputt geht, und nicht meine Schuld ist,also technischer Defekt, haftet der, der es mir verkauft hat.
    Seh ich das jetzt so richtig?
    Laut Mail bekomme ich keinen Ersatz von denen. Nur vielleicht ein Ersatz stück, wo ich noch selber einbauen/löten,und wohl auch noch bezahlen soll..... So versteh ich das jetzt.
    Das regt mich ja jetzt schon auf............

    *Update
    So jetzt hab ich es glaub geschnallt.
    2 Jahre gewärleistung, davon sind 6 Mon. eigentlich nur wichtig für den Kunden, der Rest ist für den Ar.....
    In den ersten 6 mon muss der Händler beweisen das es nicht kaputt war, in den restlichen muss der Kunde/ich beweisen das es schon bei Kauf defekt war.( also kaum ne Chance)
    D.h. Wenn ich es richtig verstanden habe, ich hab 6 Mon "sogenannte Garantie". Danach hab ich Pech gehabt. Traurige Welt, echt traurig....

    klar bist du schneller, aber ich fahre vor dir!

    Einmal editiert, zuletzt von BlueMic (9. Januar 2015 um 23:08)

    • Offizieller Beitrag

    Du musst nachweisen können, dass es sich nicht um deinen Fehler handelt und den Verkäufer zur Nachbesserung auffordern. Von ersterem kann man ausgehen und letzteres hast du gemacht.

    Er bietet dir nun an, dass er dafür sorgt, dass du ein eventuell benötigtes Ersatzteil bekommen kannst. Von Kosten lese ich da nichts. Also erstmal weiter kontar halten und Fragen wie es weitergehen soll...

    Oder runterschlucken, Serienteile einbauen und einsehen, dass es sich um chicen Schrott handelt ;)

  • Nach den ersten 6 Monaten ist das immer alles ein bisschen schwierig. Denn du wärest dann der, der dem Verkäufer nachweisen muss dass es ein technischer Defekt ist der nicht durch unsachgemäße Behandlung sowie falschen Einbau entstanden ist. Entsprechend kannst du verlangen dass der Fehler untersucht wird und nachgebessert wird. Sollte sich aber herausstellen dass du an dem Defekt schuld bist hat der Verkäufer das Recht dir die Prüfarbeiten sowie den Versand und evtl, auf Wunsch deinerseits, die Instandsetzung in Rechnung zu stellen. Viele deutsche Händler sind noch sehr Kulant was Garantie angeht. Aber es gibt auch Hersteller die auf ihrem Recht beharren, zu Recht. Wenn du zweifelsfrei nachweisen kannst dass du nicht schuld am Defekt hast dann bestehe auf Nachbesserung durch den Händler. Innerhalb der ersten 6 Monate müsste dir nämlich der Händler die Schuld nachweisen.

    Nebenbei: Viele Kaffeevollautomaten haben einen Zähler integriert um zu erfassen wie viele Tassen schon gekocht wurden. Bei einem Defekt wird dieser beim Hersteller ausgelesen und bei zu hohen Werten dem Verbraucher die Schuld zugeschoben. Das muss man sich mal durch den Kopf gehen lassen.

  • Äh, nix warscheinlich... Entweder irgendwie dieses blöde Steuergerät besorgen und wechseln, oder den Dreck in dem Müll, weils mich aufregt langsam.... :)
    Aber denke mal ich schreib denen nochmal ne Mail, vielleicht melden Sie sich dann.......
    Ach, nur zur Info, es ist der FK-Automotive Shop..... ;)

    klar bist du schneller, aber ich fahre vor dir!

  • Zitat

    Das ist doch der einzigste Hersteller von denen wie ich das in eBay sehe

    Hersteller sind die nicht, vertreiben es einfach nur..

  • Kauf dir ne neue Lampe und fordere über einen Mahnbescheid (Vordrucke gibts in Schreibwarenladen und muss beim Amtsgericht eingereicht werden, geht auch online) dein Geld zurück, du hast ja den Händler lange genug aufgefordert nachzubessern. Reagiert der Händler weiterhin nicht auf diesen Mahnbescheid - muss er zahlen, reagiert er, seht ihr euch vorm Amtsrichter und du kannst deine Forderung darstellen. In beiden Fällen muss der Händler reagieren - es kann auch sein, dass dir dann ein Vergleich angeboten wird vom Händler, da ziehst du deinen Antrag zurück. Dein Risiko sind die Gerichtskosten, die du natürlich auf deine Forderung aufschlagen musst.

  • Hallo Leute,

    hab mal ein großes Anliegen!
    War heute beim TÜV, alles eingetragen (Fahrwerk/Auspuff etc.)
    Da macht der mir doch tatsächlich einen MEGA-Aufstand wegen meinen LED-Rückleuchten!!! Die hätten zwar eine E-Nummer ABER die Nummer für die innenliegenden "Katzenaugen"/Reflektoren ( IA bzw IB) würde fehlen!!! Jetzt soll ich solch überhässliche Reflektoren an meine Stossstange hinpappen, damit man mich auch im Dunkeln sieht!!!
    Kann mich einer vielleicht aufklären, wo ich die Nummer finden soll, und wie ich da reagieren soll!!!
    Ich bekam nämlich KEINE Plakette wegen erheblichen Mängeln!!!!

    Gruss Björn

  • Ich war diesen Monat auch beim TÜV und mein Prüfer hatte sich die Leuchten auch angeschaut.
    Er hat mir dann im Grunde genau das selbe gesagt, wie dir, ist dann aber 2, 3 Meter hinters Auto getreten, hat die Leuchten mit einer Taschenlampe angefunzelt und die Reflektorwirkung für i.O. befunden, insofern gabs bei mir da keine Probleme.

    Du scheinst wohl an einen Prüfer geraten zu sein, der es sehr genau nimmt und wenn auf dem Reflektor das "IA" bzw. "Z" wirklich fehlt (ich hab da persönlich auch überhaupt nicht drauf geachtet), dann bleibt dir wohl nichts anderes übrig, als die zusätzlichen Reflektoren anzubringen oder halt auf die OEM-Leuchten zurückzurüsten.

    Optionen, die mir gerade so einfallen:

    • Inspizier den Reflektor nochmals ganz genau (evtl. auch mit einer Lupe), vllt. hat der Prüfer das Zeichen einfach nur übersehen. Das E-Zeichen auf dem Glas sieht man auf den Smoke-Leuchten ja im Grunde auch nicht, wenn man nicht weiss, wo es ist.
    • Setz dich mit dem Hersteller in Verbindung und fordere etwaige Gutachten/Nachweise/Informationen an, die du beim TÜV dann vorlegen kannst.
    • Papp dir zur Nachprüfung Reflektoren an die Karre, hol dir die Plakette ab und pflück die Dinger nachher wieder runter.

    Ich würde doch aber meinen, dass, wenn die Leuchten schon ein E-Prüfzeichen erhalten, alle Komponenten der Rückleuchte entsprechend geprüft wurden, ansonsten wäre die Leuchte doch nicht zugelassen worden. ?(
    Schon recht merkwürdig...